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 Betreff des Beitrags: Geräuschgrenzwerte von Motorrädern
BeitragVerfasst: 14.01.2009, 19:00 
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für alle die es ein wenig lauter mögen, ein RECHT interessanter Text:


Welche Geräuschgrenzwerte sind bei Kontrollen von Motorrädern maßgeblich?

Grundsätzlich:
Es gibt Stand- und Fahrgeräuschwerte im Fahrzeugschein. Maßgeblich ist der Fahrgeräuschwert in Dezibel (A). Allerdings dient der Standgeräuschgrenzwert, der unter Ziffer 30 im Fahrzeugschein und -Brief eingetragen ist, der nachträglichen Kontrolle im Straßenverkehr. Die Nahfeld-Geräuschmessung durch die Polizei liefert einen Anhaltspunkt für das Fahrgeräusch. Liegt der gemessene Standgeräuschwert mehr als fünf Dezibel (A) über dem in den Papieren eingetragenen Wert, kann das Fahrzeug sichergestellt werden, weil davon auszugehen ist, dass das Fahrzeug beziehungsweise die Schalldämpferanlage verändert wurde, wodurch die Betriebserlaubnis erloschen ist.
Motorradfahrer, die einen Nachrüstdämpfer montiert haben, der eine EG-Betriebserlaubnis besitzt, wiegen sich in Sicherheit. Dennoch kommt es vor, dass ihr Motorrad nach einer Kontrolle aus dem Verkehr gezogen wird. Normalerweise kann man davon ausgehen, dass ein Nachrüstdämpfer mit eingravierter oder sonstwie dauerhaft angebrachter Länderkennziffer und Typprüfnummer innerhalb der Grenzwerte des Fahrgeräusches liegt. Werden die fünf Dezibel Toleranz bei der Standgeräuschmessung deutlich überschritten, könnte allerdings Manipulation im Spiel sein. Es sind offenbar Racing- Auspuffanlagen im Handel, die dennoch genauso gekennzeichnet sind, als wenn sie eine EG-Betriebserlaubnis hätten. Wer mit solch einer viel zu lauten Racing- Anlage mit EG-Kennzeichnung herumfährt – was man wirklich sehr leicht hören kann –, macht sich unter Umständen der Urkundenfälschung strafbar, auch wenn er nicht selbst die Manipulation vorgenommen hat. Das kann bis zu fünf Punkte in Flensburg geben, da es sich hierbei um einen Straftatbestand handelt.
Andere fahren voller Absicht mit getürkten Racing- Töpfen herum und wundern sich, wenn ihre Motorräder aus dem Verkehr gezogen werden.
Die Verkehrspolizei geht in der Saison dazu über, an häufig besuchten Motorradtreffpunkten oder beliebten Strecken stichprobenartig Geräuschmessungen durchzuführen. Die Sache ist ganz einfach: Ein zu lautes Motorrad wird sichergestellt, wie es im Behördenjargon heißt. Basta.
Doch was ist zu laut?
»Wir messen das Standgeräusch und vergleichen es mit dem Eintrag im Fahrzeugschein. Liegt die Messung mehr als fünf dB (A) darüber, ist eine Sicherstellung möglich«, sagt Polizeikommissar R. M.. Dabei spielt es keine Rolle, warum das Fahrzeug zu viel Krach macht. Egal ob der Serienauspuff aus Altersgründen innerlich verrottet ist oder ob der Nachrüstdämpfer mehr Lärm erzeugt, als in der EG-Betriebserlaubnis angegeben, entscheidend sind die fünf Dezibel. Da hilft auch kein Hinweis auf die im Auspuff eingravierte Kennzeichnung - etwa ein Rechteck, das die Länderkennziffer enthält, zum Beispiel e1 für Deutschland. »Allerdings schreiten wir nur in Extremfällen ein. Zum Beispiel, wenn das Motorrad, das wir im Rückspiegel erblicken, bei geschlossenen Scheiben des Streifenwagens deutlich zu hören ist«, beschreibt der Polizist die Vorgehensweise. Zu viel Krach verärgert nicht nur Anrainer, sondern kann auch teuer und zeitraubend werden: Heimreise per Zug, Urlaub nehmen, Motorrad abholen, Bußgeld bis 150 Mark zahlen und bis zu drei Punkte in Flensburg kassieren.

Messverfahren
Fahrgeräuschgrenzwerte für Motorräder über 175 cm³.(Für das Standgeräusch ist in der Homologation kein Grenzwert vorgeschrieben)
84 dB (A)* max. bis 30. 9. 1983
83 bis 86 dB (A) max. bis 30. 9. 1990 **
82 dB (A)max. bis 30. 9. 1995 ***
80 dB (A)ab 1. 10. 1995 ***
Fußnoten:
* Nach der nationalen Zulassung wurde der Fahrgeräuschwert für Motorräder mit mehr als vier Gängen im dritten Gang ermittelt
** Nach EG-Vorschrift wurde der Fahrgeräuschwert bei Fahrzeugen über 175 bis 350 cm³ im dritten Gang gemessen, Grenzwert 83 dB(A). Für Fahrzeuge mit mehr als 350 cm³ wurde der Fahrgeräuschwert im zweiten Gang gemessen, Grenzwerte: 350 bis 500 cm³ 85 dB (A); über500 cm³ 86 dB (A).
***Nach EG-Vorschrift erfolgt die
FAHRGERÄUSCHMESSUNG:
Als Messstrecke dient eine große Fläche mit Normasphalt, die im Umkreis von 50 Metern keine schallreflektierenden Gegenstände aufweisen darf. Das Motorrad fährt im zweiten und dritten Gang (Motorräder mit mehr als vier Gängen) mit exakt 50 km/h (± ein km/h Toleranz) an die Messstrecke heran. Der Fahrer zieht am Anfang der Strecke das Gas voll auf und beschleunigt bis zum Ende der Strecke durch. In jedem Gang werden drei Vorbeifahrten von rechts und drei von links aufgezeichnet. Die insgesamt zwölf Messwerte werden gerundet und dann 1 dB (A) Toleranz abgezogen. Der Mittelwert daraus ergibt den alles entscheidenden Fahrgeräuschwert, der bei Nachprüfungen höchstens ein dB über dem momentan gültigen Grenzwert von 80 dB (A) liegen darf.

STANDGERÄUSCHMESSUNG (Nahfeldmessung)
Das Mikrophon wird in Höhe der Auspuffmündung im Winkel von 45 Grad zur Fahrzeuglängsachse und im Abstand von 0,5 Metern positioniert. Gemessen wird die Lautstärke bei halber Nenndrehzahl – bei der K 1200 S, die ihre Maximalleistung bei 10250/rnin entwickelt, somit bei 5125/min. Als Ergebnis zählt der höchste von drei Messwerten. gerundet auf volle dB (A).
Der in den Papieren eingetragene Wert beträgt 94 dB (A). Als Toleranzgrenze für Überprüfungen in Verkehrskontrollen durch die Polizei sind bis zu 5 dB (A) mehr zulässig. Allerdings können die Ordnungshüter bei berechtigten Zweifeln bezüglich der Legalität der angebauten Auspuffanlage bereits bei geringeren Überschreitungen das Motorrad zu einer offiziell gültigen Fahrgeräuschmessung auf einem dafür geeigneten Gelände vorladen — die Standgeräuschmessung am Straßenrand gilt vor dem Gesetz nicht als maßgebend.

Ältere Messungen
Ältere Motorräder haben im Schein beim Standgeräuschwert ein N in Klammern hinter dem Zahlenwert stehen. Was hat es damit auf sich? Motorräder, die längstens bis zum 30. 9. 1983 zugelassen wurden, konnten nach nationalen Vorschriften geprüft werden und nicht nach EG-Richtlinien. Daher das N hinter dem Dezibel-Wert. Das Mess- Procedere war anders als heute: Das Mikrofon wurde im Abstand von sieben Metern zur Auspuffmündung aufgestellt.
Bei den heute üblichen Nahfeldmessungen durch die Polizei muss bei solchen Motorrädern ein Zuschlag inklusive Toleranz von 26 dB (A) auf den Standgeräuschwert im Fahrzeugschein gewährt werden.

Zusatzbuchstaben
D = DIN Phon (bei Typ- und Einzelprüfungen bis 1966 zulässig). Meßwerte der "alten Kisten" sind heute noch rechtsgültig.
N = Messung nach nationaler Richtlinie von 1966
E = Messung nach europ. Recht (seit 1970 für PKW und LKW, ab 1974 bei Ackerschleppern, seit 1978 bei Motorrädern)
P = Proximité (Nahfeldgeräuschmessung für Standgeräusch)
L = Lärmarm (nur LKW)
G = Geräuschreduziert (Lkw, die österr. Bauvorschriften erfüllen)

Nach 1985 sind kaum noch Zusatzbuchstaben verwendet worden, weil da alles nur noch nach europ. Recht abgewickelt wurde.

Die Werte sind nicht unbedingt kompatibel, da sie aus mehreren Epochen kommen. Seit 1999 sind für Neuzulassungen die Vorschriften vergleichbar, weil mittlerweile auch der Asphalt der Messstrecke genau vorgeschrieben ist.




Quelle: Polizei, TÜV
Letzte Aktualisierung ( 08.06.2008 )

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GruZ Ralf


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 Betreff des Beitrags: Re: Geräuschgrenzwerte von Motorrädern
BeitragVerfasst: 14.01.2009, 19:51 
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EVERGREEN hat geschrieben:
Bußgeld bis 150 Mark zahlen


Ob das nun so aktuell ist, wage ich zu bezweifeln :roll: :roll:
Und hier von uns hat KEINER einen zu lauten Auspuff :wink: :wink: :wink: :P :wink: :wink: :wink:

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Gruß von Jörg

So ne "eckige" Z ist schon ne Runde Sache 8)


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nööö, nie nicht! :P

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.......... :shock: :shock: ... :lol: :lol:


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BeitragVerfasst: 15.01.2009, 00:03 
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laut...???was ist das???


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MittagspausenTipper
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Eines ist doch klar...
Diese Messung am Straßenrand Ohne jegliche Beachtung von anderen wichtigen Faktoren (Wind, Verkehr, Häuser...) hat vor keinem Gericht in Deutschland Bestand....
Das ganze Thema ist sehr Heikel...es kommt drauf an an wem man bei der Kontrolle gerät.Was ist mit dem Geltungsberich der ehemals StVZO und was ist mit EG Fahrzeugen?
Ich hab auf der GPZ auch nen Kerker mit 98 DB Stangeräuch eingetragen.
Und kenn Leute die mehr als 100 Standgräuch in Ihrer Zulassungsbescheinigung stehen haben. Aber das bringt alles Nix, wenn die Ordnungshüter es auf einen abgesehen haben.
Gruß

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BeitragVerfasst: 15.01.2009, 10:49 
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MeisterSchreiber
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105 DB ganz legal :shock: :D

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BeitragVerfasst: 15.01.2009, 21:40 
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JahrhundertPoster
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Nach meinem Kenntnisstand ist eine Stillegung oder Einziehung des Motorrades unverhältnismäßig. Für das deutsche Recht gilt immer die "Verhältnismäßigkeit der Mittel". Eine sofortige Stillegung ist nur bei Gefährdung zulässig und die liegt hier nicht vor. Wenn die Rennleitung mit Stillegung droht, Anwalt direkt anrufen, der wird den Streckenposten meißtens davon überzeugen davon abzulassen.

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BeitragVerfasst: 15.01.2009, 23:18 
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MeisterSchreiber

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Dies ist mein Kenntnisstand:

Es besteht keine Berechtigung zum Einbehalten eines Auspuffes bzw. der Sicherstellung eines ganzen Motorrades.

Auszug §49 StvZO[1]: (4) Besteht Anlaß zu der Annahme, dass ein Fahrzeug den Anforderungen der Absätze 1 bis 2 nicht entspricht, so ist der Führer des Fahrzeugs auf Weisung einer zuständigen Person verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Messstelle nicht in der Fahrtrichtung des Fahrzeugs, so besteht die Verpflichtung nur, wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt. Nach der Messung ist dem Führer eine Bescheinigung über das Ergebnis der Messung zu erteilen. Die Kosten der Messung fallen dem Halter des Fahrzeugs zur Last, wenn eine zu beanstandende Überschreitung des für das Fahrzeug zulässigen Geräuschpegels festgestellt wird.


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 Betreff des Beitrags: Re: Geräuschgrenzwerte von Motorrädern
BeitragVerfasst: 21.01.2009, 20:04 
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Na mein TÜV Mensch war da richtig nett. Ich hab an meiner Möhre eine selber gebastelte 4 in 2 Marving Race. Das ist halt sagen wir mal "kernig". Da er die Standgeräuschwerte aber nicht ändern wollte (konnte?) hat er im Brief einfach statt dbA dbN geschrieben somit hat die grüne Rennleitung ein echtes Problem diese alte Messmethode anzuwenden; Ergebnis: zerknirschte Miene unter´m Polizeimützchen und breites Grinsen unter´m Helm


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 Betreff des Beitrags: Re: Geräuschgrenzwerte von Motorrädern
BeitragVerfasst: 22.04.2009, 17:45 
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MeisterSchreiber

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Oh man, das Thema hatten wir schon öfters. Es nützt alles nix wenn die grüne Rennleitung den Auspuff als Beweissicherung abschraubt oder schrauben läßt, es Samstagnachmittag 17:00 ist und Du 500 Kilometer von zu Hause weg bist. Dann mußte bis Montag warten(auf der Fahrt in den Urlaub sehr entspannend) bis Du Dir einen ANwalt nehmen kannst, der dann was für Dich tun kann. Und wenn sich die Jungs auf Stur stellen lassen sie Dein Mopped bei der Gelegenheit gleich ganz und gar von einem SEHR strengen Prüfer begutachten, der Dir die Hälfte Deiner Eintragungen rausstreicht. Womit dann auch der Richter von der Rechtmäßigkeit der Stillegung, oder was auch immer, überzeugt ist. Dann kannste Deinen Ofen nach Hause schleppen lassen, denn das FAHRGERÄUSCH darf nicht um 1 db überschritten werden.Übrigens ist der Umrechnungsfaktor von db oder dbN auf dbP oder dbA 15-16.
Also z.B. 80dbN entsprechen ca 95-96 db nach heutigem Recht. Das weiß schon jeder Dorfpolizist.

Ansonsten Gute Fahrt weiterhin...


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 Betreff des Beitrags: Re: Geräuschgrenzwerte von Motorrädern
BeitragVerfasst: 22.04.2009, 19:51 
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also immer die Handynummer vom Anwalt dabei haben.... Besser is das.... :warten05:

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 Betreff des Beitrags: Re: Geräuschgrenzwerte von Motorrädern
BeitragVerfasst: 22.04.2009, 19:56 
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Lieber etwas LAUTER :daumen02:

als leise und dann aber mit Vollgas durch die Ortschaft :aerger05:

Gruss Stefan

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Ein unnütz Leben ist ein früher Tod.


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 Betreff des Beitrags: Re: Geräuschgrenzwerte von Motorrädern
BeitragVerfasst: 22.04.2009, 20:26 
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Gut, das bei mir nur N also Nepper mit Freifeldmessung drin steht :devil: :devil: :devil: :devil: :D :warten05:

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Reiner

Z1_Z1


Auf die dauer hilft nur Power! Oder der mit Frankensteins Tochter tanzt


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 Betreff des Beitrags: Re: Geräuschgrenzwerte von Motorrädern
BeitragVerfasst: 22.04.2009, 20:30 
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ZwischendurchTipper
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Hallo
Na ich hab auf meiner Z ne Marving Superstar da ist garnichts von Kennung zu sehen hab noch nie Ärger damit gehabt ist auch nicht laut ( ich schwöre ) hat halt nur nen geilen Klang :D


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 Betreff des Beitrags: Re: Geräuschgrenzwerte von Motorrädern
BeitragVerfasst: 22.04.2009, 20:58 
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JahrhundertPoster
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Schwarzer Holgi hat geschrieben:
Übrigens ist der Umrechnungsfaktor von db oder dbN auf dbP oder dbA 15-16.
Also z.B. 80dbN entsprechen ca 95-96 db nach heutigem Recht. Das weiß schon jeder Dorfpolizist.

Ansonsten Gute Fahrt weiterhin...


Na js fast richtig.


Für das Standgeräusch existieren keine Grenzwerte. Es wird nur gemessen und eingetragen.

Bis 07.11.1980 wurde dieses aus 7m Entfernung, danach als Nahfeldmessung aus 0.5m und 45 Grad hinter dem Schalldämpfer gemessen.

Die Standgeräusche dienen als Anhaltspunkt. Von einem erhöhten Standgeräuschwert kann auf ebenfalls erhöhte Fahrgeräusche geschlossen werden.

Will die Polizei vor Ort eine Standgeräuschmessung für KFZ mit Baujahr vor dem 07.11.1980 durchführen, gilt folgendes:
Auf den eingetragenen Wert werden 21dB(A) und 5 dB(A) Toleranz, also 26dB(A) aufaddiert.

Beispiel für eine 53er BMW mit eingetragenen 84dB(A), bei der in der Nahfeldmessung vor Ort 105dB(A) gemessen wurden: 84dB(A)+26dB(A)=110dB(A) erlaubt - also legal.
(wobei eine 53'er BMW eh ohne Schalldämpfer fahren dürfte - erst ab '54 gibt es Grenzwerte...)

Mick

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 Betreff des Beitrags: Re:
BeitragVerfasst: 22.04.2009, 23:40 
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MeisterSchreiber
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Onkel Steven hat geschrieben:
Nach meinem Kenntnisstand ist eine Stillegung oder Einziehung des Motorrades unverhältnismäßig. Für das deutsche Recht gilt immer die "Verhältnismäßigkeit der Mittel". Eine sofortige Stillegung ist nur bei Gefährdung zulässig und die liegt hier nicht vor. Wenn die Rennleitung mit Stillegung droht, Anwalt direkt anrufen, der wird den Streckenposten meißtens davon überzeugen davon abzulassen.


Hm...also:

zunächst einmal: manches, von dem, was da steht, ist schlicht falsch. Anderes schlicht veraltet. Wieder anderes ist richtig.

Das läßt sich so pauschal nicht sagen.

@Onkel Steven
Stimmt nicht ganz. Ich hatte jüngst im Rahmen einer Verhandlung Gelegenheit, mich mit einem Grünling der Krad-Sonderabteilung über die Jungs zu unterhalten, deren Auspuff abgebaut wird oder denen gleich das ganze Moped stillgelegt wird. Erstens gilt all das grundsätzlich vorrrangig für neue UND laute Mopeds. Bei älteren siehts oftmals anders aus.
Zweitens: in unserer Gegend, also im Bereich des Nürburgrings ist jedoch eher Auspuff abbauen angesagt...
Und wie sagte der Sheriff zu mir: bis heute haben die bei ihm zuständigen Gerichte bis hoch zum OLG Koblenz nicht ein einziges Mal eine Unverhältnismäßigkeit angenommen. Mit anderen Worten: so, wie die "Rennleitung" es darstellt, so wird es von den Richtern akzeptiert.
Und das scheinbar ausnahmslos.

Aber Anwalt anrufen ist immer gut :applaus01: :applaus01: :applaus01: (ist meine persönliche Meinung :warten05: ) Nur, wo bekommt der Betroffene den denn am WE her? Oder am Feiertag...?

Tip: die Sache relaxt angehen, mit den Grünlingen die Verhandlungen aufnehmen und gut is. Nur: niemals (!) dann noch bei der Kontrolle den Lauten (also Klappe aufreißen - reicht grad, wenn das vorher die 4-1 gemacht hat!) machen. so wird es nicht funktionieren!

Andererseits: ich fahre ja selbst mit einer eingetragenen KERKER - und da ist der Name ja Programm :devil: Und das Teil wird auch noch immer lauter... :oops:

Gruß

ELR-21

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KERKER kicks ass!

---
Der Hektiker rast noch bei Gelb über die Ampel;
der Besonnene wartet, bis endlich Rot ist!

Es gibt Leute, die fahren so langsam....die werden nicht geblitzt, die werden gemalt..


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 Betreff des Beitrags: Re: Geräuschgrenzwerte von Motorrädern
BeitragVerfasst: 23.04.2009, 08:23 
Hi
Die Maßnahmen der Rennleitung sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich.
Auch kann jeder "grüne" nach seinem Handlungsspielraum entscheiden.

Hier in **** wird schnell mal eine Karre eingezogen und sicher gestellt.

Ein eingetragender Auspuff,an dem manipuliert wurde,hat zur Folge,dass nicht nur die Betriebserlaubnis erloschen ist,sondern,dass man auch noch ein Verfahren wegen Urkundenfälschung angehängt bekommt.

Das rumfahren mit einem nicht eingetragendem Auspuff hat nur das Erlöschen der BE. zur Folge.
Ob dann das Krad eingezogen wird,oder nur ein Mängelbericht geschrieben wird,hängt von der Entscheidung des "grünen" ab,und wie das Motorrad im Ganzen umgebaut wurde.
Ist also eine sehr subjektive Entscheidung vom "grünen".
Man kann Glück haben...oder ebend auch nicht.

Gruss ****


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 Betreff des Beitrags: Re: Geräuschgrenzwerte von Motorrädern
BeitragVerfasst: 23.04.2009, 08:44 
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Wohnort: Aachen
Genau Achim,
so ist es hier in BW auch...entweder die Karre oder der Auspöff ist erst mal wech, oder es gibt nen bösen bericht....je nach allgemeinzustand und verhalten von dem Bike und dem Biker bei der Kontrolle...
Es geht aber auch anders....dass man angehalten wird der nette Mann mit der Kelle in der Hand sich das Bike anschaut und sagt mh...so eine habe ich auch zu hause aber ich hab sie nicht so laut bekommen, wie hast den das und dies raus bekommen damit sie so brüllt......versuche ich nach feierabend auch :-) schöenen Tag noch und der Grüne geht wieder und freut sich das er nun weiß wie sein bike auch laut wird:)
GreetZ Thomas

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Wer später bremst ist länger schnell oder früher tot :)


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