@ Alex:
mit "nachweisbar und gerechtfertigt" ist das natürlich immer problematisch,
aus meiner sicht eine klare falschbeschreibung - insbesonders wenn sie sogar schreibt: "gemessen 28" - und dann ist es tatsächlich ein 26er - also alles klar soweit - das ist fact (und nachweisbar)
aus ihrer sicht schreibt sie,:...funktion nicht geprüft .. alles sehr weich und dehnbar.
gibt immer 2 seiten, dass muss man mal klar sagen, aber der fall ist schon ziemlich eindeutig - insbesonders, wenn man dann mit 10 Euro refundierung abgespeist werden soll - da platz dann der kragen.
@900 dohc:
die fotos sind auch ne sache:
die einstellschraube oben ist aus kunststoff - hab ich auch noch nie gesehen, das erkennst du am foto so nicht,
dann fehlen 3 abschlassschrauben - wenn du es weisst - ist es erkennbar- wenn nicht -> dann nicht
dann ist eine schwimmerkammer falsch ( also 3 linke und 1 rechte
oder umgekehrt - egal) -> siehe oben
dann waren alle schwimerkammern nur provisorisch locker mit 2 schrauben drangesteckt -> siehe oben
dann fehlen die düsenstöcke samt düsen .... ok - da konnte die funktion wirklich nicht geprüft werden, das stimmt schon
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dann hatte ich von mir aus den vorschlag gemacht: schick ihr das zeug portofrei zurück - was aus Ö sowieso schon mal mit mindest 20,- zu buche schlägt - will sie nicht - bietet eben besagte 10 (!)
und wenn ich ihr jetzt eine schlechte bewertung reinwürge, hat sie halt statt 100% nur mehr 99,1%, zuckt mit der schulter und
der nächste fällt auch rein so wie ich.