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† 24.10.2007 |
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Registriert: 13.09.2004, 14:29 Beiträge: 2827 Wohnort: Nähe H-BS-Ce
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Danke Andi B, habs nochmal kopiert, bevor son Board wieder abstürzt:
Zitat: "Also ganz einfache Sache.... Ich hab mich auch schonmal schlau gemacht.... Bei verbauung einer funktionstüchtigen Nos-anlage gibt es 3!! ANZEIGEN
1. Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz 2. Nicht gekennzeichneter Gefahrguttransport und 3. das daraus resultierende erlischen der ABE des Fahrzeugs
Es wird dir schlicht und ergreifend kein TÜV abnehmen und somit ist es illegal. Und den vergleich mit den Gasfahrzeugen kannst du hier nicht bringen, weil es alles Spezial-tanks sind die anhand zahlreicher Tests geprüft wurden und dann die freigabe bekommen haben.... Nos wird aber in normalen Gasflaschen vertrieben die hochgehen wie sonst was wenn das Ventil beschädigt wird....."
Wenn Dus tun willst, muss die Anlage und Flasche wohl versteckt sein und ja keinen Unfall bauen!
VG Jürjen
************************************************************ Und dann noch das: http://www.autoextrem.de/showthread.php ... ge=1&pp=10
Zitat: Ganz konkret hier mal das Beispiel NOS-Anlagen:
Derartige Systeme in Kraftfahrzeugen sind in Deutschland nicht verboten, im Gegensatz zu den hier so viel gepriesenen USA. Es sind nur einige Gesetzte und Vorschriften, die eine Verwendung nach dem TF&TF- Schema einschränken, ein grundsätzliches Verbot gibt es nicht.
Die zu beachtenden Vorschriften ergeben sich aus den beteiligten Technologien: Gas, Druckbehälter und Kraftfahrzeug. Für den Bereich Gas und Druckbehälter gelten die Vorschriften der DVGW und damit kennt sich jeder Gas-Wasser-Installateur aus, für den Bereich Kraftfahrzeuge gibt es den TÜV, in Kombination von beiden (Druckgasbehälter und Kraftfahrzeug) kommt noch die Gefahrgutverordnung-Straße (GGVS) dazu. Das war es auch schon.
Als erstes geht es um die Montage der Gasflasche, diese ist im Innenraum nach den Vorschriften der GGVS nicht möglich, nur das ist verboten, eine Montage im Außenbereich ist nicht verboten und damit zulässig, siehe auch die zu tausenden zulässigen Gasbehälter der Erdgas- oder LPG (Flüssig oder auch Autogas genannt) –Fahrzeuge. Also kann problemlos und zulässig ein Gasbehälter außen montiert werden, dazu kann man die Hochdruckbehälter (Erdgas) oder die Niederdruckbehälter (LPG) mit Fahrzeugzulassung benutzen.
Die Installation von Gasanlagen (Flasche, Schläuche und Ventile) muss grundsätzlich immer den Vorschriften der DVGW entsprechen, die installierten Bauteile müssen eine DVGW-Prüfung haben, die fertige Installation muss von einem DVGW zugelassenem Prüfer durchgeführt werden. Auch dies ist kein Problem: alle notwendigen Teile mit DVGW- und sogar TÜV-Fahrzeugtechnik-Zulassung finden sich in den Bausätzen der Umbausätze für die Gas-Fahrzeuge, eine fachgerechte Installation kann jeder ausgebildete Gasinstallateur durchführen, ein DVGW-zugelassener Prüfer ist jeder Gasinstallateurmeister mit Konzession des örtlichen Gasversorgers, also fast jede stinknormale Heizungsbaufirma darf die DVGW-Abnahme durchführen.
Bleibt nur noch die Fahrzeugzulassung durch den TÜV, die eigentliche Installation (Zulässigkeit und Dichtigkeit) der Gasanlage ist bereits bestätigt, jetzt bleibt nur noch die Überprüfung der Montage, die Überprüfung der Leistung anhand eines Leistungsdiagramms, der Geräuschtest und der Abgastest. Diese Prüfung ist aber identisch mit der Abnahme und Eintragung eines Turboumbaus.
Habe fertig und kann mit einer NOS-Anlage legal herumfahren und diese auch nutzen.
Einige Schritte auf dem Weg habe ich bewusst weggelassen, damit nicht irgendwelche tollen Tuner einfach losbauen, diese Schritte sind aber genauso einfach lösbar und stellen noch nicht mal einen Hobbyschrauber vor größere Probleme. Ich wollte hier keine 1:1 nachbaubare Anleitung publizieren, sondern nur mal die legal machbaren Möglichkeiten aufzeigen.
Es gibt viele Verbote und Regeln, auf die ich hier immer wieder hinweise aber genau dies macht doch den Reiz der Individualisierung, also des Tunings aus. An alle Rummauler hier, bitte mal derartige rechtliche Hinweise von mir durchlesen und dann mal das Ding, was man da oben herumträgt, einschalten und benutzen. Es gibt noch in vielen Bereichen Hunderte von Möglichkeiten, ein Fahrzeug völlig legal schöner, schneller und vor allen Dingen einzigartig zu machen. Nur muss man dafür etwas recherchieren und denken, dies ist zugegebener Maßen manchmal etwas schwieriger, als einfach mit der Menge mit über Dinge herumzuposaunen, die nicht der Wahrheit entsprechen. Aber man hat mal was gesagt.
Nun gut, mit dieser genannten Einbauanleitung hat zwar keine blau beleuchtetet NOS-Flasche unter der Heckscheibe, sondern nur ein legales System. Den Turbolader haben auch die wenigsten beleuchtet im Innenraum, nur hat sich da noch keiner darüber beschwert, dass dies der TÜV verbietet. [/color]
Vielleicht sollte ich einfach mal beim TÜV mit soner Pulle am Bike auftauchen
Ich berichte ....
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