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 Betreff des Beitrags: Steuererklärungen 2006
BeitragVerfasst: 13.02.2007, 23:15 
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ZwischendurchTipper
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Hallo Zusammen,

wenn Ihr gerade die Unterlagen für die Steuererklärung 2006 richtet, der Armut ein kleines Schnäppchen schlagen wollt, dann achtet auf Belege für Handwerkerleistungen im Privathaushalt.

Das bedeutet, daß auch Arbeitnehmer, die in einer Mietwohnung wohnen, u.U. Reparaturen von Haushaltsgeräten (z.B. Waschmaschine, Einbauküche, ) steuerlich absetzten können. Deshalb interessant für Einfamilienhausbesitzter. Dies gilt auch für Eigentumswohnungenbesitzer, die über die WEG eine Abrechnung erhalten für Rep. Heizung, Kaminfeger u.a.
Sprecht Euren steuerlichen Berater darauf an. Da können bis zu 600 € Steuererstattung zusammen kommen.

Hierzu gibt es z.b. auch einige Tricks zum Jahresende. Da die Abzugsfährigkeit auf 20 % der Ausgaben, höchstens 600 begrenzt ist, kann man z.B. bei größeren Rechnungen mit dem Handwerker ausmachen, daß man die Hälfte in 2007 und dann im Januar 2008 den Rest bezahlt. Damit verliert man nichts.

Weitere Stichwörter: Kinderbetreuungskosten und haushaltsnahe Aufwendungen

Also lasst Euch ggfs. beraten.

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Gruss aus Baden-Baden
und immer den richtigen Oelstand unter dem Kolben
Dietmar
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BeitragVerfasst: 13.02.2007, 23:30 
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und wie schreibe ich die Kosten für meine Z kpl. ab????????????????????

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Reiner

Z1_Z1


Auf die dauer hilft nur Power! Oder der mit Frankensteins Tochter tanzt


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BeitragVerfasst: 13.02.2007, 23:49 
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ZwischendurchTipper
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Z1_Z1 hat geschrieben:
und wie schreibe ich die Kosten für meine Z kpl. ab????????????????????
....na so wie Deine Frau,...als außergewöhnliche Belastung :D :wink:

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Dietmar
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BeitragVerfasst: 14.02.2007, 00:13 
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schwirige Sache also gar net
:oops: :oops: :oops: :oops:

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Reiner

Z1_Z1


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BeitragVerfasst: 14.02.2007, 06:57 
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Zinamia hat geschrieben:
Z1_Z1 hat geschrieben:
und wie schreibe ich die Kosten für meine Z kpl. ab????????????????????
....na so wie Deine Frau,...als außergewöhnliche Belastung :D :wink:


...die Frau als außergewöhnliche Belastung...hmm...da könnte so viel Rückerstattung rüberkommen das es für die Z1 reicht. :D :lol: :wink: :oops: :oops:

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BeitragVerfasst: 14.02.2007, 07:15 
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Passt bloß auf daß ihr für die Z nicht noch Vergnügungssteuer zahlen müßt... :wink: :D


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BeitragVerfasst: 14.02.2007, 08:26 
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ZwischendurchTipper
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ksaki hat geschrieben:
Zinamia hat geschrieben:
Z1_Z1 hat geschrieben:
und wie schreibe ich die Kosten für meine Z kpl. ab????????????????????
....na so wie Deine Frau,...als außergewöhnliche Belastung :D :wink:


...die Frau als außergewöhnliche Belastung...hmm...da könnte so viel Rückerstattung rüberkommen das es für die Z1 reicht. :D :lol: :wink: :oops: :oops:


...es gibt im Steuerrecht vor der Berücksichtiung der außergewöhnlichen Belastung auch die Berechnung der zumutbaren Belastung.... und seien wir mal ehrlich, die ist für unsere Frauen und für die Z (jeder möge die Reihenfolge selbst wählen :wink: ) doch ziemlich hoch.

....aber mal wieder ernsthaft: Das angesprochene Thema geht an vielen, sogar bei Leuten, die mit der Materie arbeiten etwas vorbei. Insbesondere ergeben sich doch Handlungsspielräume. Ich mach mal ein Beispiel:

Ich musste bei meinem Einfamilienhaus die Fenster zum Jahresende renovieren. Leider sind im EFH nach alter Rechtlage die Rep. nicht abzugsfähig gewesen. Jetzt ist es möglich, mit der Begrenzung 20 % höchstens 600,00 €. Die Fenster haben über 10.000 € gekostet. Bezahle ich den Gesamtbetrag im alten Jahr voll, bekomme ich nur die 600,00 €, bezahle ich nur einen Teil im alten Jahr und den Rest im neuen Jahr, bekomme ich nochmals 600,00 € im neuen Jahr.
Bitte beachten, daß das Beispiel vereinfacht ist.

....da kann man auch mal wieder etwas für seine Frau kaufen und die vielen Louis oder Polo-Rechnungen werden wieder friedvoller kommentiert :wink:

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