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 Betreff des Beitrags: Geräusch/Lautstärke zur 4 in 4
BeitragVerfasst: 05.05.2017, 06:47 
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DesÖfterenMalWasTipper

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Hallo an Alle,
ich habe an meiner Z1000A1 eine orginale 4 in 4 verbaut und eingetragen.
Folgende Eintragung Standgeräusch 99P Fahrgeräusch 80N
Was mich auch wundert einmal P und N eingetragen.
Was passiert bei einer Kontrolle/Lautstärkemessung werden auch hier die berühmten 26dB aufgerechnet?
D.h. rechnerisch 125dB möglich !!!
Die orginal Pfeifen sind raus und gegen Platten mit einer größeren Bohrung und einem kurzen Rohrstummel ca. 5-7 cm ersetzt worden.
Klingt kernig und Gut und meiner Meinung nach auch nicht zu laut der TÜV hat in den letzten Jahren noch nie was gesagt.
Hier ist bestimmt jemand der Licht ins Dunkel bringen kann :winken01:
Gruß Martin


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 Betreff des Beitrags: Re: Geräusch/Lautstärke zur 4 in 4
BeitragVerfasst: 05.05.2017, 06:59 
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RundUmDieUhrPoster

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der standgeräuschwert von 99p wird nach der aktuellen geräuschmessmethode gemessen. d. h. da wird nichts addiert.
das "n" hiter dem fahrgeräuschwert meint "nationale vorschrift" und wird nach der alten methode gemessen.

dass der tüv nicht meckert, hat nach meinem dafürhalten für die praxis auf der straße keine relevanz. mein ganz persönlicher eindruck ist der, dass die prüforganisationen bei den hauptuntersuchungen in den letzten jahren weniger streng agieren. das mag mit der veränderten wettbewerbssituation zu tun haben.


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 Betreff des Beitrags: Re: Geräusch/Lautstärke zur 4 in 4
BeitragVerfasst: 05.05.2017, 22:37 
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martin58 hat geschrieben:
der standgeräuschwert von 99p wird nach der aktuellen geräuschmessmethode gemessen. d. h. da wird nichts addiert.
das "n" hiter dem fahrgeräuschwert meint "nationale vorschrift" und wird nach der alten methode gemessen.

dass der tüv nicht meckert, hat nach meinem dafürhalten für die praxis auf der straße keine relevanz. mein ganz persönlicher eindruck ist der, dass die prüforganisationen bei den hauptuntersuchungen in den letzten jahren weniger streng agieren. das mag mit der veränderten wettbewerbssituation zu tun haben.

Das kann ich so nicht bestätigen,
ich besitze meine z1000 seit 24 Jahren mit der selben Auspuffanlage und vor 6 Jahren ist einem Prüfer aufgefallen, dass sie wohl zu laut ist.
Ich denke das liegt immer im Ermessen des jeweiligen Prüfers...

_________________
Grüße
Jörg



Manche Menschen sind der lebende Beweis dafür, dass Gehirnversagen nicht zwangsläufig zum Tod führt.

http://www.z-stammtisch-hannover.de


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 Betreff des Beitrags: Re: Geräusch/Lautstärke zur 4 in 4
BeitragVerfasst: 06.05.2017, 11:45 
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MeisterSchreiber

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Hallo
Zu deinen 99P können nochmal 5dB Toleranz dazukommen, also maximal 104dB.

Gruß Holgi


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 Betreff des Beitrags: Re: Geräusch/Lautstärke zur 4 in 4
BeitragVerfasst: 06.05.2017, 16:01 
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DesÖfterenMalWasTipper

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Hi Holgi,
das nenne ich doch mal ne Ansage.
Danke für die Info´s.
Gruß Martin


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 Betreff des Beitrags: Re: Geräusch/Lautstärke zur 4 in 4
BeitragVerfasst: 06.05.2017, 20:46 
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ZwischendurchTipper
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Z-Jörg hat geschrieben:
martin58 hat geschrieben:
der standgeräuschwert von 99p wird nach der aktuellen geräuschmessmethode gemessen. d. h. da wird nichts addiert.
das "n" hiter dem fahrgeräuschwert meint "nationale vorschrift" und wird nach der alten methode gemessen.

dass der tüv nicht meckert, hat nach meinem dafürhalten für die praxis auf der straße keine relevanz. mein ganz persönlicher eindruck ist der, dass die prüforganisationen bei den hauptuntersuchungen in den letzten jahren weniger streng agieren. das mag mit der veränderten wettbewerbssituation zu tun haben.

Das kann ich so nicht bestätigen,
ich besitze meine z1000 seit 24 Jahren mit der selben Auspuffanlage und vor 6 Jahren ist einem Prüfer aufgefallen, dass sie wohl zu laut ist.
Ich denke das liegt immer im Ermessen des jeweiligen Prüfers...


Die noch zulässige Lautstärke ist niemals eine "Ermessensfrage" eines Prüfers - sondern eine Frage von Meßwerten !
Wenn die Rennleitung die Karre vor Ort als zu laut erachtet, ist man erstmal Fußgänger.
Das Fahrzeug wird dann normalerweise sichergestellt und zur nochmaligen Begutachtung einer behördlichen Prüfstelle vorgeführt.
Da hilft auch kein vorher ausgeübtes "Ermessen" irgendeines Prüfers.
Insoweit hat Martin in seinem dem oben zitierten Beitrag vollkommen Recht.


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 Betreff des Beitrags: Re: Geräusch/Lautstärke zur 4 in 4
BeitragVerfasst: 06.05.2017, 22:30 
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Hallo ! Ich habe die 900er und die 1000er mit Original 4 in 4 gefahren . Soweit ich mich erinnere war da original nur ein kurzes Rohr mit Löchern drin und die waren mit einer Art Stahlwolle umwickelt . Die flog nach einigen Stunden fahren in kleinste Teile zerpustet von alleine wieder raus , ohne das man dagegen etwas machen konnte . Das wusste hier die Polizei und deswegen haben sie mit einem dickeren Draht im Auspuff sondiert ob der Boden des Röhrchen noch drin war .

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andere hängen sich Bilder an die Wand . Dafür besitze ich eben Veteranen . Autos , Motorräder , Traktoren , Stationär Motoren , Motorsägen , Armbanduhren , Bücher usw.


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 Betreff des Beitrags: Re: Geräusch/Lautstärke zur 4 in 4
BeitragVerfasst: 07.05.2017, 20:55 
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kogafreund hat geschrieben:

Die noch zulässige Lautstärke ist niemals eine "Ermessensfrage" eines Prüfers - sondern eine Frage von Meßwerten !
Wenn die Rennleitung die Karre vor Ort als zu laut erachtet, ist man erstmal Fußgänger.
Das Fahrzeug wird dann normalerweise sichergestellt und zur nochmaligen Begutachtung einer behördlichen Prüfstelle vorgeführt.
Da hilft auch kein vorher ausgeübtes "Ermessen" irgendeines Prüfers.
Insoweit hat Martin in seinem dem oben zitierten Beitrag vollkommen Recht.

Ob man beim HU Termin die Plakette bekommt, liegt sehr wohl im Ermessen des Prüfers.
Oder willst du mir erzählen, dass bei deinen HU Terminen jedes Mal eine Geräuschmessung gemacht wird?
Was danach bei einer eventuellen Polizeikontrolle passieren kann, ist eine ganz andere Sache...

_________________
Grüße
Jörg



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 Betreff des Beitrags: Re: Geräusch/Lautstärke zur 4 in 4
BeitragVerfasst: 19.11.2021, 11:12 
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DesÖfterenMalWasTipper
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Wohnort: 77694 Kehl
Servus,
zu diesem Thema hatte ich einen sehr guten Bericht in der Zeitschrift Oldtimer-Markt gefunden. Ich füge mal hier einen Auszug ein, den man auch unter
http://www.oldtimer-markt.de/ratgeber/g ... %C3%A4dern findet.


Geräuschgrenzwerte bei Motorrädern
Wie laut ist zu laut?

Kaum ein altes Motorrad ist noch mit seiner originalen Auspuffanlage unterwegs. Das kann bei einer Polizeikontrolle mit Lautstärkemessung zu Problemen führen. Da für viele ältere Motorräder keine Original-Auspuffe mehr lieferbar sind, besteht oft die Notwendigkeit, alte Anlagen aufzuarbeiten, nachzufertigen oder auf Nachrüstanlagen, teils ohne Gutachten, zurückzugreifen. Hinzu kommt, dass auch Original-Auspuffe mit den Jahren an Dämpfung verlieren können. Und Vorkriegs-maschinen besitzen oftmals überhaupt keinen Schalldämpfer.
Was passiert, wenn man damit in eine jener Polizeikontrollen mit mobilem Lautstärkeprüfstand gerät, die vor allem auf beliebten Motorradstrecken immer häufiger durchgeführt werden?

Am 1. Dezember 1951 traten dann nach Fahrzeuggattungen (Pkw, Lkw etc.) aufgesplittete Grenzwerte in Kraft, die Messdistanz wurde auf sieben Meter reduziert. Eine weitere Verschärfung erfolgte am 14. September 1953, allerdings wurde das Standgeräusch jetzt bei 75 Prozent der Nennleistungsdrehzahl ermittelt und das Fahrgeräusch bei 50 km/h Konstantfahrt.
Strengere Grenzwerte folgten in immer kürzeren Abständen.

Von DIN-Phon und Dezibel
Bis zum 12. September 1966 pflegte der TÜV die Geräusche von Fahrzeugen in DIN-Phon zu messen. Ab dem 13. September 1966 stellte der Gesetzgeber die Messeinheit von DIN-Phon auf international gebräuchliche Dezibel mit dem
Kürzel dB(A) um. Fahrzeuge, die vor diesem Zeitpunkt erstmalig zugelassen, aber zwischenzeitlich abgemeldet worden waren, erhielten bei der Wiederzulassung das Kürzel „D" hinter den Geräuschwerten eingetragen. Dadurch ist für TÜV-Prüfer und Polizisten heute ersichtlich, dass es sich um DIN-Phon-Werte handelt, mit denen sie mit ziemlicher Sicherheit nichts anfangen können: Kaum ein modernes Messgerät von Polizei oder TÜV ist in der Lage, DIN-Phon zu messen. Die Chancen, mit einem vor dem 13. September 1966 erstmals zugelassenen Fahrzeug unbehelligt zu bleiben, stehen also gut. Womit die eingangs gestellte Frage geklärt wäre, was passiert, wenn man mit einem alten Dampfhammer in eine Geräuschkontrolle gerät.
Zusammen mit der Umstellung von Phon auf Dezibel legte der Gesetzgeber außerdem – wen wundert's – neue, strengere Grenzwerte fest, die in den Fahrzeugpapieren oftmals mit einem
„N" - wie national - gekennzeichnet sind.
Diese nationale Richtlinie mussten alle Fahrzeuge erfüllen, die zwischen besagtem 13. September 1966 und dem 7. November 1980 erstmals zugelassen wurden.

1980 kam die Nahfeldmessung ins Spiel
Dann nämlich erfolgte die nächste einschneidende Änderung, mit der der Gesetzgeber die „Nahfeldmessung" zur Ermittlung des Standgeräuschs einführte. Ab sofort wurde nicht mehr in sieben, sondern nur noch in einem halben Meter Entfernung von der Auspuffmündung gemessen, wobei das Messgerät auf Höhe des Auspuffs, aber rund 45 Grad seitlich der Ausströmrichtung aufgestellt wurde. Damit schuf der Gesetzgeber die Voraussetzungen für die eingangs erwähnten Geräuschmessungen „am Straßenrand". Entsprechend weist in den Papieren von Fahrzeugen dieser Zeit ein „P" (wie Polizei) hinter dem Standgeräuschwert auf die neue Messmethode hin.
Zeitgleich traten neue Grenzwerte in Kraft, die auf einer EG-Richtlinie basierten, worauf ein „E" hinter dem Fahrgeräusch hindeutet.

Um auch jene Fahrzeuge überprüfen zu können, deren Standgeräusch noch nicht per Nahfeldverfahren, aber bereits in dB(A) ermittelt worden war, wurden Vergleichsmessungen durchgeführt.
Sie ergaben, dass zum Standgeräusch von Motorrädern und Kleinkrafträdern, die vor dem 7. November 1980 erstmals zugelassen wurden, 21 dB(A) hinzuaddiert werden müssen. Beanstandet werden können Fahrzeuge jedoch erst, wenn eine Toleranz von fünf Dezibel überschritten wird.


Toleranz für alte Messmethoden
Ein Rechenexempel: Gesetzt den Fall, der Fahrer einer Honda CB 750 von 1979 wird angehalten und sein Motorrad einer Geräuschmessung unterzogen. Eingetragen sind 80 dB(A) Stand- und 82 dB(A) Fahrgeräusch, jeweils beide mit dem Buchstaben „N" versehen. Würde das Messgerät 105 dB(A) bei 75 Prozent der Nennleistungsdrehzahl anzeigen, wäre der Grenzwert erfüllt: 80 dB(A) Standgeräusch plus 21 dB(A) Zuschlag für die Nahfeldmessung plus fünf dB(A) Toleranz ergibt einen Maximalwert von 106 dB(A).

_________________
Einer von uns beiden ist schlauer als Du !!!


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