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 Betreff des Beitrags: Abschleppkosten EU - weit bezahlen ???
BeitragVerfasst: 31.03.2007, 07:53 
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Weiß das jemand genauer???
Mir wurde vor zwei Wochen das Auto in Salzburg ( Österreich ) vom Verkehrsbetrieb abgeschleppt, da ich auf einer Bus - Spur parkte !!! Bußgeld gäbe es keines sagte der nette Herr auf dem nächsten Polizeirevier, wäre Sache des Nahverkehr - Betriebes, da Bus - Spur !!! Dort fragten die mich beim Autoabholen, ob ich gleich zahlen wolle oder ob sie mir eine Rechnung schicken sollen, die in etwa drei Wochen käme ??? Hab natürlich Letzteres genommen, er hat dann eine Kopie von Führerschein und Fahrzeugschein gemacht, die Abschleppkosten würden 135,20 Euro kosten.
Jetzt die Frage: Muss ich das bezahlen wenn die Rechnung hier bei mir in Deutschland ankommt ??? Haben die da schon rechtliche Mittel EU - weit (oder gilt das noch nicht ????) ???
Wohlgemerkt: Es geht um kein Bussgeld sondern nur um die Abschleppkosten !! :roll: :roll: :roll:


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BeitragVerfasst: 31.03.2007, 08:37 
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Zitat:
Muss ich das bezahlen wenn die Rechnung hier bei mir in Deutschland ankommt ???


Soso, kein Unrechtsbewußtsein?
Natürlich wirst blechen müssen. Mir haben sie im umgekehrten Fall eine Rechnung von 5 oder 6 Euro aus D nach Ö geschickt.
Warum parkst auch auf der Busspur?
Bei diesem Betrag, der kein Bagatellbetrag mehr ist, wird das Unternehmen das Geld auch eintreiben, auch in D.

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Servus aus Kaiserebersdorf
Markus


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BeitragVerfasst: 31.03.2007, 09:34 
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es hat sich allgemein bewährt,
rechtmäßige Rechnungen auch zu bezahlen!
8) 8) 8)

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Alex


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BeitragVerfasst: 31.03.2007, 10:38 
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Österreich hat mit Deutschland mittlerweile ein Abkommen wo die Bußgelder auch hier eingezogen werden können.
Also besser zahlen, oder wenn Du das nächste mal bei den Schluchtensch..ern angetroffen wirst, wird es sehr sehr teuer.Das mußte ein Arbeitskollege am eigenen Leib erfahren.

Mick

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BeitragVerfasst: 31.03.2007, 11:00 
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† 24.10.2007
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die buchten dich doch auch mal schnell als Ausländer für 4 Wochen ein, wenn du nicht (wiederholt?) bezahlt hast, war doch neulich nen Bericht über einen Architekten, der immer zu schnell fuhr, ist aber ja Bußgeld.

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Alex


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BeitragVerfasst: 31.03.2007, 11:33 
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Hi, der Mick hat recht was die Bußgelder beträgt.
Was normale Rechnungen öffentlicher Unternehmen und dazu gehört sicherlich der Bussbetrieb könnte das auch so sein. Abe auch nicht.
Ich würde aber trotzdem bezahlen. Erstens musst du froh sein, dass die dich überhaupt so haben ziehen lassen. Zweitens sind einige Länder soweit, dass die beim nächsten Mal dein Auto beschlagnahmen und verwerten, wenn sie dich wieder aufgreifen. Denn du bzw. dein Fahrzeug wird dann dort zur Fahndung ausgeschrieben. Wenn die dann deine Kiste beschlagnahmen, bekommst du sie nicht mehr wieder, egal ob du dann den Betrag vor Ort bezahlst/bezahlen willst oder nicht.
Oder die Firma beauftragt ein Inkassounternehmen in Deutschland, und dann wirds auch mindestens doppelt so teuer.
Und außerdem : ehrlich währt am längsten.
Gruß
Gisbert

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Gruß
ZGisi
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BeitragVerfasst: 31.03.2007, 12:20 
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Da habt ihr natürlich Recht, vielen Dank, war ja eh nur ne hypothetische Frage !!! :wink: :D :D


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BeitragVerfasst: 31.03.2007, 15:18 
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Zitat:
sind einige Länder soweit, dass die beim nächsten Mal dein Auto beschlagnahmen und verwerten, wenn sie dich wieder aufgreifen. Denn du bzw. dein Fahrzeug wird dann dort zur Fahndung ausgeschrieben. Wenn die dann deine Kiste beschlagnahmen, bekommst du sie nicht mehr wieder, egal ob du dann den Betrag vor Ort bezahlst/bezahlen willst oder nicht.


Soweit sind wir bei uns (Zitat Mick: "Schluchtensch..ern") noch nicht.
Rechtlich gesehen kommst auf eine Art "Fahnundungsliste": beim nächsten Besuch wird es dann wesentlich teuer, wenn sie Dich erwischen.

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Servus aus Kaiserebersdorf
Markus


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BeitragVerfasst: 31.03.2007, 15:51 
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ZwischendurchTipper
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Michael90 hat geschrieben:
ne hypothetische Frage !!! :wink: :D :D


Ne hypothetische Antwort.
Es handelt sich bei Deinem Sachverhalt um ein privatrechtliche Forderung, soweit es sich um die Rechnung direkt vom Abschleppunternehmen handelt. Ob sich über den Umweg der Rechnungsstellung durch das Busunternehmen eine öffentlich-rechtiche Forderung begründen läßt ist schwierig zu erkennen, hierzu müßte in jedem Fall das ÖPNV-Unternehmen ein kommunaler Betrieb in "Eigenbetriebsrechtsform" sein. Das der Verkehrsraum "Bushaltestelle" nicht der Stadt gehören soll und somit kein öffentlicher Verkehrsraum ist, scheint sonderbar. Kein Bussgeld kann nur bedeuten, daß man einfach ohne Umweg über die Polizei ein Abschleppunternehmen beauftragt hat. Hätte man die Polizei hin zu genommen, gäb´s unter u.U. ein Knöllchen.

Die Verfolgung und Beitreibung von Forderungen in dieser Höhe ist sehr kostenintensiv und wird daher u.U. nicht gemacht. Es ist jedoch z.Zt. (seit 2006) der europäische Mahnbescheid in der Mache (siehe hierzu: Weitere Informationen auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz unter http://www.bmj.de http://www.bmj.bund.de/enid/0,d9ee25706 ... 2333833093
a0979656172092d0932303036093a096d6f6e7468092d093032093a095f747
2636964092d0932333833/Pressemitteilungen_und_Reden/Pressemitteilungen_58.html.) In spätestens 1-2 Jahren wird es dann auch für Schuldner im europäischen Ausland ernster.

Zu bemerken ist jedoch, daß es auch Unternehmen gibt, die im Ausland mit Hilfe von Korrespondenzanwälten vollstrecken lassen, egal was es kostet. Dies trifft insbesondere bei Unternehmen in den alten Zollgrenzbezirken zu, da dort viele Grenzgänger oder "Umzügler" vorkommen. Richtig teuer kann es werden, wenn der Gläubiger über gewerbliche Dienstleister geht, d.h. Inkassounternehmen. Diese unterhalten mittlerweile europaweit Niederlassungen. Die langen mal kräftig zu. Da können die 130 Euronen mal schnell auf 700 Euronen anwachsen.

Also wenn Forderung richtig und begründet, dann sollte man zahlen, auch wenn es einem schmerzt und man sich in den Ar... beißen könnt.

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Gruss aus Baden-Baden
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BeitragVerfasst: 01.04.2007, 07:45 
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Zitat:
Kein Bussgeld kann nur bedeuten, daß man einfach ohne Umweg über die Polizei ein Abschleppunternehmen beauftragt hat. Hätte man die Polizei hin zu genommen, gäb´s unter u.U. ein Knöllchen.


Polizei ist auch nicht nötig, da diese Kompetenzen an die Stadt bzw. private Unternehmen abgegeben wurden. Die Polizei wäre nur im Falle eines Unfalles mit Personenschaden gekommen. Hätte man diese wegen Falschparkens gerufen, hätten sie das Ganze mit einem Lachen (wenn sie gut aufgelegt gewesen wären, sonst mit einem Schreianfall) und dem Hinweis auf Unzuständigkeit quittiert.

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Servus aus Kaiserebersdorf
Markus


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BeitragVerfasst: 01.04.2007, 09:46 
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ZwischendurchTipper
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Auf die Schnelle würde ich sagen:

In Deutschland geregelt in der Straßenverkehrsordnung:
§ 12 Abs. 3 Nr. 4

Das Parken ist unzulässig
1.vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
2.wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
3.vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
4.bis zu je 15 m vor und hinter Haltestellenschildern (Zeichen 224),



und dann u.U. geahndet lt.
Bussgeldkatalog-Verordnung in der Anlage

Nr. 54
Unzulässig geparkt in den in § 12 Abs. 3 Nr. 1 bis 7, 8 .....


kostet dann 10 € ohne daß noch weiteres gefunden wird, wenn eine größere Gefährdung ausgeht, so z.B. wenn man Mitten in der Haltebucht parkt und der Bus auf der Straße halten muss.

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