ein schöner Link mal wieder vom Admin Sven:
"Private Internet-Verkäufer tappen häufig in Haftungsfalle
Viele Privatverkäufer stolpern bei Internet-Auktionen über das neue Haftungsrecht. Wenn es nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird, muss auch ein Privatverkäufer zwei Jahre lang für Mängel am verkauften Produkt einstehen, berichtet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf trage ein gewerblicher Verkäufer zudem sogar die Beweislast: Er muss nachweisen, das Produkt fehlerfrei verkauft zu haben.
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Eine Stichprobe habe bei 300 eBay-Auktionen gezeigt, dass rund zwei Drittel aller Privatverkäufer ihre Gewährleistungspflicht — was gesetzlich erlaubt ist — ausdrücklich ausschließen wollten; allerdings misslang das formal bei fast jedem zweiten Anbieter. Berücksichtigt wurden bei der Stichprobe nach den Angaben der Verbraucherzentrale nur eBay-Novizen — Verkäufer, die maximal 100 Transaktionen auf ihrem eBay-Konto verbucht hatten.
Mit den Worten "Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" könnten sich Privatverkäufer absichern, betont die Verbraucherzentrale. Für gewerbliche Anbieter gelte dies freilich nicht: Sie unterliegen in jedem Fall der Gewährleistungspflicht. (jk/c't) "
http://www.heise.de/newsticker/meldung/65304