Wer Sonntag ganz aufmerksam war, hat schon mitbekommen, dass ich mit dem Gedanken gespielt habe für das 40jährigeTreffen im Rahmen des Forumsstandes oder sogar noch großer eine Verlosung / Tombola zu organisieren. Den Thread habe ich aber gelöscht, nachdem ich auf den § 284 StGB (Strafgesetzbuch – verbotenes Glücksspiel) hingewiesen wurde. Eigentlich hätte ich es ja als „Bürokrat“ wissen müssen, dass es in unserem Land dazu wieder Bestimmungen / Verbote usw. . gibt .Zwischenzeitlich habe ich mich bei den Bezirksregierungen in Arnsberg (für NRW) und Darmstadt (für Hessen – Edersee) erkundigt.
Ergebnis ist, dass ich als Privatperson keine Chance habe, für eine solche Tombola eine Erlaubnis zu erhalten.
Eine unter freien Himmel stattfindende Tombola ist unter bestimmten Vorraussetzungen in NRW erlaubnisfrei. In Hessen wird die Vorschrift (des Landesgesetz) zum Jahresende ungültig und man weiß noch nicht was danach kommt. Aber Infos / Versand von Losen über das Internet ist sowieso verboten. Vor Ort Verlosungen bedürfen der Erlaubnis des dortigen Kreises, wenn sie unter freiem Himmel stattfindet, einer Erlaubnis der Gemeinde, wenn sie in geschossenen Räumen stattfindet. Dabei ist es egal, ob es gewerbliche Anbieter oder Vereine usw. durchführen.
Privatpersonen erhalten sowieso keine Erlaubnis. Ansonsten sind erlaubnisfreien (aber anzeigepflichtige Tombolas) nur zulässig von gemeinnützigen Vereinen, Stiftungen , kirchlichen Verbänden usw., wenn.................
Daneben sind die Verlosungen dem jeweils genannten Finanzamt anzuzeigen, die eine Steuer von 20 %(in NRW) auf den Lospreis erheben. Und und und. .
Nachweise über Befreiungen von der Körperschaftssteuer, über die Gemeinnützigkeit müssen beigebracht werden.
Verstöße sind natürlich bußgeldbewährt. (bis 500.000 Euro).
Hier mal ein Link zu der Infoseite der BZ Arnsberg in NRW
http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/theme ... /index.phpAlso............für mich als Privater ist mein Engagement damit gestorben.
Den Peter vom eingetragenen Verein Z-Club Germany habe ich schon entsprechend informiert. Evtl. besteht dort ja als Verein (wenn denn gemeinnützig) die Möglichkeit und der Wille das noch durch zuziehen. Allen Beteiligten wünsche ich dabei viel Glück.
Gruß
Gisi