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 Betreff des Beitrags: blinker an motorräder mit zulassung nach deutschem recht
BeitragVerfasst: 21.02.2010, 13:36 
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RundUmDieUhrPoster
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moin forums-gemeinde,hab grad meinen superbikelenker gegen einen m-lenker getauscht. da ich an dem s-lenker o-augenblinker verbaut hatte und nun verchromte miniblinker montieren möchte bin über die zulassungsbestimmungen für motorräder nach deutschen recht gstolpert wonach blinker vorne einen min.-abstand von 340mm(innenkanten) bei je 100mm abstand zum scheinwerfer(kante-kante) haben müssen.da das auch bei vielen hier im forum nicht der fall sein dürfte (siehe auch einige bilder hier), wie handhabt ihr das von wegen tüv und rennleitung?

gruss marc


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 Betreff des Beitrags: Re: blinker an motorräder mit zulassung nach deutschem recht
BeitragVerfasst: 21.02.2010, 13:56 
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:lol07: :lol07: :lol07: :lol07: :lol07:

100mm...das dürfte doch kein Problem werden oder :idee04:
Das ist knapp ´ne handbreit...

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Grüße aus dem Vorharz

- Floyd -

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Allzeit die Linke zum Gruß


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 Betreff des Beitrags: Re: blinker an motorräder mit zulassung nach deutschem recht
BeitragVerfasst: 21.02.2010, 14:05 
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na die blinker die mir optisch ganz gut gefallen gibts nur mit armlängen von 20mm od.40mm

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 Betreff des Beitrags: Re: blinker an motorräder mit zulassung nach deutschem recht
BeitragVerfasst: 21.02.2010, 17:09 
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MeisterSchreiber
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Hm,

also bei mir hat noch nie (!) ein Tüv-Mensch oder gar ein Sheriff solche Abstände gemessen... :shock:

Ok, der guten Ordnung halber würdest Du Deine ABE verlieren... :idee05:
Aber bitte.

Die Chance dazu ist doch arg gering. :devil:

Deswegen würd ich son Kleinkram dranstecken und gut ists. :winken01:

Gruß

ELR-21

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 Betreff des Beitrags: Re: blinker an motorräder mit zulassung nach deutschem recht
BeitragVerfasst: 21.02.2010, 18:34 
Hey, M-Lenker Erinnerung wie in den 70er Jahren!


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 Betreff des Beitrags: Re: blinker an motorräder mit zulassung nach deutschem recht
BeitragVerfasst: 21.02.2010, 19:45 
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ich sehe das auch so wie ELR.

Die Hauptsache ist Funktion und ne E-Nummer aufm Glas (selbst das wird kaum noch nachgeschaut)

LG
Chris

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 Betreff des Beitrags: Re: blinker an motorräder mit zulassung nach deutschem recht
BeitragVerfasst: 21.02.2010, 19:52 
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also bisher wurd das bei mir auch bei keiner HU kontrolliert,naja werd mir dann morgen mal meine wunsch blinker ordern

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 Betreff des Beitrags: Re: blinker an motorräder mit zulassung nach deutschem recht
BeitragVerfasst: 21.02.2010, 21:46 
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JahrhundertPoster
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Achtung es zählt immer das Maß der Licht Austrittsflächen und da könntest DU mit 40mm Blinkerstange schon fast hinkommen.

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 Betreff des Beitrags: Re: blinker an motorräder mit zulassung nach deutschem recht
BeitragVerfasst: 22.02.2010, 10:19 
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Wurde bei mir in den letzten 18 Jahren auch noch nie nachgemessen, bei der Korinthenkacker - Prüfstelle wäre ich dann eh das letzte Mal gewesen... :roll: :roll: :roll:

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 Betreff des Beitrags: Re: blinker an motorräder mit zulassung nach deutschem recht
BeitragVerfasst: 22.02.2010, 10:31 
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RundUmDieUhrPoster

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Hallo Marc,

im Louise Katalog auf Seite 860 ist die genaue Gesetzeslage was Blinker und Maße angeht sehr schön beschrieben...

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GruZ Ralf


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 Betreff des Beitrags: Re: blinker an motorräder mit zulassung nach deutschem recht
BeitragVerfasst: 22.02.2010, 15:03 
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RundUmDieUhrPoster
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so hab die mit dem 40mm arm gekauft,passt sogar naja so in etwa bis auf`m schnapsglas...

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