@ Stefan.D und R.M
Hallo und
Danke für die Antworten.
Stimmt das mit 100/90 wirklich?..Ich finde nirgens eine Tabelle zum umrechnen.
Auf der Seite von Avon ist für den Roadridder bei der Z 550 D nur der 3.25-19 freigegeben.
Allerdings gibt es eine andere Seite von Avon, auf der für den Roadrider auf einer Felge von min.1.85 ( hat meine Kawa ) und max. 2.50 aber dann nur 90/90-19 freigegeben sind. Auch auf einer alten Freigabenseite von Kawa von 1999 steht bei der Z 550 D nur etwas von 90/90-19 für einen Avon Venom, den es aber nicht mehr gibt.
Mein Problem ist ja auch, das ich vorne eine originale Kawa habe und hinten praktisch eine 550 Zephyr.
Nach meinem Rechtsverständnis müßte ich also vorne den 3.25-19 fahren dürfen, weil original vorgegebene Grösse und ich ja dafür die Freigabenliste von Avon für die Z 550 D habe und hinten den 150/70-18, weil der ja so eingetragen ist auf der Zephyr Felge und ich dafür keine Freigabe brauche, weil ja eingetragen ohne Markenbindung. Den Zusatz, das auf dem Motorrad trotzdem alles von einer Marke sein muß, erfülle ich ja dann auch
Gruss Ralf