Servus,
zu diesem Thema hatte ich einen sehr guten Bericht in der Zeitschrift Oldtimer-Markt gefunden. Ich füge mal hier einen Auszug ein, den man auch unter
http://www.oldtimer-markt.de/ratgeber/g ... %C3%A4dern findet.
Geräuschgrenzwerte bei Motorrädern
Wie laut ist zu laut?Kaum ein altes Motorrad ist noch mit seiner originalen Auspuffanlage unterwegs. Das kann bei einer Polizeikontrolle mit Lautstärkemessung zu Problemen führen. Da für viele ältere Motorräder keine Original-Auspuffe mehr lieferbar sind, besteht oft die Notwendigkeit, alte Anlagen aufzuarbeiten, nachzufertigen oder auf Nachrüstanlagen, teils ohne Gutachten, zurückzugreifen. Hinzu kommt, dass auch Original-Auspuffe mit den Jahren an Dämpfung verlieren können. Und Vorkriegs-maschinen besitzen oftmals überhaupt keinen Schalldämpfer.
Was passiert, wenn man damit in eine jener Polizeikontrollen mit mobilem Lautstärkeprüfstand gerät, die vor allem auf beliebten Motorradstrecken immer häufiger durchgeführt werden?
Am 1. Dezember 1951 traten dann nach Fahrzeuggattungen (Pkw, Lkw etc.) aufgesplittete Grenzwerte in Kraft, die Messdistanz wurde auf sieben Meter reduziert. Eine weitere Verschärfung erfolgte am 14. September 1953, allerdings wurde das Standgeräusch jetzt bei 75 Prozent der Nennleistungsdrehzahl ermittelt und das Fahrgeräusch bei 50 km/h Konstantfahrt.
Strengere Grenzwerte folgten in immer kürzeren Abständen.
Von DIN-Phon und DezibelBis zum 12. September 1966 pflegte der TÜV die Geräusche von Fahrzeugen in DIN-Phon zu messen. Ab dem 13. September 1966 stellte der Gesetzgeber die Messeinheit von DIN-Phon auf international gebräuchliche Dezibel mit dem
Kürzel dB(A) um. Fahrzeuge, die vor diesem Zeitpunkt erstmalig zugelassen, aber zwischenzeitlich abgemeldet worden waren, erhielten bei der Wiederzulassung das Kürzel „D" hinter den Geräuschwerten eingetragen. Dadurch ist für TÜV-Prüfer und Polizisten heute ersichtlich, dass es sich um
DIN-Phon-Werte handelt, mit denen sie mit ziemlicher Sicherheit nichts anfangen können: Kaum ein modernes Messgerät von Polizei oder TÜV ist in der Lage, DIN-Phon zu messen. Die Chancen, mit einem vor dem 13. September 1966 erstmals zugelassenen Fahrzeug unbehelligt zu bleiben, stehen also gut. Womit die eingangs gestellte Frage geklärt wäre, was passiert, wenn man mit einem alten Dampfhammer in eine Geräuschkontrolle gerät.
Zusammen mit der Umstellung von Phon auf Dezibel legte der Gesetzgeber außerdem – wen wundert's – neue, strengere Grenzwerte fest, die in den Fahrzeugpapieren oftmals mit einem
„N" - wie national - gekennzeichnet sind.
Diese nationale Richtlinie mussten alle Fahrzeuge erfüllen, die zwischen besagtem 13. September 1966 und dem 7. November 1980 erstmals zugelassen wurden.
1980 kam die Nahfeldmessung ins SpielDann nämlich erfolgte die nächste einschneidende Änderung, mit der der Gesetzgeber die „Nahfeldmessung" zur Ermittlung des Standgeräuschs einführte. Ab sofort wurde nicht mehr in sieben, sondern nur noch in einem halben Meter Entfernung von der Auspuffmündung gemessen, wobei das Messgerät auf Höhe des Auspuffs, aber rund 45 Grad seitlich der Ausströmrichtung aufgestellt wurde. Damit schuf der Gesetzgeber die Voraussetzungen für die eingangs erwähnten Geräuschmessungen „am Straßenrand". Entsprechend weist in den Papieren von Fahrzeugen dieser Zeit ein
„P" (wie Polizei) hinter dem Standgeräuschwert auf die neue Messmethode hin. Zeitgleich traten neue Grenzwerte in Kraft, die auf einer EG-Richtlinie basierten, worauf ein „E" hinter dem Fahrgeräusch hindeutet.
Um auch jene Fahrzeuge überprüfen zu können, deren Standgeräusch noch nicht per Nahfeldverfahren, aber bereits in dB(A) ermittelt worden war, wurden Vergleichsmessungen durchgeführt.
Sie ergaben, dass zum Standgeräusch von Motorrädern und Kleinkrafträdern, die vor dem 7. November 1980 erstmals zugelassen wurden, 21 dB(A) hinzuaddiert werden müssen. Beanstandet werden können Fahrzeuge jedoch erst, wenn eine Toleranz von fünf Dezibel überschritten wird.
Toleranz für alte Messmethoden
Ein Rechenexempel: Gesetzt den Fall, der Fahrer einer Honda CB 750 von 1979 wird angehalten und sein Motorrad einer Geräuschmessung unterzogen. Eingetragen sind 80 dB(A) Stand- und 82 dB(A) Fahrgeräusch, jeweils beide mit dem Buchstaben „N" versehen. Würde das Messgerät 105 dB(A) bei 75 Prozent der Nennleistungsdrehzahl anzeigen, wäre der Grenzwert erfüllt: 80 dB(A) Standgeräusch plus 21 dB(A) Zuschlag für die Nahfeldmessung plus fünf dB(A) Toleranz ergibt einen Maximalwert von 106 dB(A).