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 Betreff des Beitrags: Bürokratieabbau !??
BeitragVerfasst: 29.06.2025, 10:41 
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Ich lese gerade die Oldtimer Praxis 7/2005. Und was les ich da auf Seite 15 ?
"Umsetzung einer EU-Richtinie bedeutet das Aus für Teilegutachten".
Wird relativiert, da alte Teilegutachten gültig bleiben, aber Teilegutachten dürfen ab einem bestimmten zeitpunkt nicht mehr ausgestellt werden, sondern der Hersteller eines Teils muss eine nationale Teiletypgenehmigung beim KBA beantragen.

Mehr steht da nicht zu drin in dem Artikel.
Jetzt meine nicht begründbare Mutmaßung: Erfahrungsgemäß erteilt das KBA natnürlich so eine Genehmigung nur, wenn eine Prüforganisation vorher ein Gutachten (vermutlich das früherer Teilegutachten) ausstellt.
Bedeutet wieder einmal mehr Kosten für den Hersteller mehr Verwaltungsaufwand. höherer Preis für den Endkunden. Und eine Daseinsbegründung für einen neuen Teil einer Behörde (KBA).
Man, wann kapieren es die politisch Verantwortlichen, dass Bürokratieabbau anders geht.

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ZGisi
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 Betreff des Beitrags: Re: Bürokratieabbau !??
BeitragVerfasst: 29.06.2025, 11:31 
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Tja, erst vor ein paar Jahren das Aus für die Hersteller - Reifenfreigaben,
was nur reine Abzocke ist, und nun dieser Blödsinn....

Unsere verstecken sich da ja gerne hinter der EU, aber daß es auch in der EU anders geht, steht hier deutlich zu lesen,
wodurch Portugal ganz plötzlich auf Platz 1 meiner Auswanderzielländer für die Rente in 8 Jahren steht ;) :mrgreen: :idee05: :

https://www.motorradonline.de/ratgeber/ ... -portugal/

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 Betreff des Beitrags: Re: Bürokratieabbau !??
BeitragVerfasst: 29.06.2025, 13:53 
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dazu hatte ich im Oktober 2024 schon mal was geschrieben ...

in ein paar Jahren (ab 2028) hat sich die Geschichte mit den Teilegutachten sowieso erledigt.
Da hat unter anderem der TÜV mal wieder reichlich mitgemischt.

Der rechtliche Hintergrund ist folgender: Im Bundesgesetzblatt 2024 I Nr. 191 vom 19.06.2024 wird Artikel 19 StVZO neu gefasst. Konkret wird Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 aufgehoben. Das ist der Teil, der die Änderungsabnahmen durch Teilegutachten rechtfertigt. In den Übergangsvorschriften (§72 StVZO) heißt es immerhin:
Teilegutachten […] dürfen
1. bis einschließlich 19. Juni 2025 erweitert oder neu erstellt werden;
2. nur bis einschließlich 19. Juni 2028 für die Zwecke des Einbaus oder des Anbaus von Teilen verwendet werden.
Was ist die Konsequenz der Sache?
Teile, die nur ein Teilegutachten haben, können ab 2028 nicht mehr neu eingetragen werden.
ABEs, EG/ECE-Typgenehmigungen (e-Nummern) und Allgemeine Bauartgenehmigungen bleiben weiterhin gültig.

aber wer weiß schon wie das 2028 in Deutschland aussieht :idee04: ,die Entwicklung seit 2015 war ja alles andere als erfreulich :warten05:


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 Betreff des Beitrags: Re: Bürokratieabbau !??
BeitragVerfasst: 29.06.2025, 14:49 
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Auf you tube gibt's dazu eine gute Darstellung. Unter Auto Motor und sport

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ZGisi
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 Betreff des Beitrags: Re: Bürokratieabbau !??
BeitragVerfasst: 29.06.2025, 14:51 
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 Betreff des Beitrags: Re: Bürokratieabbau !??
BeitragVerfasst: 30.06.2025, 21:03 
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ZGisi hat geschrieben:
Ich lese gerade die Oldtimer Praxis 7/2005. Und was les ich .

Zurück in die Zukunft...?

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Jörg



Manche Menschen sind der lebende Beweis dafür, dass Gehirnversagen nicht zwangsläufig zum Tod führt.

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