Mick hat geschrieben:
CR 900 hat geschrieben:
Für den TÜV ist es normalerweise nur wichtig dass man mit ausgeklapptem Seitenständer nicht losfahren kann.
Das gilt für die neueren Mopeds, Sie hätten es auch gerne an allen, ABER es steht nirgendwo das z.B. eine Z1 sowas haben muß und das Du ohne nicht durch den TÜV kommst!!!!
Mick
Also .....Mick da muß ich dir etwas wiedersprechen ...meine Z650 ist auch Bj.77 und der Tüv mensch freut sich jedes mal wenn das Teil funzt.
Der Lenkerschalter "Sidestand" wird aber nie nachgesehen , da die Prüfer nicht wissen wozu der da ist
.
Wenn die Maschine ausgeht, sobalt der Seitenständer entlastet wird ist doch alles O.K. Der Sidestand Schalter ist auch nur dafür da um zu Verhindern , das der Motor ausgeht , wenn der Ständer entlastet wird .
Gruß
Uli
Und viel erfolg beim §21 !
Ich hatte viel Spass damals