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 Betreff des Beitrags: Frage: ist Lachgaseinspritzung auf dt. Straßen erlaubt?
BeitragVerfasst: 05.06.2005, 11:26 
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† 24.10.2007
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Ernst gemeinte Frage: ist Lachgaseinspritzung auf öffentlichen dt. Straßen erlaubt?

Kennt irgendjemand jemanden, der das tatsächlich im Brief zugelassen bekommen hat?

Kann jemand mir mal so einen KFZSchein zufaxen oder hier posten?

Es kam nämlich die Diskussion auf, das solch eine Anlage nur mit einem BTM*-Schein zu betreiben ist.
*= Betäubungsmittelschein, kriegen eigentlich nur Zahnärzte + Anästhisisten mit Extra-Zulassung.

Ferner bräuchte man eine Gefahrguttransporterlaubnis sowie eine Genehmigung zur Kenntlichmachung des Fahrzeugs im Straßenverkehr.

Da es von "versierter" Seite kam, weiß ich nicht recht, ob ich einem verspätetem Aprilscherz aufgesessen bin oder ob da was dran ist.
Nachdem es nun von der Berufsgenossenschaft eine AUflage gibt, alle Steckdosen in Handwerksbetrieben einmal jährlich von einem lizensiertem Elektriker (Lizenserwerb wahrscheinlich einige 1000,-€) überprüfen zu lassen, der dann auf jede Steckdose einen TÜVstempel klebt (Kostenpunkt 160,-€), welches dann die Berufsgenossenschaft (mit-) überprüft (Kostenpunkt 200,-€), wundert mich in diesem unserem Lande garnix mehr....

:shock: :shock: **********immerblöderausderWäscheguckend********** :shock: :shock:


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BeitragVerfasst: 05.06.2005, 11:50 
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Das Mitführen einer leeren NOS - Flasche ( als Gepäck) ist anscheinend erlaubt, aber das Betreiben einer NOS - Einspritzung ist auf deutschen Straßen leider untersagt....

Aber es soll wohl ein paar Leute mit so einer Eintragung geben, ob die aber im Zweifelsfall hieb- und stichfest ist, entzieht sich meiner Kenntnis....


Aber das mit den Steckdosen ist doch ein verspäteter Aprilscherz, oder ??? :roll:


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BeitragVerfasst: 05.06.2005, 11:52 
Hallo Alex, im öffentlichen Straßenverkehr muss die Flasche immer Drucklos sein. Aber eintragen kann man das, steht dann aber bei "Nur für Wettbewerbe"


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BeitragVerfasst: 05.06.2005, 11:59 
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† 24.10.2007
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Michael90 hat geschrieben:
Aber das mit den Steckdosen ist doch ein verspäteter Aprilscherz, oder ??? :roll:


Hab ich auch gedacht, aberes hat mir ein Friseurmeister gestern erzählt, der ansonsten zum Lachen ins Bergwerk einfährt, der spinnt nicht rum.

AHA, die Püllegens sind also imma leer oder sollten es zumindest sein! Dachts ich mir doch ...
Dann schraub ich mir auch eine oder besser zwei dran, sieht ja immer ganz wichtig aus!


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BeitragVerfasst: 05.06.2005, 12:16 
Den Mist kriegste Eingetragen aber nur mit leeren Flaschen. Was du danach machst ist dann dein Bier.
Wollte mal die Sache fürn Wagen haben und habe mich mal durchgefragt und da kam jedes Mal die Antwort.
Gruß Schibi


Zuletzt geändert von Anonymous am 05.06.2005, 12:33, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 05.06.2005, 12:19 
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Michael90 hat geschrieben:
Das Mitführen einer leeren NOS - Flasche ( als Gepäck) ist anscheinend erlaubt, aber das Betreiben einer NOS - Einspritzung ist auf deutschen Straßen leider untersagt....


wie sollte das denn überprüft werden? Sobald man die öffnet, ist sie doch leer!

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BeitragVerfasst: 05.06.2005, 12:38 
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Zuletzt geändert von Gast am 26.11.2005, 00:21, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 05.06.2005, 12:41 
Wie funktioniert Lachgas-Einspritzung? Warum funktioniert sie?


Fangen wir vorne an:
Lachgas wird in den Ansaugstutzen des Motors eingespritzt. Erfolgt die Einspritzung nahe am Ansaugventil, so ist durch die Gaskühlung durch verdampfendes N2O eine erhöhte Zylinderfüllung zu erwarten, was schonmal den ersten Schritt in Richtung Leistungssteigerung darstellt.
Steigt die Gastemperatur beim nachfolgenden Verdichtungs- und Verbrennungsvorgang auf über 530°C, zerfällt das Lachgas in einer exothermen (d.h. energieliefernden) Reaktion in Stickstoff (N2) und Sauerstoff (O2). 2 N2O ---> 2 N2 + O2 + Energie, d.h. aus zwei Mol N2O entstehen insgesamt 3 Mol Gas (2 N2 + 1 O2). Alleine durch den Zerfall des Lachgases erhält man also schon eine enorme Druck- und Temperatursteigerung!
Der bei dieser Reaktion entstehende Sauerstoff ist natürlich auch gerne gesehen, führt er dem Brennraum doch zusätzlichen Sauerstoff zu, der - zusammen mit zusätzlichem Brennstoff - zu einer weiteren Temperaturerhöhung führt.
Zusammenfassend bringt Lachgaseinspritzung:
• Erhöhte Zylinderfüllung ("Ladeluftkühlung")
• Temperaturerhöhung durch Zerfallsenergie
• Temperaturerhöhung durch zusätzlichen Sauerstoff (nur in Kombination mit zus. Brennstoff)
• Druckerhöhung durch 1,5-faches Volumen der Zerfallsprodukte
Vor dem Ausprobieren der Lachgaseinspritzung an Auto, Mofa etc. bitte ausführlich über techn. Details informieren, dein Motor wird's dir danken, indem er deine Versuche überlebt!

http://www.xmas1.at/pdf/kapitel20.pdf rein schauen

Gruß schibi


Zuletzt geändert von Anonymous am 05.06.2005, 12:46, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 05.06.2005, 12:45 
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@Dursti:
richtig

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BeitragVerfasst: 05.06.2005, 12:50 
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heizer hat geschrieben:
Michael90 hat geschrieben:
Das Mitführen einer leeren NOS - Flasche ( als Gepäck) ist anscheinend erlaubt, aber das Betreiben einer NOS - Einspritzung ist auf deutschen Straßen leider untersagt....


wie sollte das denn überprüft werden? Sobald man die öffnet, ist sie doch leer!



Dann wirst du dem Beamten aber vor dem Öffnen ein paar Ohrenschützer geben müssen...

Beziehungsweise danach eine deutlich höhere Stimme von Ihm vernehmen.... :wink:


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BeitragVerfasst: 05.06.2005, 12:57 
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aber sie ist leer. Darauf kommt es doch an. :D

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BeitragVerfasst: 05.06.2005, 13:11 
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Der durstige Mann hat geschrieben:
Es gibt keine §§, die diese Form der Leistungssteigerung verbieten.
Das Problem ist das "Know-How" der aaSn.


Stimmt eben nicht ganz, Siggi!

Basteln kannst du ja viel. Richtig.
Zum Mitführen solch eines Betäubungsgases in der Öffentlichkeit brauchst du einen BTM-Schein und Kennzeichnung Gefahrgut, auch wenn du sie nur lose im Auto mitführst!
Bei einer Kontrolle bist du dran, als wenn du Koks oder Heroin mitführst, und bei Verstoß gegen das BTM bist du VORBETRAFT! Das haben nun meine diversen Nachforschungen ergeben.
Genau wie du ohne (kleinen) Waffenschein seit dem 1-1-2004 auch kein "Pfefferspray" oder Reizgas mehr in der Öffentlichkeit mitführen darfst, schon garnicht eine Schußwaffe, sei es auch nur eine Gaspistole (z.B. zum Abschießen von Leuchtraketen) oder Luftgewehr oder -pistole!
Ca. 750.000 Hausfrauen und andere Mädels, die son Spray in der Handtasche mitführen, stehen nach dem neuen Gesetz also mit einem Bein im KNAST!
Auf privatem Grund ist das egal, eben nur nicht in der Öffentlichkeit! Und Fahrzeuge im öffentlichem Verkehr sind nun mal "Öffentlichkeit" und dürfen bei Kontrollen beliebig gefilzt werden.

Wobei sich die Frage auftut, wie du das Zeug zur Rennstrecke kriegen sollst? Wahrscheinlich mußt du dir das dort bei einem lizensiertem "Dealer" (hähähä) besorgen.


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BeitragVerfasst: 05.06.2005, 13:15 
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heizer hat geschrieben:
aber sie ist leer. Darauf kommt es doch an. :D


Da bin ich mir nicht sicher. Die drehen das doch so, das bei einem etwaigen Unfall davon auszugehen ist, das sie voll SEIN KÖNNTE! EXPLOSIONSGEFAHR! Und wie !!!
Vielleicht gibts ja ne Gefahrgutkennzeichnung für NOS-Leertransporte, son schönes großes orangenes, feuerfestes Schild, was du an dein Moped montieren müsstest??!?!?!?

........... ich schmeiß mich wech ........


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BeitragVerfasst: 05.06.2005, 13:18 
Lachgas fällt nicht unter das BtmG, es ist nicht in den Anlagen 1-3 als Betäubungsmittel aufgeführt. Lachgas fällt teilweise in das Arzneimittelgesetz, man unterscheidet zwischen medizinischem und technischem Lachgas, medizinisches (besonders rein) ist verboten, technisches Lachgas (kann giftige Stoffe enthalten) frei erhältlich und benutzbar. Wer medizinisches Lachgas nutzt macht sich dem Arzneimittelmißbrauch strafbar.

Eine Lachgaseinspritzung fällt nicht unter die Gefahr-Gut-Verordnung-Straße/Eisenbahn (GGVSE), weil diese GGVSE sich ausschließich auf den gewerblichen Transport derartiger Güter bezieht, als Privatperson ist die GGVSE gegenstandslos.

Eine Lachgaseinspritzung ist unter bestimmten Bedingung in Deutschland eintragbar und zulässig, jedoch sind diverse Bestimmungen einzuhalten. Der Aufwand einer Eintragung entspricht in etwa dem Aufwand eines Turbo-Umbaus, zusätzlich sind aber die besonderen Bestimmungen für den Transport und Einbau einer Druckgas-Anlage entsprechend den DVGW-Vorschriften einzuhalten. Da es sich bei Lachgas um ein Niederdruckgas handelt, entspricht der Einbau in etwa den Notwendigkeiten einer Autogas-Anlage (LPG - Propan/Butan) und ist daher ganz erheblich einfacher zu realisieren als bei einer Hochdruck-Gasanlage wie Erdgas. Was aber nicht bedeutet, dass ein Umbau von einem noch so versierten Hobbyschrauber durchführbar ist. Die angebotenen Anlagen zB. bei Ebay sind alle nicht legalisierbar.



Erst einmal etwas über die Geschichte der N²O Einspritzung:

Während des 2. Weltkrieges gewann die leistungssteigernde Wirkung von N²O in Kolbenmotoren zum erstenmal große
Bedeutung.
Nach kurzer aber intensiver Entwicklung konnten N²O-Systeme produziert werden, welche durch eine hohe Leistungssteigerung
und Zuverlässigkeit überzeugten. Die mit N²O-Systemen aufgerüsteten Flugzeugmotoren ermöglichten
es bestimmten Flugzeugen
der alliierten Luftstreitkräfte, in so große Höhen vorzudringen (über 16 km), daß sie praktisch
ohne Gefahr über deutsches
Gebiet fliegen konnten. Durch die Entwicklung von Düsentriebwerken in den Nachkriegsjahren geriet das Wissen um die N²O-Einspritzung
in Vergessenheit. In den frühen siebziger Jahren wurden die Vorteile der N²O-Einspritzung von ein paar ehrgeizigen
Rennfahrern
wiederentdeckt. Das Wissen um die N²O-Einspritzung erbrachte diesen Rennfahrern so große Vorteile, daß sie
ihr Know-how jahrelang
geheimhielten. Als dann das Wissen über die N²O-Einspritzung doch an die Öffentlichkeit gelangte, schossen
die N²O-Kit-Hersteller
nur so aus dem Boden. Diese frühen Nitro-Systeme waren mangelhaft, unzuverlässig und verursachten oft Motorschäden.
Die Gerüchte
um die Nitro-Einspritzung begannen zu spriessen. Im Laufe der Zeit verschwanden aber diese mangelhaften Konstruktionen vom
Markt und wurden von den heutigen, neuen und zuverlässigen NOS-Systemen ersetzt.

Zusammensetzung von N²O:

N²O, auch Di-Stickstoffmonoxid, Lachgas oder Nitrousoxide genannt, ist ein ungiftiges, unbrennbares, inertes und farbloses
Gas. Es hat einen leicht süßlichen Geruch und ist schwerer als Luft. Normalerweise wird N²O als Flüssiggas
in Gasdruckbehältern
unter einem Druck von 60 Bar aufbewahrt. In der Medizin wird N²O in Verbindung mit Äther als Betäubungsmittel
verwendet. In
der Industrie wird es als Treibgas für Kosmetikas und Nahrungsmittel (z.B. Rasierschaum, Schlagsahne) benützt.

Unterschiede zwischen Nitro- und NOS – Systemen:

Die alten Nitro-Einspritzsysteme verwendeten gasförmiges N²O, welches zusammen mit Nitromethan und/oder Alkoholen
eingespritzt
wurde. Diese Gemische erzeugten extreme Leistungssteigerungen sowie unkontrollierbare Drücke und Temperaturen was zu
vorzeitigem
Motorverschleiß führte. Da diese Systeme noch über keine Sicherheitsschaltungen verfügten, waren Motorschäden
nicht selten.
Bei NOS-Systemen wird flüssiges N²O zusammen mit normalem Benzin eingespritzt. Durch das schnelle verdampfen des
flüssigen
N²O wird das Benzin-Luft-Gemisch abgekühlt. Dadurch werden gefährliche Spitzendrücke und zu hohe Temperaturen
vermieden. Durch
Sicherheitsschaltungen wird die korrekte Benzin-/Luft-Zufuhr sichergestellt.

Wodurch entsteht die Mehrleistung:

Ein Di-Stickstoffoxidmolekül besteht aus zwei Stickstoffatomen und einem Sauerstoffatom. Es enthält somit 36 Gewichtsprozent
Sauerstoff (Luft: 22 Gewichtsprozent). Bei 575 Grad Celsius zersetzt sich das Molekül und der Sauerstoff wird frei. Dieser
zusätzliche Sauerstoff erlaubt, daß mehr Benzin verbrannt und somit mehr Energie freigesetzt werden kann. Der Stickstoff
hilft
den Spitzendruck im Zylinder zu dämpfen und den Verbrennungsprozeß zu kontrollieren. Da das N²O flüssig
(-88 Grad Celsius)
eingespritzt wird, senkt sich die Temperatur des einströmenden Gemisches um 18 – 27 Grad. Das Abkühlen des
Benzin/Luft Gemisches
bewirkt, das dessen Dichte höher und dessen Volumen kleiner wird; dadurch kann mehr Gemisch angesaugt werden. Durch die
Ausnutzung
dieser physikalischen Tatsache werden ca. 20% der Mehrleistung erbracht. Auch wird somit eine sich schädlich auswirkende
thermische
Belastung des Motors verhindert und die Temperatur der Abgase senkt sich sogar. Die Mehrleistung steht aber nur bei Vollgasstellung
des Gaspedals zur Verfügung, da nur dann das N²O eingespritzt wird. Ferner sollte unter 3000 U/min. auch kein Gas
eingespritzt
werden.

Größe der erzielten Mehrleistung:

Generell kann man darauf keine Antwort geben, da sie abhängig ist von der Qualität des Grundmotors, der Übertragungselemente,
dem NOS-Kit und dessen Bedüsung. Bei einem zentralen NOS Einspritzventil kann jedoch von einer Mindestmehrleistung von
20%
und einer Drehmomentsanhebung von 35% ausgegangen werden. Bei einem NOS Einspritzventil für jeden Zylinder sind dies
30% Mehrleistung
und ca. 40% Drehmomentsanhebung. Maximal kann, bei einem Ventil 40%, bei einem Ventil pro Zylinder 85%, an Mehrleistung, ausgegangen
von der Grundleistung, erreicht werden.

Allgemeines:

Die N²O-Einspritzung hat, sofern sie genau eingestellt ist, keine verschleissende Wirkung auf den Motor. Ferner erreicht
man
auffgrund des höheren Sauerstoffgehaltes der Abgase bei eingeschaltener N²O-Einspritzung bessere Emissionswerte.
Bei Turbomotoren
hat man den weiteren Vorteil, daß das Turboloch eleminiert wird. Es entsteht ein sogenannter Intercooler-Effekt.





Kommt noch was


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BeitragVerfasst: 05.06.2005, 13:28 
.


Zuletzt geändert von Gast am 26.11.2005, 00:22, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 05.06.2005, 13:32 
Auch wenn sich das ganze widerholt, aber das ganze kommt von Leuten die das machen :wink: :wink:


N O S - Lachgaseinspritzung

Die Geschichte der N²O Einspritzung
Während des 2. Weltkrieges gewann die leistungssteigernde Wirkung von N²O in Kolbenmotoren zum erstenmal große Bedeutung. Nach kurzer aber intensiver Entwicklung konnten N²O-Systeme produziert werden, welche durch eine hohe Leistungssteigerung und Zuverlässigkeit überzeugten. Die mit N²O-Systemen aufgerüsteten Flugzeugmotoren ermöglichten es bestimmten Flugzeugen der alliierten Luftstreitkräfte, in so große Höhen vorzudringen (über 16 km), daß sie praktisch ohne Gefahr über deutsches Gebiet fliegen konnten. Durch die Entwicklung von Düsentriebwerken in den Nachkriegsjahren geriet das Wissen um die N²O-Einspritzung in Vergessenheit. In den frühen siebziger Jahren wurden die Vorteile der N²O-Einspritzung von ein paar ehrgeizigen Rennfahrern wiederentdeckt. Das Wissen um die N²O-Einspritzung erbrachte diesen Rennfahrern so große Vorteile, daß sie ihr Know-how jahrelang geheim hielten. Als dann das Wissen über die N²O-Einspritzung doch an die Öffentlichkeit gelangte, schossen die N²O-Kit-Hersteller nur so aus dem Boden. Diese frühen Nitro-Systeme waren mangelhaft, unzuverlässig und verursachten oft Motorschäden. Die Gerüchte um die Nitro-Einspritzung begannen zu spriessen. Im Laufe der Zeit verschwanden aber diese mangelhaften Konstruktionen vom Markt und wurden von den heutigen, neuen und zuverlässigen NOS-Systemen ersetzt. 1978 wurde die Firma Nitous Oxide Inc. gegründet. NOS ist heute der größte Hersteller von Lachgaseinspritzanlagen.

Der Motor schöpft seine Leistung aus dem Verbrennen von Benzin und Luft bzw. Sauerstoff. Eine Erhöhung der Leistung lässt sich nur durch das Verbrennen von mehr Kraftstoff und entsprechend mehr Sauerstoff erreichen. All die angewandten Methoden mit größeren Vergasern, radikaleren Nockenwellen, mehr Hubraum usw. dienen nur dazu, mehr Luft in die Brennkammmer fließen/drücken zu lassen, um den Verbrennungsdruck zu erhöhen. Solche Modifikationen verlangen viel Arbeit, technisches Know How und sind sehr teuer.

Lachgastuning geht einen anderen Weg
In den Ansaugtrakt bei offenen Drosselklappen eingespritzt, wird die einströmende Luft effektiv aufgefüllt. Hintergedanke ist das Lachgas, das unter dem Druck in der Flasche als Flüssigkeit vorliegt, extrem viel Sauerstoff enthält, deshalb kann durch die Mischung von Luft und Lachgas wesentlich mehr Benzin verbrannt werden, als nur durch Luft allein.
Ein großer Vorteil ist, dass Lachgas nur wirkt, wenn es eingeschaltet wird. Dabei muss das Gaspedal voll durchgetreten werden, damit sich die Drosselklappe komplett öffnet. Wird dies nicht gemacht, kann es unter Umständen zu Schäden am Motor führen. Wenn das Lachgas abgeschaltet wird, läuft der Motor ganz normal.
Die Leistung eines Lachgaskits wird durch die Größe der Düsen, die in den Foggernozzles oder im Plattensystem installiert sind, bestimmt.

Nun zu den verschiedenen Systemen:
Diese Anlagen können bei fast allen Motorentypen installiert werden, egal ob Auto, Motorrad, Snowmobiele, Jetski, 2-Takter, 4-Takter, Turbo, Kompressor, Blower, Methanolmotoren und Nitromethenmotoren. Es können bis zu 1000 PS zusätzlich zugeschaltet werden. Bei Einspritz- und Turbomotoren wird meistens eine Foggerdüse in den Ansaugtrakt installiert. Für Vergasermotoren gibt es spezielle Platten mit Einspritzdüsen, die zwischen Vergaser und Ansaugkammer montiert werden.

techn. Information
Lachgas hat die chemische Formel N²O. Es ist weder explosiv noch brennbar. Durch den hohen Sauerstoffanteil verbessert es die Verbrennung im Motor stark. Zusätzlich muß auch der Brennstoffanteil (Benzin) erhöht werden. Bei Serienmotoren sind bis zu 150 PS ohne Modifikation möglich. Bei noch mehr Leistung müssen je nach Motorentyp Rennschmiedekolben, stärkere Kopfdichtungen, modifizierte Zündanlage, spezielle Benzinpumpe, veränderte Verdichtung spezielle Zündkerzen und Oktanbooster verwendet werden.
Wenn im Verhältnis zum Benzin zu viel Lachgas zugeführt wird, magert der Motor ab, wird zu heiß und im Extremfall brennen die Kerzen und Kolben weg.
Es ist immer darauf zu achten, dass genug Benzin zur Verbrennung vorhanden ist. Bei manchen Motoren müssen Zündkerzen mit kälterem Wärmewert eingebaut werden, da N²O schneller verbrennt als normales Gemisch, sollte die Zündung zwischen 2° und 4° zurückgenommen werden. Die Verdichtung sollte bei Benzinmotoren nicht höher als 11:1 sein. Bei gut abgestimmten Motoren kann N²O so lange zugeschaltet werden, bis die Flasche leer ist. Der optimale N²O Druck liegt bei 600 - 800 psi.


Infos zur Eintragung von einer Lachgaseinspritzung:
So martialisch eine NOS-Anlage auch aussieht; Grundsätzlich ist sie eintragungsfähig. Da die Leistungssteigerung von mindestens 48 PS in der kleinsten Bedüsung (für Motorräder!!) aber deutlich über den maximal erlaubten 20 Prozent liegt, und die Abgaswerte auch nicht gerade von schlechten Eltern sind, darf die Anlage im öffentlich Straßenverkehr nicht eingesetzt werden. Was sich im ersten Moment wie ein Wiederspruch liest, macht mein näheren Hinsehen bzw. lesen Sinn. Schließlich möchte keiner ständig die Anlage ein- und ausbauen, wenn man mal wieder auf der Quartermile Gas geben will. Und was an- oder eingebaut wird, muß auch eingetragen sein. Also wird die Anlage mit der Auflage eingetragen, daß die Flasche im Straßenverkehr drucklos zu sein hat.



Gruß Schibi


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BeitragVerfasst: 05.06.2005, 13:37 
NOS-Anlagen sind Rennsportteile und sind daher prinzipiell ohne TÜV !


Eine TÜV-Eintragung ist in Einzelfällen aber möglich. Unter der Auflage, daß die Anlage im
öffentlichen Straßenverkehr drucklos zu sein hat (Schlauch von der Flasche abgeschraubt),
ist eine Eintragung durchaus möglich. Details dazu erfragen Sie bitte beim TÜV-Prüfer
.


So das kommt von NOS



Gruß Schibi


Ps.: ich hoffe das alles gibt eine Antwort darauf auf die Frage :wink: und noch nicht mal vom Thema abgekommen :D


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BeitragVerfasst: 05.06.2005, 14:04 
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MittagspausenTipper
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Registriert: 15.09.2004, 14:01
Beiträge: 77
Wohnort: Saarland
motorbox hat geschrieben:
Eine Lachgaseinspritzung fällt nicht unter die Gefahr-Gut-Verordnung-Straße/Eisenbahn (GGVSE), weil diese GGVSE sich ausschließich auf den gewerblichen Transport derartiger Güter bezieht, als Privatperson ist die GGVSE gegenstandslos.


Öhm, nö.

Add: Von der "Einspritzung" ist das Transportrecht eh unbeleckt. Ich denke, Du meinst den Transport des Gefahrguts "N2O-Druckgasflasche".

Die GGVSE gilt selbstverständlich auch für nicht-gewerbliche Transporte.

Das wäre ja der Hammer, wenn Onkel Fred die 2 t Schwarzpulver mal eben so von seinem Bunker zum Schützenhaus fahren kann und Joe Trucker einen ADR Schein braucht, um 10 kg in Meister Eders Laden zu bringen...

Allerdings gibt es für bestimmte Transporte von Gefahrgut Ausnahmen (Erleichterungen). Oft betreffen solche Ausnahmen Grenzen bei Gefahrgutmengen und Fahrzeugausrüstung bei privaten Transporten. Wenn es für Lachgas eine solche gibt, steht sie in der GGAV.

_________________
http://www.saarbikers.net
Z1000ST Bj. 1979 (KZT00E)


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 05.06.2005, 14:08 
Zitat:
aber das ganze kommt von Leuten die das machen


Gell nicht vom mir :wink: aber wenn es eingetragen ist wem kümmert es noch ob die Pullen voll sind :wink: .
Ja ja ich weiß was jetzt kommt aber lassen wir es.
Gruß Schibi


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 10.06.2005, 00:35 
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ZwischendurchTipper
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Registriert: 16.09.2004, 21:59
Beiträge: 198
Wohnort: Tamm/BW
Servus allerseits,
habe hier noch´n Thread zum Thema gefunden.
Gruß
Andi
http://www.dragracing.de/thread.php?threadid=1652


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