Z4everHH hat geschrieben:
Hi.Ich brauchte damals 2 Dinge für die Zulassung und die Erstellung eines neuen Briefes. Da wäre zum Einen die Unbedenklichkeitsbescheinigung des KBA. Die prüfen anhand der Fahrgestellnummer, ob das Fahrzeug
als gestohlen gemeldet wurde (oder sonstige Auffälligkeiten vorliegen). Zum Anderen ein Mustergutachten des Herstellers. Anhand der bekannten Fahrzeugdaten wird eine technische Spezifikation ähnlich der Daten im Schein / Brief
ausgestellt, die aussagt, dass das Fahrzeug mit dieser Fahrgestellnummer mit diesen und jenen Merkmalen produziert wurde. Ich hatte damals Beides mit beim Verkehrsamt und zusätzlich noch einen Brief eines vergleichbaren Fahrzeugs eines Freundes. Das lief (damals) reibungslos.
Mittlerweile benötigt man wohl auch noch eine eidesstattliche Versicherung des Vorbesitzers (bzw. desjenigen Besitzers, der die Unterlagen verbummelt hat), in der er bestätigt, dass die Papiere verloren gegangen sind. Wie man das bei einem zusammengekauften Teilekonvolut machen will, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis:-)
Je nach Kooperationswilligkeit des zuständigen Amtes kann das also ne ziemlich nervige Geschichte werden...
Gruss
Obelix