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 Betreff des Beitrags: Problem beim TÜV
BeitragVerfasst: 15.07.2005, 13:49 
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DesÖfterenMalWasTipper

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Hallo an alle,
war gestern beim sagenhaft sachverständigen TÜV!Herr Dipl.Ing(FH) hatte nicht die blasseste Ahnung von einem Zweirad und so beschränkte sich seine Untersuchung weitestgehend aufs durchlesen des dreiseitigen Fahrzeugscheins.Irgendwann entdeckte er dann daß der Seitenständer nicht automatisch einklappt und ab da wars vorbei.Kennt jemand das Problem und weiß Abhilfe?Hauptständer is nich weil C+B Auspuff.Ach ja,Fahrzeug:Z1
Danke+Gruß
Bains


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BeitragVerfasst: 15.07.2005, 16:24 
Hi, hatte das selbe Problem. Hab bei gery in KN einen Umlenkpunkt auf den Ständer geschweisst bekommen. Klappt jetzt ein und hat nur 10,- Euronen gekostet.
TÜV zufrieden :lol:


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BeitragVerfasst: 15.07.2005, 19:10 
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SuperPowerPoster
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Hi,
gibt immer wieder mal Probleme. Kisten vor dem 1.10.1976 brauchen laut meinem TÜV Prüfer keinen Notschalter am Seitenständer und auch keine 2. Feder und müssen auch nicht selbsteinklappbar sein.
Aber nicht jeder SV weiss das und schriftlich bekommt man das nicht.

Leider hängt sich mancher SV daran ganz auf und verweigert die Plakette. Andere schreiben nur geringfügige Mängel rein. Andere sagen : ist dein Problem wenn du dich auf die Schnauze legst.

Ich bin es auch leid und bau mir im nächsten Winter einen Schalter ein.

Leider haben die SV aber m.E. Recht wegen der Sicherheit ==
Auch zur eigenen Sicherheit. Bin letzte Woche mal wieder mit ausgefahrenen Seitenständer losgefahren. Gottseidank viel mir das beim Wenden gleich auf , Kratzte fürchterlich.
Gisbert

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Gruß
ZGisi
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BeitragVerfasst: 15.07.2005, 19:49 
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JahrhundertPoster
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Baue jedesmal den Seitenständer ab u. fahre nur mit Hauptständer zum TÜV, der jammert dann jedes mal, giebt mir dann doch die Plakette mit der Bemerkung ohne Mängel.


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BeitragVerfasst: 15.07.2005, 20:10 
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ZwischendurchTipper
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Ganz bescheuert sind die ja auch nicht,und sehen an der Aufnahme ob normalerweise einer montiert ist.
Z-power rules
Andi


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BeitragVerfasst: 15.07.2005, 20:17 
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Ist ja richtig was du schreibst, aber Fakt ist was nicht drann ist muß nicht funktionieren. Ein Seitenständer ist nicht vorgeschrieben.


:wink: :wink: :wink:


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BeitragVerfasst: 16.07.2005, 06:32 
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MeisterSchreiber
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Seitenständer iss ja immer wieder mal Thema.
Also letzte Woche hab ich getüvt. Die Z1R ist BJ 78, hat einen Seitenständer der nicht einklappt. Schalter, wenn der funzt sind alle zufrieden.

_________________
Gruß Harry!

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BeitragVerfasst: 16.07.2005, 08:08 
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Seitenständer abbauen. Er kann dir dann deswegen die Plakette nicht verweigern. DAS IST FAKT
Machen bei uns im Stammtisch mehrere so. Ich persönlich habe an beiden Z keinen Schalter und keine zweite Feder. Noch nie Probleme, gab manchmal nur nen Spruch wegen fehlender zweiter Feder.
Zur Vorschrift: wenn er nicht automatisch einklappt muß ein Schalter vorhanden sein dass sie nicht anspringt. Sprich klappt er ein muss auch kein Schalter vorhanden sein. Sollte er hiermit nicht einverstanden sein, kannste dich beruhigt bei seinen Vorgesetzten beschweeren, denn es gibt nunmal verschiedene zugelassene Varianten. Das das US Modell z.B. einen Killschalter im Kupplungshebel hat und nur bei gezogener Kupplung anspringt kennen auch die wenigsten Prüfer, ist aber zulässig. Und bevor du anfängst rumzuschweißen wie hier vorgeschlagen, fährst Du am besten einfach woanders hin. Prüfstellen gibts ja wie Sand am Meer.

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Z-Stammtisch Bremen, jeden 1. Sonntag im Monat Gasthof zur Linde in Stuhr Fahrenhorst and der B51 um 10:30.


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BeitragVerfasst: 16.07.2005, 09:48 
Moin,
meine Z1000 hat keine zweite Feder,kein Schalter und sonst welche Sicherungen(US-Version von `77).Bis jetzt hab ich noch nie Probleme mit dem TÜVonkel gehabt.Der Sagt immer das ist mein Problem und Verkehrstechnisch nicht relevant.
Ich an Deiner Stelle würde woanders hinfahren oder einfach den Seitenständer abbauen.Soll er doch denken was er will!
Lars


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BeitragVerfasst: 17.07.2005, 03:59 
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MeisterSchreiber
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Beiträge: 551
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...und dann den Bock an die Wand lehnen, oder wie? Sein Problem ist, dass er keinen Hauptständer hat - hat er doch geschrieben. ;-) Man könnte natürlich mit nem Montageständer zum Technischen Überwachungs-Fuzzi fahren. Dessen Gesicht würde ich gerne sehen.


Jürgen


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BeitragVerfasst: 17.07.2005, 17:29 
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Hi,
ich will mich nicht wiederholen.
Mir haben zahlreiche Prüfer gesagt ich soll das Teil abbauen, dann haben sie kein Problem --- kannst es ja nach der Prüfung wieder anbauen.
Ich kann die Prüfer verstehen : Sie wollen uns nur schützen ( wie gesagt - ich will mich nicht wiederholen ).
Gruß
Gisbert

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ZGisi
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BeitragVerfasst: 17.07.2005, 18:01 
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Wohnort: im wunderschönen Mainhardter Wald :-)
Typisch deutsche Gründlichkeit !!! :roll:
Manchmal auch ein wenig zuviel des Guten...... :roll:


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BeitragVerfasst: 17.07.2005, 20:40 
Ein Kleiner Auszug

§ 61
Jedes zweirädrige Kraftfahrzeug muss mit mindestens einem Ständer ausgerüstet sein. Diese müssen bei Zweirädern, die ab dem 1 7.6.2003 erstmals in den Verkehr kommen, dem Anhang der RREG 93/31/EWG entsprechen, d. h.
- Seitenständer oder Mittelständer oder beide sind zulässig,
- eine Kontrollleuchte ist zulässig, die bei Einschalten der Zündung auf leuchtet, und zwar so lange, wie der Ständer ausgefahren ist, jeder Ständer muss mit einem Rückhaltesystem ausgerüstet sein, entweder aus zwei unabhängigen Vorrichtungen, z. B. aus zwei einzelnen Federn oder einer Feder und einer anderen Rückhalteeinrichtung (z. B. Klemmhalter), oder aus einer einzigen Vorrichtung mit Nachweis über mindestens 10.000 (1 5.000) normale Beanspruchungszyklen bei Fahr zeugen mit zwei Ständern (einem Ständer).
Anforderungen an Seitenständer:
Er muss automatisch einklappen, wenn das Fahrzeug in die normale (senkrechte) Fahrtstellung gebracht wird oder wenn es vom Fahrzeugführer absichtlich nach vorn geschoben wird.
Er darf bei leichten Neigungswinkeländerungen nicht automatisch ein- klappen. Dieses gilt nicht für Fahrzeuge, die so ausgelegt sind, dass der Motor nicht gestartet werden kann, solange der Seitenständer aus- geklappt ist.
Anforderungen an Mittelständer:
Er muss automatisch in Fahrtstellung nach hinten klappen können, wenn das Fahrzeug so weit nach vorn bewegt wird, dass der Mittelständer von der Auflagefläche weggezogen wird. Dieses gilt nicht für Fahrzeuge, die so ausgelegt sind, dass der Motor nicht gestartet wer den kann, solange der Mittelständer ausgeklappt ist.
-Standfestigkeitsprüfungen (die Lenkung muss sich dabei in verriegelter Stellung befinden):
-Standfestigkeit auf horizontalem Untergrund: Dazu ist das Fahrzeug
3° aufzurichten. Der Seitenständer darf noch nicht einklappen.
-Standfestigkeit auf geneigtem Untergrund: Die Standfläche ist um den in der nachfolgenden Tabelle jeweils angegebenen Wert zu kippen. Das Fahrzeug muss sicher stehen bleiben.


Vielleicht hilft es ja.

Gruß Schibi


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BeitragVerfasst: 18.07.2005, 08:42 
Zitat:
Mir haben zahlreiche Prüfer gesagt ich soll das Teil abbauen, dann haben sie kein Problem --- kannst es ja nach der Prüfung wieder anbauen.



Na ja Gisbert es gibt ja auch Prüfer die sagen: Junge ich habe das jetzt nicht gesehen :wink: , weil du kannst es ja Abbauen und danach wider Anbauen :lol: :lol: :lol: solche Fälle kenne ich zu 90% (Gesunde Einstellung :wink: :wink: bei Kleinnigkeiten).

Gruß Schibi


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 18.07.2005, 17:37 
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Beiträge: 7591
Wohnort: Bergkamen
Ja Schibi, so ist es natürlich auch.
Gisbert

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BeitragVerfasst: 18.07.2005, 23:59 
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Beiträge: 775
Wohnort: Heidesheim
Hi bains,

ich hatte dasselbe Problem auch schon - mit der Yoshi :!:
Zunächst hatte ich - wie schon beschrieben - auch eine Umlenkung der Feder drangeschweißt. Nachteil - die Feder war hin. Auf die Dauer eigentlich keine Lösung!
Im Anschluß habe ich mir einen Schalter drangebaut!
Funzt einwandfrei! Würde ich dir empfehlen!
Du kannst dir mit einem Bremslichtschalter der Fußbremse weiterhelfen.
Die sind baugleich.

Schraubergüße uli

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 Betreff des Beitrags: TÜV
BeitragVerfasst: 04.08.2005, 09:48 
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MittagspausenTipper
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Registriert: 14.10.2004, 10:31
Beiträge: 99
Wohnort: Starnberg
Hallo,

kann nur empfehlen, den Tüv in einer normalen freien Autowerkstatt machen zu lassen. Habe heute morgen meine alte Lady, Z 1000 LTD, BJ 1979, US-Version, bei einer freien Werkstatt in München abgeholt.

Das Mädel ist ohne Probleme drübergegangen. Hatte ne Cockpitverkleidung aus dem Zubehörhandel montiert, für die es eine ABE gab, auf der mein Modell so nicht aufgeführt war.

Außerdem irgendwann mal in ebay eine 2-1 von Sito geschossen, die 15 Jahre bei einem Händler im Regal lag. War auch ne ABE dabei, allerdings tauchten bei den Typen halt nur die klassichen Z 1000, MK II und ich weiß nicht was auf und mein spezielles Modell gerade nicht. Die Anlage ist aber auf jeden Fall besser und zielt auch nicht wie das Originalteil von den Amis direkt auf den Bremssattel.

Kurzum: hier war offensichtlich ein Prüfer am Werk, der gesunden Menschenverstand hatte, was von der Sache versteht und sich nicht unnötig an irgendeinem Formalsch.. hochzieht. Hat ne Probefahrt gemacht und fand das alte Mädel gut.


Gruß

Achim

P.S.. der ganze Spaß hat mich 33 euro gekostet und da war noch das Einsetzen eines Helicoils am rechten Spiegelgewinde inbegriffen!!


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BeitragVerfasst: 25.11.2005, 14:35 
Hallo ,

hatte gleiche Problem beim TÜV.

Habe mir einen Bremslichtschalter an den Seitenständer montiert und so verschaltet, dass beim Einlegen eines Ganges und gleichzeitigem ausgeklappten Seitenständer , ein lautes Dauersignal ertönt. :idea:
Ich so denVorteil, dass ich den Motor auch mit ausgekla pptem Seitenständer laufen lassen kann .
Der TÜV Saarland hat`s abgenommen ! :D

Gruß
Kawadaddy


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