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 Betreff des Beitrags: Ohne Helm fahren--->Strafe???
BeitragVerfasst: 19.08.2008, 20:55 
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MittagspausenTipper
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hallo leute,
weiß jemand von euch, was man für eine "strafe" bekommt, wenn man fahren ohne helm erwischt wird??? habe mal gehört, dass das fahren ohne helm nur mit einem verwahnungsgeld in höhe von ~20 euro gehandet wird. stimmt das???

wie ist das fahren mit einem helm der keine ECEnr. hat??? dürfen oder können die das bei einer verkehrskontrolle kontrollieren???

vielleicht habt ihr ein paar antworten auf meine fragen?

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BeitragVerfasst: 19.08.2008, 21:04 
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ZwischendurchTipper
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Also ohne Helm ist ja wohl echt etwas hart :wallb:

Ok,..als ich mit 19 den Bikeschein gemacht habe, war die Helmpflicht noch nicht eingeführt, nur versicherungstechnisch,..aber kein Bußgeld..kann man heute kaum glauben, war aber so..fand ich damals ganz normal, mit meiner 750 ziger Four so rumzudüsen :roll:

Wegen der Helmnorm gibt es z.Zt. wohl keine wirkliche Richtlinie, weil die eine die es mal gab, wieder abgeschafft wurde. Wenns wirklich wichtig ist, google mal Helmnorm ECE, da findest du bestimmt was.

ImAmtsdeutsch muß man wohl nur eine geeignete Kopfbedeckung tragen, was auch immer du darunter verstehst.

Fahr lieber mit... :wink:

Gruß Ralf


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BeitragVerfasst: 19.08.2008, 21:23 
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Besonders im Ausland sehr problematisch.
In Italien ohne Helm heist Moped Adieu für immer, wird versteigert.

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Gruß Werner
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BeitragVerfasst: 19.08.2008, 21:40 
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Also ich fühle mich mit "richtigem" Helm einfach sicherer u. habe dadurch auch mehr Fahrspaß.
Aber es soll auch Leute geben die mal ein Kopftuch aus dem 10ten Stock geworfen haben, es blieb völlig unbeschädigt.
Danach wurde dann ein ECE geprüfter Integralhelm aus der selben höhe geworfen ...
Und danach entschieden sich eben diese Leute für das Kopftuch. :wink:

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Jörg



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Zuletzt geändert von Z-Jörg am 20.08.2008, 19:49, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 19.08.2008, 21:43 
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zurück zum thema...........was kostet das und gibt es punkte ?

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BeitragVerfasst: 19.08.2008, 21:46 
Hi
Fahren ohne Helm...na wo kommen wir denn da hin...... :lol:
Nee...jetzt mal ernsthaft.
Ich habe seit 1985 eine Helmbefreiung und war damit auch schon im Ausland ohne Helm biken.
Meine Helmbefreiung habe ich z.B. in der spanischen Botschaft übersetzen lassen und sie wurde dort auch beglaubigt.
Im Urlaub in Spanien hatte ich bei einer Kontrolle no Probleme.
Im Übrigen kann man die Helmbefreiung auch in die Führerschein-Chip-Karte eintragen lassen.

Auch in Italien und Österreich hatte ich keine Probleme.
Und Helm mit Dingsbums-Norm...kenne ich nicht.
Da kann ich nun überhaupt nicht mitreden........ :lol:
Kann Euch aber sagen,dass es meine Kooptücher in verschiedenen Farben gibt........ :lol: :lol: :lol:

Gruss ****


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BeitragVerfasst: 19.08.2008, 21:49 
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o.k. tolle erklärung.........aber warum helmbefreiung ???? :?:

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BeitragVerfasst: 19.08.2008, 21:55 
Ha.
Nun man kann mich vieles fragen und ich versuche auch,wenn ich kann,die Fragen zu beantworten.......aber.....manchmal ist schweigen Gold.... :lol:

Nee...war nicht sooo gemeint.
Möchte ich aber nicht drüber reden.
Jedenfalls habe ich eine Helm und Anschnall-Befreiung seit ´85.
Was ich bis jetzt vergeblich beantragt habe ist die Geschwindigkeits-Befreiung.......... :lol: :lol: :lol:
Gruss ****


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BeitragVerfasst: 19.08.2008, 21:59 
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ich hab doch auch nen ödem...........achim.

klär mich auf.........auch per pn ---------lach

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BeitragVerfasst: 19.08.2008, 22:05 
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kawanova hat geschrieben:

klär mich auf.........auch per pn ---------lach


Ich mach dass hier mal öffentlich.
Also Ebbi das war so: Zuerst fliegt die Biene auf die Blüte u. dann ...

Mensch Jan,
warum googlest du nicht einfach mal selber. Ich denke im aktuellen Bußgeldkatalog wirst du bestimmt was finden.

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Grüße
Jörg



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BeitragVerfasst: 19.08.2008, 22:12 
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ach............sooooooooooooooooo :lol:

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BeitragVerfasst: 19.08.2008, 22:14 
So...Jute Nacht..je jetze pennen....auch ohne Helm...... :D
Gruss ****


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BeitragVerfasst: 19.08.2008, 22:19 
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MittagspausenTipper
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Fahre ohne Helm 15€ keine Punkte...
Ohne ECE ist jetzt erst Neu dieses Jahr., da weis ich es nicht.
Gruß

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Tradition schlägt jeden Trend! von K.W.


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BeitragVerfasst: 20.08.2008, 06:20 
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ZwischendurchTipper
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Also habe folgendes recherschiert


Die Helmpflicht ist vorgeschrieben laut StVO § 21a (2) und nach § 49 ist das Nichtbefolgen eine Ordnungswidrigkeit

Strafe gem. Bußgeldrechner 15 Eur, wenn ein Kind ohne Helm befördert wird 40 Eur + 1 Punkt

Helm im Auto ist im Bereich StVO unzulässig, da er die Bewegungsfreiheit und das Sichtfeld einschränkt, Verwarnungsgeld 10 Eur, und von den zuständigen Berufsgenossenschaften (BAU, ..) ist es verboten.

Wer keinen Helm auf dem Zweirad trägt hat keine Ansprüche weitergehnder Art aus der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers, heißt praktisch: die Wunden werden versorgt, Wiederherstellungschirugie und Reha-Maßnahmen werden nicht übernommen, ebenso zahlt eine privaten Unfallversicherungen nicht, (Vorsatz-Handeln, wie bei Alkohol oder Drogen) und es gibt auch Lebensversicherungen die die Zahlung verweigert haben, würde nach Gutachterauskunft noch leben, hätte er einen Helm getragen.

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Auspuff-Fetischist


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BeitragVerfasst: 20.08.2008, 07:17 
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MittagspausenTipper
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hallo leute,
habe grade noch mal selber im netz nachgeschaut. ist schon abgefahn das man nur 15 euro zahlen muss.
wenn ich das richtig gelesen habe, müssen die helme keine ECEnr. aufweisen oder irgendwelcher Norm entsprechen.

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BeitragVerfasst: 20.08.2008, 08:38 
Hi Stürzer.
Das was du schreibst ist richtig,wenn man ohne Ausnahmegenehmigung fährt.

Mit Genehmigung
1.:Wenn die private Unfallversicherung in Kenntnis gesetzt wird dann passiert folgendes...sie kann den Vertrag kündigen...sie kann die Haftung minimieren...sie kann den Umfang der Leistung beibehalten und eine höhere Prämie verlangen.

2.: Anspruch auf Rehe oder dergleichen erlischt NICHT.

3.:Ansprüche irgendwelcher Art gegen den Polizeipräsidenten oder gegen das Land können aus dieser Genemigung nicht hergeleitet werden.


Wortlaut der Ausnahmegenemigung.:
Nach § 46 Abs.1 Nr. 5b in Verbindung mit § 21 a Abs. 2 der StVo wird der Genehmingungsinhaber von der Verpflichtung freigestellt,den amtlich genehmigten Schutzhelm während der Fahrt zu tragen.

-----unbefristet-------

Gruss ****


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BeitragVerfasst: 20.08.2008, 12:48 
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MeisterSchreiber
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Zum Thema Norm...soviel ich weiß muss ein Schutzhelm getragen werden der zum Motorradfahren gemacht wurde.
Soll heißen Braincaps etc. sind ja als Mootrradhelme konziert worden, dürfen also getragen werden. Z.B. ein Feuerwehrhelm oder ähnliches nicht.


Gruß

Bobber

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Z Sanctuary


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BeitragVerfasst: 20.08.2008, 14:47 
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MittagspausenTipper
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Hallo,

also mal kurz googlen und man findet folgendes:

Nach § 21a Absatz 2 StVO müssen "die Führer von Krafträdern und ihre Beifahrer während der Fahrt amtlich genehmigte Schutzhelme tragen."

Zu geeignete Schutzhelme findet sich dann die Verwaltungsvorschrift zu § 21a StVO. Dort heißt es dann wörtlich:

"Amtlich genehmigt sind Schutzhelme, die entsprechend der ECE-Regelung Nr. 22 (BGBl. 1984 II S. 746, mit weiteren Änderungen) gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem nach der ECE-Regelung Nr. 22 vorgeschriebenen Genehmigungskennzeichen gekennzeichnet sind."

Zum Bußgeld:

Ja, es sind 15 €, die das Fahren ohne Helm kostet. UND: Fahren ohne ECE-konformen Helm ist gleich Fahren OHNE Helm.

Schönen Tag noch!

Heiko

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Wer bremst, macht nur die Felgen schmutzig! ;)


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BeitragVerfasst: 20.08.2008, 15:55 
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SuperPowerPoster
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Sauerkraut, wo und wann hast du denn deinen Führerschein gemacht ????
Heute ist doch alles Pflicht. Besonderes die ECE . Im Ausland darf man sich teilweise noch nicht mal nen alten hut, sprich Helm mt ner alten ECE aufsetzen.
Am besten du bleibst zu Hause im wohnzimmer, dann koscht auch nichts :wink:
Ich persönlich kann gar nicht ohne helm fahren. Die scheiß Fliegen fliegen mir immer in den Mund. Ist ja immer offen, wenn ich mit der Z Fahre. Muss mich ja immer freune. :lol: :lol:

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Gruß
ZGisi
Schrottfreies Basteln, Schreibfehler sind nur meines Fingers Schuld


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BeitragVerfasst: 20.08.2008, 17:19 
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MittagspausenTipper
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ohne helm fahren ist doch nicht so schlimm, kostet ja nur 15 euro, wenn man erwischt wird. :D
wusste aber nicht, dass das fahren mit einem nicht geprüften helm gleich zu setzen ist als wenn ich keinen helm auf habe.
naja ich sag nur, stahlhelm auf und abfahrt!!!

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