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 Betreff des Beitrags: Vollgutachten
BeitragVerfasst: 09.03.2007, 17:33 
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MittagspausenTipper
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Hallo Leute
Zum neuen EU-Gesetz =Vollgutachten= ich war diese Woche mit meiner 650er beim TÜV.Zur Vorgeschichte: Meine Z ist seit 2001 abgemeldet und der TÜV seit 2000 abgelaufen.Kein Problem,Fahrzeuge die nicht länger als sieben Jahre abgemeldet sind(unabhängig vom TÜV) müssen zur Wiederzulassung NUR eine Hauptuntersuchung absolwieren, um wieder zugelassen werden zu können.Vorraussetzung ist daß das Fahrzeug in dieser Zeit nur vorrübergehend abgemeldet war.Hintergrund: Die Daten der Fahrzeuge werden im KBA sieben Jahre aufbewahrt,danach noch ein Jahr beim Landratsamt bevor sie ganz gelöscht werden.Ich hatte hier im Züden keine Probleme bei der Wiederzulassung.
Grüße Toni :wink: :wink:


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BeitragVerfasst: 09.03.2007, 17:39 
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Hi Toni, das wird wohl wieder überall anders aussehen.
Da mein Kumpel das wissen wollte und ich je den Leiter des hiesigen SV kenne habe ich mich erkundigt.
Hier wird das nur bei Fahrzeugen gehen, die zur Zeitpunkt der Einführung dieser Vorschrift (ich glaube 1.3.2007) noch kein Jahr abgemeldet waren. Bei Fahrzeugen die nach dem 1.3.2007 abgemeldet werden, gilt dann diese 7 Jahresfrist. Bei Fahrzeugen, die vor dem 28.02.2006 abgemeldet wurden guckt man in die Röhre - Vollgutachten etc. erforderlich.
Wird wohl wider ganz spannend. Ich glaube im Süden der Republik sieht man das wider lockerer als im Ruhrpott.
Gruß
Gisbert

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ZGisi
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BeitragVerfasst: 09.03.2007, 19:06 
Ja hatte mir mein Prüfer auch erzählt mit den 7 Jahren für uns gut und für die anderen Schlecht.
Weil ja dann das Geld nicht mehr rein kommt :lol: :lol: :lol: :lol: .


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BeitragVerfasst: 09.03.2007, 19:23 
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MittagspausenTipper
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Irgedwie ist das doch der Hammer ,daß jedes Bundesland machen kann was es will. :twisted: :evil: ich hab mir nach der Zulassung jedenfalls ne Tass Kaff gegönnt.Kennt jemand MOTO MANIA Band 1 Amokläufer demoliert Verkehrsamt,so kommts noch. :lol: :lol:
Gruß Toni


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BeitragVerfasst: 10.03.2007, 17:49 
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SuperPowerPoster
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Ach Toni, immer locker bleiben, Was meinst, du was ich schon alles erlebt habe beim TÜV und beim SVA ?
Gisbert

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ZGisi
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BeitragVerfasst: 02.05.2007, 21:08 
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Hi Leute,
ich hätte mal ne Frage...
Weiss nun jemand genau wie das mit der Vollabnahme ist. Ist sie nun nach 7 Jahren erst fällig u. wenn nicht dann nach 1,5 o. 2 Jahren?

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Grüße
Jörg



Manche Menschen sind der lebende Beweis dafür, dass Gehirnversagen nicht zwangsläufig zum Tod führt.

http://www.z-stammtisch-hannover.de


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BeitragVerfasst: 02.05.2007, 21:14 
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JahrhundertPoster
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Bei uns im Schwabenland tutet es schon mit den sieben Jahren. Weiß allerdings nicht ob es Kreis oder Länder oder eine Bundesregelung ist.

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Grüße aus dem wilden Züden
Tino
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BeitragVerfasst: 02.05.2007, 21:23 
Tino die Regelung heißt ganz DEUTSCHLAND :wink:


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BeitragVerfasst: 02.05.2007, 21:42 
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MeisterSchreiber
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Hi,
die wichtigsten Änderungen gibts bei der Dekra

http://www.dekra.de/live/mediendatenbank/psfile/datei/24/DEKRA_info44ad13247576a.pdf

Grüße Michael


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BeitragVerfasst: 02.05.2007, 22:30 
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Danke Michael,
das war's was ich wsen wollte. Jetzt möchte ich aber noch wissen ob das Mopped für die Tüv- Abnahme zugelassen bzw. Tageszugelassen sein muss o. kann man die auch ganz ohne Kennzeichen/verischerungsschutz bekommen???

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Grüße
Jörg



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BeitragVerfasst: 02.05.2007, 22:34 
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ChampionForumUser
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Für die Abnahme beim TÜV langt es wenn du das Moped mit dem Hänger hinfährst. Zulassung brauchst du keine. Lediglich den Brief und alle nötigen Unterlagen.

Z-Grüße uli

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BeitragVerfasst: 02.05.2007, 22:49 
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MeisterSchreiber
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Hi,

StVZO
§19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis
Absatz 4

Ist die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 erloschen, dürfen nur solche Fahrten durchgeführt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen. Am Fahrzeug sind die bisherigen Kennzeichen oder rote Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen zu führen. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für Fahrten, die der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr im Rahmen der Erstellung des Gutachtens durchführt.

kannst also ohne Zulassung fahren, aber ohne Umwege direkt zum Prüfer.

Quelle:
http://www.stvzo.de/

Grüße Michael


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 Betreff des Beitrags: Vollgutachten??????
BeitragVerfasst: 16.05.2007, 11:58 
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Hallo,
meine kawa ist seit 10/95 Abge.Was wird da auf mich zukommen und wo erhalte ich ein Vollgutachten? TÜF oder wo? Bin in den Sachen leider nicht bewandert, zu Deutsch habe keine Ahnung. Währe für eine Antwort sehr dankbar, da ich sie eigentlich am Freitag anmelden wollte. Komme aus Gießen/Hessen. Wer kann mir da was sagen.
Danke
Michael


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BeitragVerfasst: 16.05.2007, 12:22 
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Hi Michale, du nimmst deine alten Unterlagen - Kraftfahrzeugbrief, Abmeldebescheinigung und holst dir ein Überführungskennzeichen beim Starßenverkehrsamt. Dann fährst du zum TÜV und die machen alles.
Ist fast dasselbe wie bei der HU, nur ein anderes PApier. Bei manchen TÜV STellen kannst du das Mopped auch abgemeldet auf dem Anhänger anliefern. Vorher fragen, da die ja ne Runde fahren wollen (muss dann versichert sein).
Wenn du zum TÜV bei einem Händler fährst, frag vorher, ob der Prüfer berechtigt ist eine Vollabnahme durchzuführen. Hier in NRW dürfen dass nicht mehr alle Prüfer. Ist wohl eine Hausinterne Regelung
Gisbert

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Gruß
ZGisi
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BeitragVerfasst: 16.05.2007, 12:25 
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MittagspausenTipper

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Hallo Michael, du musst erst mit deiner Maschine zum Tüv und eine Vollabnahme machen lassen. Wie du sie dahin bekommst ist deine Sache, entweder mit Kurzzeitkennzeichen/Rote Nummer oder Hänger. Wenn du dort erfolgreich warst kannst du sie beim Straßenverkehrsamt anmelden gehen. Für das ganze Prozedere brauchst du den alten Fahrzeugbrief und eine Doppelkarte von deiner Versicherung. Evtl noch ne Doppelkarte für das Kurzzeitkennzeichen(gibt es eigentlich bei jeder Versicherung für lau, wenn du sie danach bei ihnen versicherst). Ach ja, vorher mal beim Tüv anrufen.

Gruß Andy


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 Betreff des Beitrags: Danke
BeitragVerfasst: 16.05.2007, 12:55 
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Hallo,
danke für eure super schnellen Antworten. Habe echt einen gewaltigen bammellllllllllll gehabt das ich von A nach B von B nach c ..................... muß.
Einfacher wie gedacht. So der TÜF :twisted: es auch so gut mit meiner Z meint :D . Sage euch bescheid wie es ausgegangen ist
Viele Zige grüße
Michael


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BeitragVerfasst: 16.05.2007, 19:01 
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Hi Michael, viele TÜV-Stellen habe eigene rote Nummern, die sie dir schnell mal dranhängen (einfach mal anrufen.. . So viel ich weiss, muss ein gültiges Nummernschild dran sein...
Viel Glück, Jochen

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Dieser Beitrag ist über etwa sieben Jahre neben meiner Berufs- und Schraubertätigkeit als junger Familienvater in mühevoller Kleinstarbeit entstanden.


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 Betreff des Beitrags: Guter Rat
BeitragVerfasst: 16.05.2007, 19:49 
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Wohnort: Gießen
Hallo Jochen,
guter Vorschlag. Rufe gleich am Freitag bei meinem TÜFer an. Ist ein entfernter Bekannter von mir, hoffe er hat die Berechtigung dazu und mich noch in guter Erinnerung :? Ist in Marburg noch so viel los???? Waren früher viel im Steinweg und Barfüserweg. Sagt dir sicher einiges :lol: :oops:
Viele Grüße nach Marburg
Michael


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 Betreff des Beitrags: TÜV-Hürdenlauf - oder nicht
BeitragVerfasst: 16.05.2007, 20:03 
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MeisterSchreiber
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Wohnort: Neckarsulm
Hallo Michael
habe kürzlich dasselbe Procedere mit einer seit 95 abgemeldeten Maschine gemacht.
Vollabnahme bei uns in Baden Würstchenberg nur vom TÜV.
Auf dem Hänger ohne Kennzeichen hingebracht. Sogar nur normale Abnahme bezahlt und dann mit dem Hänger wieder heim. Als meine Freundin dann ihre Maschine tags darauf zulassen wollte wollten die in der Zulassung eine Vollabnahmenbestätigung sehen. Die Aussage dass die Herren beim TÜV doch eigentlich die Profis seien und doch wissen was sie tun (sorry für diese masslose Unterstellung) wurde die Maschine dann mit dem vorhandenen Papierchen zugelassen.
Also beim TÜV fragen ob abgemeldete Maschine mit Hänger gebracht möglich ist.. das von denen verwendete rote Kennzeichen hat nicht mal was gekostet!!

mfg Manne
PS die Versicherung kostet wirklich nicht viel - der Preistreiber ist das Kurzzeitkennzeichen und diese Kosten bekommst du meines Wissens nicht vergütet. Die Versicherung datiert den Versicherungsbeginn eben den Zeitraum des Kurzzeitkennzeichen vor und gut - aber vorher nachfragen und bestätigen lassen. Die Variante mit Hänger - sofern die Möglichkeit besteht - ist wohl die günstigste.

_________________
hier fühlen wir uns wohl..http://www.wilder-zueden.de


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 Betreff des Beitrags: Hallo Manne
BeitragVerfasst: 16.05.2007, 21:33 
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RundUmDieUhrPoster
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Hallo Manne,
ist bei dir ja super gut gelaufen. Habe eben mit meinem TÜF Menschen gesprochen, der hat mir ähnliches gesagt. Macht am Di eine HU und damit zur Zstelle. Er meinet er habe vor einiger Zeit einen mit einer Y........a gehabt, die war 10 Jahre abgem. und wurde mit normaler HU zugelassen. Hoffe ich komme ein an einen Frischling oder Kawa Biker auf der Zstelle. Werde auf jeden Fall das Ergebnis zum besten geben.
Danke für euer Mitgefühl
Grüße aus Gießen Michael


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