Hintergrund:
Ich wurde Heute von dem schärfsten Motorradpolizisten im Bergischenland ( er ist sehr bekannt) angehalten ( Mit meiner Z1000 A2
), wegen vorfahren an roter Ampeln ( 2x ) Er meinte das wäre ein riesen Verstoß wegen Überholen bei unklarer Verkehrslage und würde 200€ und Punkte kosten. Meine Antwort : Für mich war die Verkehrslage völlig klar ! Er: für den Gesetzgeber aber nicht ! Es sagte dann er würde mich heute einmal fahren lassen, aber beim nächsten Mal schreibt er eine Anzeige.
Er wollte auch nur meinen Führerschein sehen, Fahrzeugpapiere wollte er nicht haben :-O
Was haltet Ihr davon ???
Gruß
Oldkawaman
Quelle :
http://www.motorrad-rechtsanwalt.de/aktuelles.htmlVorbeischlängeln im Stau, Vorfahren an der roten Ampel
(11.05.2011)
Wohl jeder Motorradfahrer kennt das Problem. Auf der Autobahn hat sich ein langer Stau gebildet und der Kradfahrer steht mitten in der Blechlawine. In der Lederkombi wird es bei dreißig Grad schnell warm. Was liegt also näher, als sich durch den Stau zu schlängeln?
Was praktisch ganz einfach geht, ist rechtlich kompliziert. Denn unter Juristen ist die Zulässigkeit des Vorbeischlängelns umstritten. Hier die beiden Meinungen:
1. Gegen die Zulässigkeit
Eine Meinung verweist auf § 5 StVO. Demnach stellt das Vorbeifahren in der Regel ein unzulässiges Rechtsüberholen dar. Es sei denn, der Motorradfahrer würde praktisch an der Mittelleitplanke fahren.
2. Für die Zulässigkeit
Eine andere Auffassung verweist auf § 7 StVO. Hier ist geregelt, dass im Stau rechts schneller gefahren werden darf als links.
Zusammenfassend kann ich an dieser Stelle kaum eine Verhaltensempfehlung für den Motorradfahrer im Stau abgeben. Wer sich nicht brav hinten im Stau anstellt, läuft also grundsätzlich zunächst einmal Gefahr, sich ein saftiges Knöllchen einzuhandeln. Aber die Meinungsdarstellung könnte im Streitfall eine Argumentationshilfe sein.
Eine andere Frage beschäftigt den Motorradfahrer wohl ebenfalls häufig: Darf ich an der Ampel an den wartenden Autos vorbeifahren und mich vorn anstellen?
Hier lautet die überraschende Antwort: Ja. Sfern links genügend Platz ist, darf die Kolonne überholt werden.
Natürlich gibt es auch hier wieder Einschränkungen. Durchgezogene Linien und Überholverbote müssen beachtet werden. Auch darf ich, will ich geradeaus fahren und die Kolonne überholen, mich keinesfalls auf die Linksabbiegerspur stellen und dann Gas gebem, wenn die Ampel für den Geradeausverkehr grün wird. Hier könnte mir wegen dem Überfahren der wahrscheinlich rot zeigenden Ampel für die Linksabbiegerspur eine unangenehme Überraschung in Form eines Bußgeldbescheides drohen (Stichwort: Rotlichtverstoß).