dazu hatte ich im Oktober 2024 schon mal was geschrieben ...
in ein paar Jahren (ab 2028) hat sich die Geschichte mit den Teilegutachten sowieso erledigt.
Da hat unter anderem der TÜV mal wieder reichlich mitgemischt.
Der rechtliche Hintergrund ist folgender: Im Bundesgesetzblatt 2024 I Nr. 191 vom 19.06.2024 wird Artikel 19 StVZO neu gefasst. Konkret wird Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 aufgehoben. Das ist der Teil, der die Änderungsabnahmen durch Teilegutachten rechtfertigt. In den Übergangsvorschriften (§72 StVZO) heißt es immerhin:
Teilegutachten […] dürfen
1. bis einschließlich 19. Juni 2025 erweitert oder neu erstellt werden;
2. nur bis einschließlich 19. Juni 2028 für die Zwecke des Einbaus oder des Anbaus von Teilen verwendet werden.
Was ist die Konsequenz der Sache?
Teile, die nur ein Teilegutachten haben, können ab 2028 nicht mehr neu eingetragen werden.
ABEs, EG/ECE-Typgenehmigungen (e-Nummern) und Allgemeine Bauartgenehmigungen bleiben weiterhin gültig.
aber wer weiß schon wie das 2028 in Deutschland aussieht

,die Entwicklung seit 2015 war ja alles andere als erfreulich
