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 Betreff des Beitrags: Ebay Forum: Gedanken zu der rechtlichen Seite
BeitragVerfasst: 16.10.2004, 07:48 
Betrifft: Ebay Erfahrungsaustausch, Lob + im besonderen: Tadel

Hallali,
ich war ja eigentlich der Bremsklotz, der Alex davon abgehalten hatte diese Rubrik eher zu eröffnen. Ich möchte alle Schreiber doch bitte daran errinnern das das Internet kein rechtsfreier Raum ist! :shock:

Sollte sich jemand bei uns beschweren das sein Name angeprangert wird, dann muss ich nach Kenntnisnahme die Beiträge ausblenden/löschen. Kommt es zu einer Klage wegen Rufmord, Verleumdung oder wegen Aufruf zur Körperverletzung etc. sind wir polizeilich gezwungen die Kontaktdaten der Schreiber rauszugeben. Ob uns das passt oder nicht! :?

Bei allem Ärger immer dran denken was Ihr schreibt. Dabei ist es nicht wichtig ob Ihr es beweisen könnt, sondern nur wie es ankommt. Es sei denn, Alex hat Bock auf Klagen auf Unterlassung. :roll:

Also bitte nicht zum Verprügeln der Leute aufrufen, kein Rufmord, das Wort "Betrug" nur nach einem Gerichtsurteil benutzen etc., thx. :idea:


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 Betreff des Beitrags: Ebay - Abzocker
BeitragVerfasst: 30.12.2006, 11:27 
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Hi

nachdem ich -wieder mal - auf die schnauze gefallen bin,
denke ich darüber nach, wie wir uns innerhalb der gemeinde
ein wenig schützen könnten, ohne dabei rufmord, schädigung etc
zu begehen.

ein vorschlag dazu wäre z.b.
artikelnummer / abweichung von beschreibung / reaktion verkäufer


also in meinem fall z.b.:
330056030614 / anstatt 28er vergaser ausgeschlachtete 26er erhalten/
will nicht zurücknehmen

es kann sich der interessierte dann ja eventl den verkäufernamen "einprägen" - ( wenn er will ) und unter umständen etwas vorsichtiger sein. Im gegenständlichen fall hat der verkäufer bei
eblöd 100% zuverlässigkeit, was ich nicht nachvollziehen kann da ich sogar vorsatz vermute.

wie wir ja wissen, ist bei diesen beträgen eine klage nicht sinnvoll - überhaupt länderübergreifend, den ebay "käuferschutz" kannst du auch vergessen.

was mir noch auffällt bei ebay ist, das oft händler ihre freundinnen/frauen als privatverkäufer vorschicken, um nicht in die gewährleistung reinzukommen, - aber das werden wir hier nicht klären können.

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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 30.12.2006, 12:25 
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man bräuchte ja nur seine gerechtfertigten, nachweisbaren schief gelaufenen Auktionen mit negativen Bewertungen zu kommentieren und den Link zu posten.
[/b]


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BeitragVerfasst: 30.12.2006, 12:53 
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auf dem bild sind doch aber eindeutig 28er vergaser zu sehen. zumindest von der seite. hast du denn nicht diese bekommen?


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 30.12.2006, 13:59 
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900 dohc hat geschrieben:
auf dem bild sind doch aber eindeutig 28er vergaser zu sehen. zumindest von der seite. hast du denn nicht diese bekommen?


Normalerweise haben die 28er Vergaser die Standgaseinstellschraube von unten, und NICHT wie die in der Auktion von oben.

Mick

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BeitragVerfasst: 30.12.2006, 14:22 
Hi Mick
Ist nicht richtig.
Es gibt auch "28" Vergaser mit der Standgasschraube von oben.Die haben auch keinen Anschluß für den Unterdruck-Benzinhahn.
Ausserdem kann man auch die verschiedensten Grundplatten mit div.Vergaserkörpern kombinieren.
Das sicherste ist,wenn der Verkäufer ein Bild von der Zylinderkopfseite in die Auktion einstellt.Dann hat man die Möglichkeit,die Dicke der Wandung zu sehen.Wer einen geübten Blick hat,sieht sofort,ob es "26" oder "28" mm Vergaser sind.
gruß ****


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 30.12.2006, 15:16 
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Die 28er ohne Unterdruckanschluß sind die für die Z1R, mit Unterdruckanschluß die für die MK2 und ST.
Aber ALLE die ich hier habe, mit oder ohne Unterdruckanschluß haben die Standgasverstellschraube von unten.

Mick

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 Betreff des Beitrags: Warnung vor Ebay-Abzockern
BeitragVerfasst: 30.12.2006, 15:18 
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@ Alex:
mit "nachweisbar und gerechtfertigt" ist das natürlich immer problematisch,

aus meiner sicht eine klare falschbeschreibung - insbesonders wenn sie sogar schreibt: "gemessen 28" - und dann ist es tatsächlich ein 26er - also alles klar soweit - das ist fact (und nachweisbar)

aus ihrer sicht schreibt sie,:...funktion nicht geprüft .. alles sehr weich und dehnbar.

gibt immer 2 seiten, dass muss man mal klar sagen, aber der fall ist schon ziemlich eindeutig - insbesonders, wenn man dann mit 10 Euro refundierung abgespeist werden soll - da platz dann der kragen.

@900 dohc:
die fotos sind auch ne sache:
die einstellschraube oben ist aus kunststoff - hab ich auch noch nie gesehen, das erkennst du am foto so nicht,

dann fehlen 3 abschlassschrauben - wenn du es weisst - ist es erkennbar- wenn nicht -> dann nicht

dann ist eine schwimmerkammer falsch ( also 3 linke und 1 rechte
oder umgekehrt - egal) -> siehe oben

dann waren alle schwimerkammern nur provisorisch locker mit 2 schrauben drangesteckt -> siehe oben

dann fehlen die düsenstöcke samt düsen .... ok - da konnte die funktion wirklich nicht geprüft werden, das stimmt schon :oops:

====

dann hatte ich von mir aus den vorschlag gemacht: schick ihr das zeug portofrei zurück - was aus Ö sowieso schon mal mit mindest 20,- zu buche schlägt - will sie nicht - bietet eben besagte 10 (!)

und wenn ich ihr jetzt eine schlechte bewertung reinwürge, hat sie halt statt 100% nur mehr 99,1%, zuckt mit der schulter und
der nächste fällt auch rein so wie ich.

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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 30.12.2006, 21:49 
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einstellschraube von oben haben nahezu alle suzuki MIK´s
da chokehebel seitlich, dürfte es der 750er 26er sein, stimmt.

tja, so entsorgt man kernschrott...
mache ich auch teilweise, schreibe dann aber hin....müll. wer dennoch bietet, bitte schön :lol: :lol:


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 31.12.2006, 14:15 
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MeisterSchreiber

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Tja und wenn Du Dich direkt an Ebay wendest???
Habe ich auch schon mal gemacht und hat auch was gebracht.


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 Betreff des Beitrags: Z 1000
BeitragVerfasst: 23.11.2008, 14:26 
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MeisterSchreiber

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Ich setze bei der Bucht nichts mehr rein und ich kaufe da auch nichts
ist eh alles überlaufen und hoch getrieben bei Auktionen damit erspar ich mir Stress und Ärger und Zeit bekommt man meist anders wo eh billiger
Gruß Uwe


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 Betreff des Beitrags: Re: Ebay Forum: Gedanken zu der rechtlichen Seite
BeitragVerfasst: 08.01.2010, 15:01 
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ZwischendurchTipper

Registriert: 28.09.2009, 10:46
Beiträge: 136
Wohnort: Reutlingen
Hallo Leute,
nach einem Bericht,vom Verbrauchermagazin ARD, ZDF,im Dezember sind Käufe im Internet (Ebay )zu vergleichen mit regulären Geschäften.Alles was in den Angaben verschwiegen,falsch,unrichtig,ist verpflichtet den Verkäufer zur Rücknahme.Es wird dringend empfohlen Ebay zu verständigen solltet ihr Rechtsschutzversichert sein empfehle ich sofort zum Anwalt zu gehen(oder eben Anzeige zu erstatten)Das Problem an der Sache ist dass das keiner aus Beqemlichkeit tut, somit sind eben diesen Betrügern Tür und Tor geöffnet.
Mein Fall.Habe im Sommer2008 eine Suzuki GSX 550 von einem Autohaus mit Motorradhandel gekauft unter ausschluss von Garantie gekauft, wie gesehen .bla ...bla .Sie ölte und somit konnte ich keine richtige Probefahrt machen, nachdem ich das alles repariert hatte stellte sich heraus dass das Getriebe im Arsch war,auf nachfragen natürlich, bei mir war das noch nicht. Null Verhandlung Preisnachlass, nun sagte mir aber mein Anwalt ich hätte gute Chancen gehabt mein Geld zurückzubekommen, zumindest eine Teilbetrag wenn ich etwas unternommen hätte.
Gruß pc

_________________

Die schönste Verbindung zwischen zwei Punkten ist ne Kawasaki.


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 Betreff des Beitrags: Re: Ebay Forum: Gedanken zu der rechtlichen Seite
BeitragVerfasst: 08.01.2010, 17:11 
pcdepp hat geschrieben:
.....Es wird dringend empfohlen Ebay zu verständigen ... pc


Meine Erfahrungen mit kleineren Problemen an Ebay ergab das das die von Ebay nicht interessiert, denn ich habe nie mehr was davon gehört.

Markus


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 Betreff des Beitrags: Re: Ebay Forum: Gedanken zu der rechtlichen Seite
BeitragVerfasst: 08.01.2010, 20:55 
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Registriert: 14.05.2005, 16:54
Beiträge: 297
ich habe von ebay eine paypalgutschrift in höhe des schadens bekommen.

_________________
by kawakurt.de

der von der richtigen limesseite


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 Betreff des Beitrags: Re: Ebay Forum: Gedanken zu der rechtlichen Seite
BeitragVerfasst: 09.01.2010, 14:46 
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MeisterSchreiber

Registriert: 28.09.2004, 15:52
Beiträge: 561
Wohnort: Braunschweig
Ein Händler kann die Gewährleistung nicht ausschließen, egal ob er das schreibt. Er kann sie höchstens auf ein Jahr beschränken.
Das ist Gesetz. Dabei wird im ersten halben Jahr angenommen, das der eventuelle Schaden schon vorhanden war, und der Händler auf jedenfall zur Nachbesserung verpflichtet ist.
Im zweiten Halbjahr muß man selber beweisen, das der Schaden beim Kauf schon vorhanden war. Das wird meist nicht gelingen.
Also ist man meist nicht so rechtlos wie viele Leute denken. Man muß halt einen Anwalt einschalten wenn man sich ungerecht behandelt fühlt.

Gruß Holgi


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