Euroland sei gelobt.
Ich habe meine Schilder vor dem blauen Feld im Schild extra zugelassen.
Nach der alten StVZO war die Mindestgröße 200 x 200 mm = 20 x 20 cm.
Aber nur vor Einführung der Verpflichtung des blauen Eurozeichens im Schild danach mindestens 21x20 cm. Offizielle Ausnahmen : nicht möglich, nur durch zufall /Bapschisch, was ja kein Deutscher Beamter nehmen darf oder durch Zudrücken / Nichtwissen der Zulassungsstellen.
Also seid froh, wenn ihr so schön kleine Kennzeichen habt oder noch kleiner. Und bloss nicht die Kiste abmelden. Mein Kollege beim SVA sagte mir zwar, wenn ich abmelde, kann ich die gleichen Schilder bei der Wiederzulassung verwenden, aber wer weiss wie sich die Einstellung der Kollegen, die Anweisungen von oben bzw. aus dem Euroland entwickeln. Also nicht dieses Risiko eingehen.
So und jetzt kommts; ich habe mich noch einmal schlau gemacht in meinem Landkreis in NRW und im Internet.
Die schöne alte StVZ= (Straßenverkehrsordnung) gibt es nicht mehr. Es wurde die Fahrzeug-Zulassungsverordung (FZV) eingeführt.
In der STVZO wurden m.W. die Mindestgrößen der Kennzeichen genannt, in der FZV die Maximalgrößen. Aber nicht zu früh freuen!!!, denn natürlich sind die Mindestabstände zwischen den Buchstaben, den Stempeln usw. geregelt.
Ich habe das heute nachgelesen. Ist geregeld in Anlage 4 zu § 10 Abs. 2 ... FZV. Nach Addierung der Abstände kommt ihr bei entsprechender Auswahl der Buchstaben und Zahlenkombination auf eine Midnestgröße
von 221 mm X 200 mm (Breite x Höhe). Und hier dürfte es wohl keine Ausnahme geben, zumal ihr erst mal eine Schilderfirma finden müsstet, die noch kleine Schilderrohlinge hat und bedruckt (ist nämlich verboten).
Also Alex 20x20 kannste getrost knicken.
Nachlesen könnte ihr das selbst auf Seite 54 der FZV Anlage 4 :
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl106s0988.pdf (hoffe das ist richtig abgeschrieben).
Gruß
Gisbert