Onkel Steven hat geschrieben:
Nach meinem Kenntnisstand ist eine Stillegung oder Einziehung des Motorrades unverhältnismäßig. Für das deutsche Recht gilt immer die "Verhältnismäßigkeit der Mittel". Eine sofortige Stillegung ist nur bei Gefährdung zulässig und die liegt hier nicht vor. Wenn die Rennleitung mit Stillegung droht, Anwalt direkt anrufen, der wird den Streckenposten meißtens davon überzeugen davon abzulassen.
Hm...also:
zunächst einmal: manches, von dem, was da steht, ist schlicht falsch. Anderes schlicht veraltet. Wieder anderes ist richtig.
Das läßt sich so pauschal nicht sagen.
@Onkel Steven
Stimmt nicht ganz. Ich hatte jüngst im Rahmen einer Verhandlung Gelegenheit, mich mit einem Grünling der Krad-Sonderabteilung über die Jungs zu unterhalten, deren Auspuff abgebaut wird oder denen gleich das ganze Moped stillgelegt wird. Erstens gilt all das grundsätzlich vorrrangig für neue UND laute Mopeds. Bei älteren siehts oftmals anders aus.
Zweitens: in unserer Gegend, also im Bereich des Nürburgrings ist jedoch eher Auspuff abbauen angesagt...
Und wie sagte der Sheriff zu mir: bis heute haben die bei ihm zuständigen Gerichte bis hoch zum OLG Koblenz nicht ein einziges Mal eine Unverhältnismäßigkeit angenommen. Mit anderen Worten: so, wie die "Rennleitung" es darstellt, so wird es von den Richtern akzeptiert.
Und das scheinbar ausnahmslos.
Aber Anwalt anrufen ist immer gut
(ist meine persönliche Meinung
) Nur, wo bekommt der Betroffene den denn am WE her? Oder am Feiertag...?
Tip: die Sache relaxt angehen, mit den Grünlingen die Verhandlungen aufnehmen und gut is. Nur: niemals (!) dann noch bei der Kontrolle den Lauten (also Klappe aufreißen - reicht grad, wenn das vorher die 4-1 gemacht hat!) machen. so wird es nicht funktionieren!
Andererseits: ich fahre ja selbst mit einer eingetragenen KERKER - und da ist der Name ja Programm
Und das Teil wird auch noch immer lauter...
Gruß
ELR-21