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 Betreff des Beitrags: Herzstillstand nach Bitumenkontakt
BeitragVerfasst: 20.06.2005, 03:00 
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† 24.10.2007
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Mein lieber Herr Gesangsverein!

Ich fahre nun fast genau 30 Jahre motorisierte Zweiräder, hab mich schon öfters geschmissen (lang ists her; ***klopfaufHolz***), aber ich hab noch NIE nen Problem mit Bitumen auf der Straße gehabt, wußte lange garnicht, was das genau sein sollte?!.
Bis heute!

Alter Schwede, es hätte mich heute um haaresbreite gepackt! Mit weniger als 50km/h in der normeln Auffahrt von der A2 auf die A7 Richtung Kassel. Bin hinter meinem Mädel hergefahren, also "sowieso" sinnig und bin mit ganz leichter, normaler Lenkbewegung, ohne Gas zu geben oder zu bremsen über ein daumenbreites aber sehr langes Stück Bitumen "gerollt": ich dachte ich bin auf Glatteis! Das Vorderrad ist brutal abgeschmiert, konnte die Karre gerade noch reflexmäßig abfangen! Ist einfach nochx gutgegangen. Wahrscheinlich konnte ich garnicht richtig dafür. Es ging blitzschnell.

Allerdings hatte ich ettliche Sekunden Herz- und Atemstillstand! (Ist schon toll, wie moderne Herzschrittmacher so zur Reanimierung beitragen! :shock: :shock: :shock: :shock: ).

Bei wirklich warmen Reifen und Lufttemperatur so um 26-28Grad (im Schatten) kann das wirklich der Tod sein; hätt ich mich hingeschmissen, hätte mich u. d. Umständen der (zu) dicht hinter mir fahrende Wagen schön zu Gulasch vermangelt! Gut, darf man nicht solange drübernachdenken, erstx weiterfahren.

Ich wunderte mich vor Jahren nur über die Klage eines bayrischen (!) Vaters, der das Land verklagte, nachdem sein erfahrener Sohn auf einer Bitumenflickstelle ähnlich kleinen Ausmaßes DEN TOD fand und ich weiterlas, das es bereits Bikerinitativen gegen diese STraßenplickerei gibt. Dachte noch so " Blödmann", wahrscheinlich "BMW-Integral-ABS-Saisonkennzeichen-Lusche", wie kann man sich davon auf die Fresse legen :shock: :shock: :shock: . ???

Bis ich heute feststellte, WIE SCHNELL ES DOCH GEHEN KÖNNTE!

Würde mal wissen wollen, wie der Prozeß ausgegangen ist.
Habt Ihr auch schon Erfahrungen mit dem Teufelszeug Bitumen auf der Straße gemacht? Würd mich wirklich interessieren.

ride carefully

Alex


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BeitragVerfasst: 20.06.2005, 05:43 
Moin Alex!
Gott sei Dank nix passiert!!
Ist meinem Kumpel letztes Jahr mit seiner Daytona auch passiert.Ihm ist auch nix passiert,aber die Karre war schrott!
Wie der Prozess ausgegangen ist weis ich auch nicht. Ich weis nur,daß die Schweine bei uns letzte Woche jede aber auch wirklich jede Strasse eingesplittet haben.Bei uns gibt es nun wirklich nicht viele Kurven und gute Strecken,aber jetzt kann man das völlig vergessen!!
Lars aus HH


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BeitragVerfasst: 20.06.2005, 06:37 
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ZwischendurchTipper
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da wo die keine streckensperrungen durchführen können, setzen die nun split oder bitumen ein :twisted: :twisted: :twisted:

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wenn ich mal sterben muß, dann bitte lächelnd wie mein onkel und nicht schreiend und heulend wie sein beifahrer

www.muenchi.eu www.loewenrunde.de


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BeitragVerfasst: 20.06.2005, 08:28 
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Na HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH ALEX :!: :!: :D :D

Aber sagte ich doch schon mal:

Einen alten Cross- und Trial-Fahrer haut so schnell nix um!
Wo andere erst denken müssen, hat der die Reflexe im Hintern, und der reagiert schneller :!:

Zum Prozess:
Ich meine, der wäre zugunsten des Fahrers/Vaters ausgegangen.
Könnte da nicht der ADAC weiterhelfen?

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BeitragVerfasst: 20.06.2005, 08:59 
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MeisterSchreiber
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Na Bravo, da kann ich auch noch einen dranhängen. Nach einer zunächst breit ausgebauten gerade verlaufenden Landstraße, kommt eine sich zuziehende rechtskurve, die über die gesammte Länge mit so einem "Sch..."!!! Flickklebewulst versorgt wurde und sich unregelmäßig über den verlauf der Kurve erstreckt.
Wissentlich weil fast jeden Tag/Nacht von mir passierend.
Da kam ich nun eines Nachts von der Arbeit an, Regennasse Fahrbahn, alles mögliche im Kopf nur nicht diese Flickschusterei, hauts mich zuerst hinte, dann vorne nach links... deine Worte könnens nicht besser beschreiben... fluchend wie ein Rohrspatz bin ich dann nach Hause gefahren. Es ist für mich unbegreiflich das da nicht mehr passiert.

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Gruß Harry!

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BeitragVerfasst: 20.06.2005, 10:54 
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† 24.10.2007
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Die Fragen die sich stellen,sind letztendlich

- ob die Flickerei nicht grob fahrlässig ist,
- wer dafür zuständig ist,
- was Verantwortliche dazu sagen
- ob jemand im Schadensfall regresspflichtig zu machen ist (wie ist denn bei Schlaglöchern? oder mangelnder Absperrung bei Baustellen?)
- und was WIR DAGEGEN TUN KÖNNEN?!?

Kann nicht einer mit Zeit und Interesse mal was gooooglen?
Ich stell mir nur mal vor, ich hätte ein Familienmitglied wegen solch einem Mistz verloren !!!!
Ich könnte Tag + Nacht an nix anderes mehr denken und würde auch eine Initative gründen (die wahrscheinlich wg Staatsfeindlichkeit verboten werden würde?!)

Heute morgen hab ich schon nur noch diesen miesen schwarzen Bitumenwürste auf der Straße gesehen :evil: :evil: :evil: :evil: :evil: - auf einmal sind es so viele!!! Wo waren die alle in den letzten 30 fahraktiven Jahren? :shock: :twisted:


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BeitragVerfasst: 20.06.2005, 11:04 
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Es werden leider in den letzten Jahren immer mehr, die leider auch immer unprofessineller und großzügiger verteilt werden... :cry: :cry:
Hatte auch schon solche "kleine" Rutscher und bin deshalb sehr vorsichtig geworden wenn ich jetzt, noch vorausschauender fahrend, solche schwarze Stellen sehe !!! Denn leider bedarf es bei Vielen erst so ein Aha -Erlebnis, damit sie die Gefährlichkeit dieser Bitumen - Flickschusterei richtig erkennen..... :roll:


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BeitragVerfasst: 20.06.2005, 11:27 
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Zitat:
Heute morgen hab ich schon nur noch diesen miesen schwarzen Bitumenwürste auf der Straße gesehen - auf einmal sind es so viele!!! Wo waren die alle in den letzten 30 fahraktiven Jahren?


... die waren vorher auch schon da, zumindest in den letzten 10 Jahren -
du warst bloss morgends noch nicht soo wach :!:

Nun sollten wir aber nicht anfangen uns darüber zu "streiten" , warum denn bei ständig anwachsenden Mineralölsteuer-Einnnahmen die Strassen nicht besser in Schuss gehalten werden, das geht eh erstmal alles in einen grossen Topf, und dann wird verteilt:
Erstmal die Diäten und Pensionen, dann die vielen Neubauten, Umzug nach Berlin und so naja. Subventionen für die Industrie, Brüssel schluckt,
und da der Individualverkehr ja sowieso eingeschränkt werden soll und wir doch viel besser ....
Nee, ich hör jetzt auf damit, sonst schreibe ich heute Abend noch an diesem Beitrag !
.. von wegen Güter gehören auf die Schiene etc.
Jedenfalls bleibt nicht mehr genug Geld für den Strassenbau, und unsere Strassen sehen so aus wie sie sind :roll: :cry: :evil: :twisted: :twisted:

Ich werd mich jetzt mal versuchen beim ADAC schlau zu machen wegen des Urteils und dessen Folgen ......

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BeitragVerfasst: 20.06.2005, 11:41 
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Alex schrieb:
Zitat:
Allerdings hatte ich ettliche Sekunden Herz- und Atemstillstand! (Ist schon toll, wie moderne Herzschrittmacher so zur Reanimierung beitragen! ).


..... und erstmal mit den richtigen Zusatzgeräten, da fängt jedes Herz wieder an zu klopfen.....


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BeitragVerfasst: 20.06.2005, 12:08 
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Na Toll !
Dies hab ich gerade im inet von einer Fahrschule gefunden.
Zitat:
Deutsche Strassen gleichen momentan oft in ihrer Oberflächenbeschaffenheit einem Flickenteppich. In ihrer Ebenheit erinnern sie an deutsches Wellblech. Schon bei trockener Fahrbahn ist es für Motorradfahrer wichtig, permanent aufmerksam die Beschaffenheit der Fahrbahn zu beobachten. Ist die Fahrbahn regennass, bekommt das Erkennen von Bitumenstreifen und –flächen eine noch größere Bedeutung. In einigen Kurvenbereichen sind die den Grip bringenden Oberflächen durch PKW und LKW dermaßen abgefahren, das nur noch die Teer- bzw. Bitumenschicht vorhanden ist. Diese Stellen können schon bei Trockenheit zur Problemstellung werden. Bei Regen sind sie für Motorradfahrer heimtückische Fallen. In diesen Fällen kommt oft wieder das
Verkrampfungsphänomen zu Tage. Der Motorradfahrer erkennt die für sein Fahren gefährliche Stelle, sein Blick focusiert dieselbe, ein verkrampfender Ruck geht durch den Körper. Die Blickführung zum weiteren Fahrbahnverlauf geht verloren, ein angstvolles Zukneifen der Handbremse führt zum Verlassen der Fahrbahn oder zum Sturz. Was tun?
Fährt man mit entsprechenden Reserven bei Regen in solche Kurvenbereiche ein, hilft oft ein Wegnehmen des Gases, ein gefühlvolles Herunterschalten. Man verringert die Geschwindigkeit und kann somit die Kurve aufrechter durchfahren. Vermeiden Sie jedoch den Verlust der Blickführung. Der Bitumenfleck wird nicht weniger rutschig, wenn Sie ihn anschauen. Schauen Sie weiter in die beabsichtigte Fahrtrichtung.
Moderne Motorräder sind auf Grund ihrer Fahrwerke in der Lage, kleiner Rutscher zu verkraften, ohne gleich den Fahrer loswerden zu wollen.
Nehmen wir mal ein Beispiel:

Sie fahren mit 50 km/h in eine Kurve ein und sehen einen Bitumenstreifen von etwa
25 cm Länge, den Sie in Schräglage überqueren müssen. Locker bleiben!
Bei 50 km/h legen Sie 13,88 m/s zurück. Um die 25 kritischen Zentimeter zu überqueren, benötigen Sie etwa 1/55 Sekunde. Ein kleiner Wackler, und es ist vorbei!
Denn der Reifen hat nach diesem Bitumenstreifen wieder genügend Grip.
Verkrampfen Sie nicht! Bleiben Sie locker sitzen! Schauen Sie weiter in die beabsichtigte Fahrtrichtung! Eine gewisse Ignoranz bezüglich dieser kleinen, die Fahrweise beeinträchtigenden Faktoren tut manchmal gut!
Dies kann jedoch nicht immer und überall gelten!


ALSO Alex: LOCKER BLEIBEN :!: :wink:

Die zuständige Dame von der Pressestelle des ACDC ist heute nicht mehr erreichbar.
Vielleicht ruft sie ja morgen wirklich zurück !
Ansonsten: Ich bleib am Ball......oder besser Streifen..... :)

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BeitragVerfasst: 20.06.2005, 13:18 
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Hey alter Schwede hast ja richtig gearbeitet!!!

Der Alex hat recht, erst wenn einer zu Schaden kommt den man zufällig kennt, oder noch schlimmer der einem sehr nahe steht wird die Anklage versandfertig...

Was tun? Klage von Amts- bis Bundesverwaltungsgericht?
Anklagepunkt: Fahrlässige Verkehrsgefährdung, würde Einleuchten.
Mit welchen "Realisierbaren" Forderungen?
Schadensersatz? Einstweilige Verfügung zur Instandsetzung?
Hinweisschilder zu Beschädigter Fahrbahn, Flächendeckend?
Tempo 60 auf fast allen Bundesstraßen wäre die mögliche Folge, Verkehrsberuhigung, sinkende Unfallzahlen (Hurra!), sinkende Verkehrsteilnehmerzahlen aufgrund eingesammelter Lappen wegen Erheblicher überschreitung der vorgeschriebenen Höchsgeschwindigkeit (Hurra!) Danke liebes Kawa Forum zum Einleiten dieser schönen zu erwartenden Zahlen mit denen "Wir" Politiker uns nun schmücken können!!! KOTZWÜRG......

....aber n richtich schönen Herzieleinschrittmacher isse schon, hängender Vergleich, aber geht schon.

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Gruß Harry!

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BeitragVerfasst: 20.06.2005, 15:04 
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HARRY !
.... dröhnt ganz tief unten aus'm Keller....
HOOO HAARRY..... !
.. dröhnt wieder unten aus'm Keller....
... sei doch nicht soo hektisch !!!!!!
und dann ganz vorsichtich:
..... bringdochmallieber praktikable Vorschläge, dannkönnenwirauchwasmachenlieberHarry.....könnenjadeinenFrustverstehenaberohneVorschlägekönnenwirauchnixtun!

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BeitragVerfasst: 20.06.2005, 15:25 
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Mensch Heinz nimm doch mal deinen Zeigefinger ausm Po, setz deinen Rindshelm und vor allem die Fliegerbrille ab, und "lesen"...., ja gut, weiterlesen....

1. Gründen einer "Interessengemeinschaft der Motorradfahrer"
Name Anschrift ect.
2. Erheben von Vorwürfen und Anzeige wegen fahrlässiger Verkehrsgefährdung gegen das Land xxx Schleswig Holstein, Rheinland Pfalz, Hessen... erstmal eins wegen "Präzidenzfall".
3. Beweisführung, Fotos, Sachverständigengutachten...

Durchführbar nur wenn "Einer oder mehrere" einen Schaden, Gefährliche Situation, belegen kann und eine Rechtsschutzversicherung (Kosten!) hat, die diesen Zirkus mitmacht, ...bis Petrus. Einen Freundlichen und vor allem guten Anwalt kennt der keinen vernünftigen Grund sieht das Ganze nicht erfolgversprechend durchzuziehen.

4. Alternativ Vorschlag, bisserl Bequemer (Vorarbeit Heinz) ACDC ranpfeifen, Stellungnahme (was tut Ihr dagegen, ...) evtl. vorschicken!

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Gruß Harry!

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BeitragVerfasst: 20.06.2005, 17:49 
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Mal ganz ernsthaft:

WAS übernimmst DU dabei :?:

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BeitragVerfasst: 20.06.2005, 19:06 
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vielen Dank um eure redlichen Bemühungen.
Weiter so!

Den verkifften Fahrleerer möcht ich sehen, wenn sich ein Schüler oder er selbst sich mal gewaltig auf die Fresse packt in 1/Bruchteil einer Sekunde!! VOLLIDIOT!! Kriegt der Provision von den Straßenbauämtern mit soner Polemik?

80-120 "Bitumen"-Tote (könnte Unwort des Jahres werden...?) a.D. sprechen für sich!


und Heinz: DAS entspannt MICH (ein wenig, bevor ich den Forum-Kaspertot-wegen-zuviel-Trash sterbe):
...... aber bitte nicht schon wieder nen Trash Thread draus machen......


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BeitragVerfasst: 21.06.2005, 11:11 
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So. :twisted:

Auch wenn euch die Rübe platzt, ich hab jetzt mal diverse Bitumen-Artikel 'rausgesucht:


********************************************
Anmerkung von Admin:
Danke Heinz!
Hab die unfassbarsten Stellen nochmal farblich editiert
*********************************************

Der Fall Scheffler / Bitumen: Der Fall Scheffler endete mit einem Vergleich


Jürgen Lachner, renomierter Verkehrsrechtler aus Hanau, vertritt den Fall Scheffler

Wie schätzen Sie den Vergleichsvorschlag ein?
Der Vergleichsvorschlag zeigt, dass das Landgericht Koblenz eine Verschuldungshaftung ausschließlich auf Seiten des beklagten Landes sieht.

Wobei das so definitiv in dem Vorschlag nicht drinsteht.
Man hat es sehr vorsichtig ausgedrückt, aber dass dem tatsächlich so ist, zeigt sich in den Modalitäten des Vergleichs. Das LG spricht anfangs zwar immer im Konjunktiv – würde, könnte, sollte, müsste -, aber dass das LG nicht ernsthaft davon ausgeht, dass eine Verschuldenshaftung beim Motorradfahrer liegt, spiegelt sich ja darin wider, dass das LG sagt, von dieser Hypothese wolle es jetzt einmal ausgehen. Zwar zieht es wegen des »offenen Beweisergebnisses« pauschal zehn Prozent ab, aber es unterstellt nicht, dass eine Verschuldensmithaftung des Motorradfahrers ernstlich im Raum steht.

Und diese 20 Prozent, die wegen der Betriebsgefahr abgezogen werden?
Das ist eine reine Betriebsgefahrhaftung, worauf das Gericht ausdrücklich hingewiesen hat. Die trifft nach dem Gesetzt jeden, der mit einem Kraftfahrzeug an einem Unfall beteiligt ist und nicht nachweisen kann, dass dieser Unfall für ihn unabwendbar war.

Und die 10 Prozent, die zusätzlich abezogen werden?
Das LG geht bei der Verfügung davon aus, dass sowohl hinsichtlich der Schadenshöhe wie auch des Umfangs der Haftung Risiken verbleiben, und deshalb zieht es hier zehn Prozent ab. Genauso gut hätte das LG auch sagen können, wir stellen 30 Prozent bei der Betriebsgefahr in Rechnung. Die 20 Prozent sind da eher eine Untergrenze.

Wie lange hätte sich der Prozess noch hingezogen? Und wie hätte er Ihrer Meinung nach geendet?
So wie das LG sich hier geäußert hat, hätte sich der den Prozess voraussichtlich noch über Jahre hingezogen, das LG hat nämlich angekündigt, weitere Sachverständigengutachten einholen zu wollen, teilweise auch zu Fragen, zu denen der Sachverständige schon einmal Stellung genommen hatte.

Was bedeutet die Annahme des Vergleichs für die Diskussion um Reparaturen mit Bitumen?
Der Vergleich setzt das deutliche Zeichen, dass bei der Überwachung der Straße und bei den Instandhaltungsmaßnahmen geschlampt worden ist. Der Vergleich kann, wenngleich er kein rechtskräftiges Urteil ist, eine warnende Funktion für alle Straßenverkehrsbehören haben, ihre Sorgfaltspflichten ordentlicher wahrzunehmen.
Es sind nun mal alles sehr kleine Schritte, auch ein Urteil wäre ein kleiner Schritt gewesen in die richtige Richtung, damit sich Behörden gefahrenbewusster verhalten.

Die Kosten sollen 56 zu 44 Prozent zu Ungunsten Schefflers aufgeteilt werden. Ihre Einschätzung dazu?
Das liegt ganz einfach an der Schadensbezifferung, da sind Positionen geltend gemacht worden, die nach höchstrichterlicher Rechtssprechung nicht erstattungsfähig sind. Bei jeder Kostenentscheidung wird nur gefragt: Wie viel war ursprünglich eingeklagt und wie viel hat der Kläger hinterher bekommen? Das hat mit dem Verschuldensmaßstab überhaupt nichts zu tun.

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Der Fall Scheffler . . .
Bitumen: Der Fall Scheffler endete mit einem Vergleich . . .


Der Fall Scheffler
Trauriger Sieg


Das Landgericht Koblenz hat im Fall Scheffler einen Vergleich angeboten. Gerhard Scheffler hat ihn angenommen. Er erhielt damit zwar Recht, aber sein Recht bekam er doch nicht. Die Geschichte eines »aufgezwungenen« Kompromisses.Von Norbert Sorg

Aus MOTORRAD 26/2003 Seite 44 zur Heftbestellung . . .

In Filmen, die im Mafia-Milieu spielen, kommt es mitunter vor, dass da einer sagt: »Ich mache Ihnen jetzt ein Angebot, das Sie einfach nicht ablehnen können.« Krimifreunde wissen: Rabiater kann eine Frohung nicht sein..
Deutsche Gerichte sind nicht mafiös - wo kämen wir denn da hin? Nach Sizilien etwa oder in die Bronx? Deutsche Gerichte drohen auch nicht, nein, sie weisen nur freundlich, aber bestimmt darauf hin, dass es »einer weiteren Sachverhaltsaufklärung« bedarf.
Neun Jahre nach dem tödlichen Bitumen-Unfall Joachim Schefflers ist dem Landgericht Koblenz eingefallen, dass es, um diesen Fall zu entscheiden, unbedingt wissen müsse, wo genau die konkrete »Wegrutschstelle« des Motorrads sich befunden habe. Wenn die eruiert sei, könnten die bereits eingeholten Gutachten dementsprechend ergänzt oder neue eingeholt werden. Doch selbst wenn auch diese Expertisen zu seinen Gunsten ausfallen würden, dürfe Gerhard Scheffler, der Vater des verunglückten Motorradfahrers, einen »gänzlichen Prozessgewinn« nicht erwarten, warnt die Vorsitzende Richterin Sicher dagegen seien ihm noch mehr Kosten, noch mehr Zeitaufwand.
Drei Jahre und mehr, schätzt Schefflers Anwalt, der versierte Verkehrsjurist Jürgen Lachner (siehe Interview Seite xx), könne sich der Prozess dann noch hinziehen.
Gerhard Scheffler wird im Januar 79 Jahre alt. Seit neun Jahren streitet er um die Ehre seines Sohnes, dem man anfangs unterstellt hat, er sei an seinem tödlichen Unfall selbst schuld gewesen. Gerhard Scheffler ist nicht müde geworden, er ist es nur müde, einen Prozess weiterzuführen, den er, wie die Richterin betonte, nicht »gänzlich gewinnen« kann. Heißt nichts anderes als: Natürlich können sie dieses Angebot ablehnen, aber seien Sie sich bewusst: Mehr als ich Ihnen jetzt anbiete, bekommen Sie eh nicht. Eher weniger. Und das irgendwann.
Gerhard Scheffler hat diesen Vergleichsvorschlag angenommen. Und der sieht wie folgt aus: Eigentlich bekommt er fast auf der ganzen Linie Recht. 20 Prozent von seinen Forderungen müsse er sich zwar abziehen lassen wegen der »vom Motorrad ... ausgehenden Betriebsgefahr«. Das machen Gerichte seit Jahren so. Dann nämlich, wenn der Nachweis der Unabwendbarkeit des Unfalls nicht hundertprozentig geführt werden könne. Deshalb auch das Insistieren auf die »konkrete Wegrutschstelle«. Letztlich ein sinnloses Begehren. Denn dass die Reibwerte an der Unfallstelle zu gering waren, hat bislang noch keines der mit diesem Fall beschäftigten Gerichte bezweifelt. Und gesetzt den Fall, ein neues Gutachten würde tatsächlich beweisen, Joachim Scheffler sei an einer Stelle weggerutscht, die bislang noch nicht gemessen wurde - was hätte diese Erkenntnis gebracht? Nichts. Kurz nach dem Unfall wurde die Straße neu asphaltiert. Wer will da noch nachmessen?
Irgendwie scheint sich das Landgericht der Irrwitzigkeit seines eigenen Ansinnens bewusst, denn es zieht Scheffler trotz des Fehlens dieses angeblich so bedeutsamen Gutachtens »lediglich« zehn Prozent der Schadenssumme ab - »wegen des offenen Beweisergebnisses«.
So gesehen erhält Scheffler also zu 70 Prozent Recht. Nicht nur das zeigt, so Anwalt Lachner, »dass das Landgericht die Verschuldungshaftung ausschließlich auf Seiten des beklagten Landes sieht«. Heißt im Klartext: Das Land ist schuld.
Allerdings drängt sich der Eindruck auf, dass das Landgericht auf jeden Fall vermeiden will, dies auch in einem rechtskräftigen Urteil zu bestätigen. Was ja vielleicht damit zusammenhängen mag, dass Landgerichte eventuell und tendenziell dazu neigen könnten, die Verantwortlichkeit beim beklagten Land als eigenem Arbeitgeber eben nur eingeschränkt sehen zu wollen.

Gewaltenteilung, so heißt es, sei eines der Fundamente dieses Staates. Es könnte sich lohnen, dieses Fundament wieder einmal etwas genauer unter die Lupe zu nehmen. Vielleicht wächst da irgendwo was zusammen, was definitiv nicht zusammen gehört - Exekutive und Justiz nämlich.

Nachdem er das Schreiben der Richterin gelesen und mit seinem Anwalt gesprochen hatte, rief Gerhard Scheffler bei MOTORRAD an, und er fragte, ob wir sein Einlenken als Verrat an der Redaktion, als Verrat an den Lesern, die ja das Geld für seinen Berufungsprozess gespendet hätten, sehen würden. Wir sind uns sicher, dass wir für alle Leser sprechen, als wir sagten: »Tun Sie, was Sie für richtig halten.«
Und wir halten für richtig, was Scheffler tat. Ein Angebot anzunehmen, das man nicht ablehnen darf.
Scheffler tat es weh, diesen Kompromiss anzunehmen, weil er sein Ziel nicht erreicht hat, die tatsächlich Schuldigen zur Rechenschaft zu ziehen. Und er begreift bis auf den heutigen Tag nicht, warum zwölf Tage nach seinem Sohn ein anderer Motorradfahrer, Guido Rübhausen, an derselben Stelle der B 257 sterben musste - ein sinnloser, weil vermeidbarer Tod.
7000 Euro hat das Gericht Scheffler zugesprochen, das sind gerade mal 44 Prozent der Summe, die er eingeklagt hat. Dass das so wenig ist, liegt auch an Versäumnissen seines vom ADAC gestellten Anwalts in der ersten Instanz, der obendrein vergessen hatte, ein Schmerzensgeld einzufordern. Einen engagierten Rechtsbeistand konnte sich Scheffler erst nach den Spenden der MOTORRAD-Leser leisten - nachdem der ADAC den Rechtsschutz für die zweite Instanz verweigert hatte.
Deshalb muss sich Scheffler jetzt beispielsweise vorrechnen lassen, dass er lediglich die Erstbepflanzung des Grabes seines Sohnes in Rechnung stellen dürfe, nicht aber die gesamte Grabpflege. Das schmerzt, weil diese »Peinlichkeiten«, so Scheffler, leichthin hätten vermieden werden können.
Das schmerzt noch aus einem anderen Grund. Da das Gericht die Forderungen Schefflers so auf 44 Prozent herunterrechnen kann, muss er – das ist nun mal die Crux der richterlichen Kostenentscheidung - 56 Prozent der Verfahrenkosten tragen. Gut 70 000 Mark haben die MOTORRAD-Leser gespendet, und das dürfte gerade so reichen für die bereits gelaufene Berufung vor dem Oberlandesgericht sowie den jetzt nicht stattfindenden zweiten Prozess vor dem Landgericht, dem das OLG schlampige Arbeit nachgewiesen hat. 35 000 Mark hat Scheffler selbst draufgelegt, jetzt kriegt er 7000 Euro zurück. Und das, obwohl er, eigentlich, Recht bekam.
Manchmal drängt sich der Eindruck auf, als mutiere der Rechts- zum Rechtsmittelstaat. Wehe dem, der in die Mühlen der Justiz gerät und keine Rechtsschutzversicherung hat. Der zahlt Gutachten und Gegengutachten, Gegengegen- und Gegengegengegengutachten, bis er schwarz oder pleite wird.
Gerhard Scheffler, ein gesetzestreuer Bürger, hätte sich früher nicht vorstellen können, einmal am Rechtsstaat zu zweifeln. Jetzt tut er es.

Lesen Sie weiter:
Bitumen: Der Fall Scheffler endete mit einem Vergleich . . .

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Bitumen – der Stand der Dinge
Die schwarze Serie


In der unendlichen Geschichte ums »Anspritzen und Absplitten« spielt jetzt der Minister mit. Als Held, Bösewicht, Statist? Seine Rolle und was bisher geschah.
Von Michael Orth und Fred Siemer Norbert Sorg

Aus MOTORRAD 17/2003 Seite 238 zur Heftbestellung . . .

Erste Folge:
Ein Schicksalsschlag?
Fängt die Geschichte damit an, dass Deutschland ein armer Staat ist? Fängt sie damit an, dass die Behörden ihre Amtspflicht verletzen? Schon. Fängt sie damit an, dass die gefährliche Stümperei mit Bitumen als »anerkanntes und übliches Verfahren« angewendet wird, Straßen zu sanieren? Schon. Oder fängt sie damit an, dass Wilhelm Ley am 9. September 1994 zur Polizeiinspektion in Altenahr fährt, um seiner Bürgerpflicht nachzukommen, Gefahr von anderen abzuwenden? Schon. Er meldet den Beamten, dass er auf der B 257 fast gestürzt sei, auf extrem glatter Fahrbahn. Ihren eigentlichen Beginn hat diese Geschichte aber erst drei Tage später, als Joachim Scheffler auf dieser extrem glatten Fahrbahn stürzt. Und als sein Vater sich nicht ab-
findet mit dem, was die Behörden ihm als Schicksal weißmachen wollen: den Unfalltod seines Sohnes. Gerhard Scheffler klagt gegen das Land Rheinland-Pfalz.
Zweite Folge:
Das Urteil
Die Beweisaufnahme war eindeutig: Straße zu glatt, Warnhinweise nicht vorhanden, obwohl Behörden informiert,
Joachim Scheffler nicht zu schnell. Logische Konsequenz: Vater Scheffler bekommt sein Recht, die Behörden müssen sich wegen Amtspflichtverletzung verantworten. Rechtliche Konsequenz: Die Behörden dürfen sich aus der Verantwortung stehlen, und Scheffler zweifelt an der Logik des Rechts. MOTORRAD auch. Und beauftragt deshalb den Tübinger Verkehrsrechtler Professor Dr. Michael Ronellenfitsch. Der Experte schreibt ein Gutachten, das Scheffler ermutigt, in die zweite Instanz zu gehen. Obwohl ihm der ADAC den Rechtsschutz verweigert. Weil aber die Leser, von MOTORRAD aufgerufen, sich mit dem Vater solidarisieren, kommen über 70000 Mark an Spenden zusammen. Auch in einem armen Staat nämlich ist das Recht nicht billig. Wohl aber träge. Erst 2002 entscheidet das Oberlandesgericht Koblenz: Die erste Instanz hat schlampig gearbeitet. Sie muss noch mal ran. Und Scheffler ist jetzt exakt so weit wie acht Jahre zuvor. Sogar die Beweisaufnahme hat erneut zu erfolgen, mit Gutachten, Gegengutachten, Gegengegengutachten und und und.
Dritte Folge:
Die Aktion
Auf der Grundlage des Gutachtens, das Ronellenfitsch für die Redaktion erstellt hat, baut MOTORRAD eine Online-
Datenbank auf. Mit jedem Eintrag können die Motorradfahrer selbst etwas dafür tun, dass das »Anspritz- und Absplitt-verfahren« einmal gekippt wird. Weil die Behörden sich per Datenbank schon im Zweifelsfall und nicht erst nach einem
Unfall über den vielerorts unmöglichen Zustand des Straßenbelags informieren können. Und weil sie von MOTORRAD über jeden der mittlerweile 736 Einträge benachrichtigt wurden, per Fax. So dass sich letztlich keiner der zuständigen Beamten mit Unwissenheit schützen kann, ein Privileg, das der Staat ohnehin nur seinen Dienern gewährt, nicht aber seinen Bürgern.Mancherorts, in Bayern zum Beispiel, hat man die Datenbank tatsächlich als Erleichterung der täglichen Arbeit erkannt. Staatssekretär Hermann Regensburger etwa empfiehlt den zuständigen Dienststellen den täglichen Blick in die Online-Liste. Um auf dem Laufenden zu sein, um schnell reagieren zu können, um Unfälle zu vermeiden. Kurz: um ihren Pflichten nachzukommen. Viele Behörden, nicht nur in Bayern, haben positiv reagiert. Oft deshalb, weil dort Motorradfahrer tätig sind. Oft jedoch auch deshalb, weil sie für ein Problem sensibilisiert wurden, das bis dahin, offiziell, nicht mal als solches galt. Wohl aber, seitdem mehr und mehr Meldebögen auf die Schreibtische flatterten, stets mit der
selben Warnung: Bitumen, spiegelglatt, ungesichert, saugefährlich.
Mancherorts hingegen hat auch das nichts daran ändern können, dass genau so weiter gepfuscht wird wie bisher: »Was wollen Sie denn eigentlich? Das Anspritzen und Absplitten ist doch ein
übliches und anerkanntes Verfahren.« Haben solche Herrschaften doch glatt übersehen, dass es bei dieser Aktion
gerade darum geht, dieses Verfahren
in Frage zu stellen.
Ist aber leicht zu
entschuldigen. Schließlich kommen ja all die Hinweise auf gefährlich glatte Stellen von Leuten, die von der Sache viel weniger verstehen als sie selbst. Sagen sie selbst. Doch vielleicht verstehen diese sturen Besserwisser nicht, um welche
Sache es tatsächlich geht.
Wenige Tage nach Joachim Scheffler stürzt Guido Rübhausen in derselben Kurve der B 257 sich zu Tode. Harry Leugner stirbt 2002 auf der L 3053
zwischen Großaltenstädten und Erdaer Kreuz im Lahn-Dill-Kreis. Er verunglückt an einer Stelle, auf deren Gefährlichkeit
MOTORRAD die Behörden längst hingewiesen hatte. Außerdem hatte Leser
Erhard Klein seine Gefahrenmeldung nicht nur in die Datenbank eingetragen, sondern den Meldebogen auch per-
sönlich bei der Polizeidienststelle ab-
gegeben: »Absolute Gefährdung für
Zweiradfahrer, kein Splitt mehr an der Oberfläche zu erkennen, und dies über mehrere Kilometer. Geschwindigkeit in diesem Bereich unter 50 km/h bei Trockenheit und bei Nässe Straße meiden.« Darüber hinaus hatte schon die Wetzlarer Neue Zeitung über »schwere Unfälle
mit mehreren Toten in den vergangenen Jahren« berichtet. Und das mehrmals. Die zuständigen Ämter müssen also mit
den katastrophalen Bedingungen auf
der L 3053 vertraut gewesen sein. Harry Leugner nicht. Er war ortsfremd. Er hinterlässt Frau und Kind.
Vierte Folge:
Die Konsequenzen
Kurz nachdem Harry gestorben war, läuft in MOTORRAD eine Unterschriftenaktion an. Ihr Adressat: der Bundesverkehrsminister, damals Kurt Bodewig, heute Manfred Stolpe. Ihr Ziel: Der Minister selbst solle sich dafür einsetzen, dass
auf nachlässig geflickten Straßen nicht noch mehr Motorradfahrer verunglücken. Deshalb solle er seinen Einfluss nutzen, um die Anwendung alternativer Reparaturmethoden zu beschleunigen.
Solche Methoden existieren, MOTORRAD hat sie vorgestellt (C.A.R-
Surfacer, Sto-flex), vor fünf Jahren schon, der bayerische SPD-Landtagsabgeordnete Ludwig Wörner daraufhin eine Versuchsstrecke initiiert. Heute gibt es deren
sieben, allesamt in Bayern. Allesamt
mit positiven Resultaten.
Zu diesem Ergebnis kommt Rudolf Bull-Wasser von der Bundesanstalt für das Straßenwesen (BASt) in einem Zwischenbericht. Der muss Eindruck gemacht haben. Schließlich gibt Minister Stolpe an, dass die neuen Hinweise für die Sanierung von Rissen und Nähten bereits »Ergebnisse aus den Versuchen in Bayern« berücksichtigten und »Neuentwicklungen raschen Eingang in die Praxis« fänden.

Fünfte Folge:
Die Abrechnung
Erfolg auf der ganzen Linie? Schön wär’s. Denn für den Herrn Minister zählt das »Anspritz- und Absplittverfahren« noch
immer zu den »zwölf technischen Verfahren zur Herstellung sicherer Straßenoberflächen im Rahmen der Instandhaltung«. Und das, obwohl doch die Sanierung
von Flächen mit Bitumen und aufgewalztem Splitt sich als besonders gefährlich erweisen kann. Dann nämlich, wenn nicht optimal repariert wird, das Verhältnis Splitt zu Bitumen nicht haargenau passt. Allerdings: Gut repariert wird nur gegen gutes Geld. Und dass es daran fehle,
betonen die Behörden nur allzu oft. Sie entscheiden sich deshalb nicht für die günstigste, sondern die billigste Variante zur Sanierung und vergeben den Auftrag an die Baufirma, die nicht das günstigste, sondern das billigste Angebot machen kann. Deshalb stellt die Instandhaltung durch »Anspritzen und Absplitten« nichts anderes dar, als das Billigste vom Billigen: »Die kalkulieren so eng, dass nicht einmal mehr die Zeit bleibt, den über-
flüssigen Split von der Straße zu kehren«, sagt ein Insider der Branche. Da helfen dann auch keine noch so gut gemeinten Verordnungen, wenn die zuständige
Baubehörde sich mehr ums Sparen als um die penible Umsetzung kümmert.
Sparen kann man allerdings anders: durch nachhaltiges Wirtschaften. Besser einmal richtig reparieren, selbst wenn
das geringfügig mehr kostet, als einmal pfuschen. Dann ist auf Dauer Abhilfe
geschaffen. Das rechnet sich. Auch
für Krankenkassen, Versicherungen, die Wirtschaft. Und es lohnt sich für jeden einzelnen Motorradfahrer, der nicht stirbt, als Pflegefall endet, im Rollstuhl landet oder im Krankenhaus liegt. Wenn die
Verantwortlichen das nicht kapieren, scheint Deutschland nicht nur deshalb
ein armer Staat zu sein, weil’s an Mitteln finanzieller Art fehlt.



Bitumen-Datenbank
Sicher ohne Bitumen


Aus MOTORRAD 18/2003 Seite 7 zur Heftbestellung . . .

Seit MOTORRAD 2001 die Aktion »Sicher ohne Bitumen« ins Leben rief, sammelten Biker Hinweise auf 736 Gefahrenstellen. 22000 Unterschriften gegen Bitumen wurden Verkehrsminister Manfred Stolpe überreicht. Zum 1. August schaltete MOTORRAD die Online-Datenbank ab. Dafür gibt’s in Kürze eine Bitumen-Seite mit Link-Sammlung,
den Meldebogen für die Anzeige
von Gefahrenstellen zur Weiterleitung an die Behörden sowie
den letzten Stand der Datenbank
unter www.motorradonline.de.



Bitumen-Unfälle
Beschwerde


Aus MOTORRAD 18/1996 Seite 57 zur Heftbestellung . . .

Gerhard Scheffler zeigte die Straßenverkehrsbehörde Altenahr in der Eifel an. Wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht. Sein Sohn Joachim war im September 1994 auf der B 257 mit dem Motorrad tödlich verunglückt. Unfallursache: Bitumenflickerei. Einige Tage später verlor an derselben Stelle ein weiterer Motorradfahrer sein Leben. Die Staatsanwaltschaft Koblenz stellte das Verfahren ein. Mit einer zweifelhaften Begründung. »Unstreitig«, so heißt es da, »sind die Unfälle ... auf die für Zweiradfahrer gefährlich gewordene Straßendecke zurückzuführen.« Dennoch habe die Straßenmeisterei ihrer Sorgfaltspflicht »erkennbar Genüge getan«. Weil sich beispielsweise der Leiter der Straßenmeisterei in der »Kfz-Schlange« befunden habe, »die sich aufgrund der Unfallaufnahme im Unglücksfalle Scheffler gebildet hatte. Bei dieser Fahrt fiel diesem Beamten eine sich aus dem optischen Erscheinungsbild der Unfallstelle ergebende Gefährdungslage nicht auf«. Das Foto unten beweist das Gegenteil. Außerdem hätten Motorradfahrer, die an derselben Stelle verunglückt seien, keine Meldung gemacht. Stimmt nicht, wie eine Unfallanzeige der Polizei Bad Neuenahr-Ahrweiler beweist: Ausrutscher an genau dieser unfallträchtigen Stelle. Aufgenommen am 14. Juli 1994, zwei Monate vor dem Tod der beiden Biker. Gerhard Scheffler hat gegen die Einstellungsverfügung Beschwerde eingelegt.

:evil: :evil: :twisted:

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DANKE Harry!

"Vorbeugen hilft immer!
damit man nicht auf
Kutte und Schuhe
kotzt! " (schönster Spruch der letzten Zeit hier)

.... ich muß erstmal was Essen, damit ich weitergöbeln kann!

Es gibt bestimmt 1001 Dinge für die wir uns einsetzen sollten.
Was wir denn doch nicht machen.
Aber irgendwann muß man mal anfangen was zu unternehmen!
Fettes Lob an die Leute von "Motorrad", Leser + Co!

Für alle anderen schon mal den Biker-ZONK!

Werd mich jetzt auf jedenfall auch mal weiter schlaumachen!


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JahrhundertPoster
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Zitat:
Für alle anderen schon mal den Biker-ZONK!


BUFF
TÄNG!


Aber mal ganz ernsthaft, RICHTIGE Vorschlage sind erwünscht:

Mit wem können wir uns verbünden?
(alleine werden wir es wohl kaum schaffen)

können wir eine Sammlung der Gefahrens-Stellen zusammen tragen?

Hat einer 'ne Idee an wen wir uns dann wenden :?:

Ernsthafte Vorschläge gesucht :evil:

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BeitragVerfasst: 22.06.2005, 07:42 
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O.k., so wie das aussieht ist der ACDC zum Konsumumsatzausschrottwerbungundbeiträgendermittgliederfinanzierter
zahnlosen Tiger mutiert, dessen Testergebnisse egal ob für Reifen oder was auch immer die Ränge der Sponsoren wiederspiegelt!? Also denkbar ungeeignet als "Schwertführer" einer solchen Angelegenheit.

Die Motivation von MOTORRAD gefällt hingegen (schon mal Naturgemäß) weit aus besser, und sollte gerade von "UNS" unterstützt werden. Überschwemmen wir die Redaktion mit Fotos und weiteren gefährlichen Vorkommnissen um einem vernünftigen Ergebniss Vortrieb zu verschaffen.

Tja Heinzelle, was mach ich? Was kann ich im Moment tun?
Ich schnapp mir meine "Digitale Kaffeebohne" und mach ein paar Fotos...
was "ALLE" anderen auch tun sollten...

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Gruß Harry!

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BeitragVerfasst: 23.06.2005, 21:53 
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JahrhundertPoster
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@Alex:
Zitat:
Es gibt bestimmt 1001 Dinge für die wir uns einsetzen sollten.
Was wir denn doch nicht machen.


Ja und was machen wir jetzt WIRKLICH mal?
HABEN wir einen "Rechtsverdreheher" der sich für uns einsetzt :?:

Harry's Vorschlag ist ja ganz schön + gut, aber WER sammelt das und bringt das einigermassen erfolgversprechend auf die "offizelle" Bühne :?:

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