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 Betreff des Beitrags: Übersetzungsänderung = Betriebserlaubnis erloschen?
BeitragVerfasst: 16.03.2009, 13:22 
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Würde mich ja mal interessieren... in einem anderen Thread kam die Frage auf... wer weiß definitiv, ob die Betriebserlaubnis erlöscht, wenn man z.B. ein Kettenblatt mit 2 Zähnen mehr, als original vorgesehen, montiert?

:idee04:

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 Betreff des Beitrags: Re: Übersetzungsänderung = Betriebserlaubnis erloschen?
BeitragVerfasst: 16.03.2009, 13:50 
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Du änderst die Vmax, bei der Betriebserlaubnis kommts ja bekanntlich nicht auf die Sinnhaftigkeit an, es gilt die stumpfe Sachlage.

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 Betreff des Beitrags: Re: Übersetzungsänderung = Betriebserlaubnis erloschen?
BeitragVerfasst: 16.03.2009, 14:09 
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Du veränderst ebenfalls das Geräuschniveau beim
Fahren im letzten Gang bei einer spezifizierten
Geschwindigkeit.

Gruß

Rainer

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 Betreff des Beitrags: Re: Übersetzungsänderung = Betriebserlaubnis erloschen?
BeitragVerfasst: 16.03.2009, 14:16 
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@luedeolli: Jo, aber Vmax wird langsamer... zum einen ist es natürlich klar eine technische Veränderung... und zum anderen: ein Fahrer, der 50 kg weniger wiegt, als ein anderer, erzielt ja mit dem gleichen technischen Gerät eine noch bessere Beschleunigung, als wenn der schwerere Fahrer 2 Zähne mehr hinten hat (würde ich jetzt mal auf die Schnelle so schätzen :idee04: )... gibt`s da vielleicht nicht nur einen menschlichen, sondern auch einen gewissen "technischen Kulanzbereich"?

(was ich mir bei unserer Gesetzgebung allerdings kaum vorstellen kann...)

@RM: Jo, dat stimmt natürlich... (obwohl ich bei meiner keinen Unterschied feststellen kann... :mrgreen: )

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 Betreff des Beitrags: Re: Übersetzungsänderung = Betriebserlaubnis erloschen?
BeitragVerfasst: 16.03.2009, 14:31 
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mein tüv prüfer sprach von 10% toleranz, drüber oder drunter muss eingetragen werden

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 Betreff des Beitrags: Re: Übersetzungsänderung = Betriebserlaubnis erloschen?
BeitragVerfasst: 16.03.2009, 14:49 
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@ Nils

Das hat nichts mit Vernunft oder Sinn und Verstand zu tun.
Das sind bürokratische Bestimmungen!

Fast alle Fahrer einer Aprilla RSV (das Rennbrödel) fahren
mit einer illegalen kürzeren Übersetzung des Ritzels mit
einem Zahn kürzer. Damit läuft sie einfach besser.

Im Motorrad (oder war es MO) wurde denen von Aprilla
sogar zum Testen so ein Moped mit veränderter Übersetzung
zur Verfügung gestellt. Der Test wurde abgebrochen, da die
Zeitschrift sich damals geweigert hatte, eine illegale Übersetzung
zu testen.

Die Mopeds sind so typisiert worden und entsprechen nur so den
Geräuschbestimmungen, den Abgasbestimmungen und der
angebenen Höchstgeschwindigkeit. Änderungen führen zum
Erlöschen der Betriebserlaubnis und sind daher eintragunspflichtig.

Wenn jetzt ein Prüfer 10% Änderung akzeptiert ist das doch
absolut gut, da das einer zu sein scheint, der Bestimmungen
lockerer handhabt.

Gruß

Rainer

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 Betreff des Beitrags: Re: Übersetzungsänderung = Betriebserlaubnis erloschen?
BeitragVerfasst: 16.03.2009, 15:52 
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RM hat geschrieben:
@ Nils
Das hat nichts mit Vernunft oder Sinn und Verstand zu tun.


luedeolli hat geschrieben:
... kommts ja bekanntlich nicht auf die Sinnhaftigkeit an, es gilt die stumpfe Sachlage.


Ist eben so, letztendlich muss jeder Spiegel eingetragen werden, die 10% von denen Amir spricht bezieht sich auf die Toleranz der Serienstreuung. Letztenendes gehört ja auch jede Hubraumerweiterung dazu (wusstet Ihr, dass meine Z1 mit 2. Übermaßkolben eigentlich 930ccm statt 903ccm hat!?)

Wundert mich das Dich das wundert :-) :P

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 Betreff des Beitrags: Re: Übersetzungsänderung = Betriebserlaubnis erloschen?
BeitragVerfasst: 16.03.2009, 16:21 
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Gruß Uwe
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 Betreff des Beitrags: Re: Übersetzungsänderung = Betriebserlaubnis erloschen?
BeitragVerfasst: 16.03.2009, 17:19 
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Okay, dann wäre die Frage, ob der Prüfer von A. das nur persönlich so sieht mit den 10% oder ob es da vielleicht tatsächlich eine Kulanz-Klausel in der Richtung gibt.

Und dann: 2 Zähne mehr müssen eingetragen werden und fast 30 ccm mehr nicht? Oder müsste ich mir jetzt das 2.Übermaß auch eintragen lassen, wenn`s ganz korrekt sein soll?...wenn nicht, muss es eine offizielle Toleranz (unter bestimmten Umständen) geben.

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 Betreff des Beitrags: Re: Übersetzungsänderung = Betriebserlaubnis erloschen?
BeitragVerfasst: 16.03.2009, 17:24 
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hi,

ich hab hinten 2 zähne weniger drauf um meine drehzahl zu senken, da mein kleines fleissiges motörchen bei 100 km/h schöne 6000 u/min dreht. ist mir zu viel gewesen. hab jetzt " nur noch " 5500u/min. ist nicht die welt, aber es beruhigt. ob das ding nun schneller läuft sei dahin gestellt. ich fahr eh mit der alten dame nicht mehr vollgas.
im übrigen hab ich was von einer altanativübersetzung gelesen.
was der tüvver nicht weiss..., oder zählt der immer die zähne nach???

wichtig ist wohl, was in der fahrzeugspezifischen abe drin steht, und die hat wohl nur kawa oder das KBA

gruß
guido


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 Betreff des Beitrags: Re: Übersetzungsänderung = Betriebserlaubnis erloschen?
BeitragVerfasst: 16.03.2009, 17:30 
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10% sind offiziell.
es gibt auch den supertollen paragraphen für die prüfer (ziffer habe ich vergessen) des ermessensspielraum. tritt man den richtig schön breit, kann er fast alles eintragen, wenn er will.
sollte alles preußisch undenkbar sein ohne die erlöschung der betriebserlaubnis zur folge zu haben, müssten so einige maschinen die straßen verlassen.
denn ich denke, dass durch drehen und optimieren an diversen serienschräubchen (wo auch immer), etliche ponys, wenn auch nur subjektiv, zu entlocken sind.
was soll der prüfer auch eintragen beim eintrag eines anderen übersetzungsverhältnisses? "geht erheblich besser das ding? hat ca 5 PS mehr dampf? zieht hintenraus richtig schön durch?"
immer kirche im dorf lassen.

im übrigen sind in der offiziellen betriebserlaubnis einer maschine meines wissens immer einige varianten übersetzungsverhältnis möglich. bei zed z.b. 15/33 oder 15/35

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 Betreff des Beitrags: Re: Übersetzungsänderung = Betriebserlaubnis erloschen?
BeitragVerfasst: 16.03.2009, 17:54 
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Wohnort: Hannover
900 dohc hat geschrieben:
10% sind offiziell.

Da dann seht mal zu, dass eure großen Zs noch 180 Sachen bringen, sonst müsst ihr umschreiben lassen. :roll:

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Grüße
Jörg



Manche Menschen sind der lebende Beweis dafür, dass Gehirnversagen nicht zwangsläufig zum Tod führt.

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 Betreff des Beitrags: Re: Übersetzungsänderung = Betriebserlaubnis erloschen?
BeitragVerfasst: 16.03.2009, 18:11 
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Amir, ich glaube da bist du ganz falsch informiert (gewickelt) . Das mit den 10% bezieht sich nur auf die PS Leistung eines Motors, da es da serienstreuungen gibt, die wir natürlich auch im Zuge unseres Feintunings (= angleichen der Unebenheiten der Serienherstellung) auch ausnutzen (dürfen) . Ergibt bei 82 Original PS = 90,2 PS.
Das hat aber nichts mit allem anderen zu tun. Die Endübersetzung etc. ist schlicht weg Bestandteil der ABE,die vom KBA erteilt wurde. Zu dieser Erteilung hat der Hersteller alles anzugeben, z.b. Reifengrößen, Felgengrößen, Getribeübersetzung, Vergaserbestückung, Ritzel -und Kettenradteilung u.v.m. . Und wenn du da etwas von veränderst, erlischt schlicht weg diese ABE und der Zustand des Krads ist von einem AaS zu prüfen. Und da hat er wieder Ermessen, was er eintragen will, kann und darf !!!! Und wie wir wissen gibt es da solche und solche.
Bei jedweder techischer Veränderung, erlischt also die ABE und!!!! damit auch der Versicherungsschutz. Das sollte allen klar sein.
Klar ist aber auch, dass sich die meisten Grünen, Tüvtler, Versicherungsgutachten und sonstigen technisch Begabten oder solche die sich dafür halten, heute kaum noch Ahnung davon haben, was an eine Z drangehört oder nicht .
Ist im Falle eines Falles oder techischen Untersuchung also immer einge Gradwanderung. Muss halt jeder für sich entscheiden, wann und wie gut er mit welchen Dingen schlafen kann. Im Ernstfall wird dann soetwas vor Gericht verhandelt mit einem Richter, der von technischen Dingen gar keine Ahnung hat, weil er sonst Sozialrecht oder so beurteilt. Es heißt nicht umsonst: Recht hat nur der, der auch Recht bekommt. (Auch wenn es vielleicht dann unrecht ist).

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Gruß
ZGisi
Schrottfreies Basteln, Schreibfehler sind nur meines Fingers Schuld


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 Betreff des Beitrags: Re: Übersetzungsänderung = Betriebserlaubnis erloschen?
BeitragVerfasst: 16.03.2009, 18:41 
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Habe mich jetzt mal ein wenig unter "Übersetzungsveränderung Betriebserlaubnis" durchgegoogelt und dabei festgestellt, daß dieses Thema ja schon seit Jahren heiss in den verschiedensten Foren diskutiert wird. Ganz zweifelsfrei wird die Frage nie beantwortet, aber habe dort folgende Aussagen gefunden:

"EU-Norm über Landesnorm" (die EU-Bestimmungen würden bzgl. dieser Problematik gewisse Vorteile bringen)

"+/- 8%/10%/13%" würde man recht problemlos eingetragen bekommen

"bis 10% gar nicht eintragungspflichtig" (u. a. auch begründet mit Serienstreuung)

Durchzug/Endgeschwindigkeit interessieren weniger, vielmehr die Emissionswerte...

Zum einen müsse die (Haftpflicht-!) Versicherung wohl nachweisen, daß tatsächlich diese Veränderung zum Schaden geführt hat, was denen meist schwer fallen dürfte. Andererseits aber: Hat ein Unfall zu einem hohen Schaden oder (eventuell sogar tödlichen) Personenschaden geführt, wird die Versicherung natürlich alles in Bewegung setzen, um sich zu drücken. Finden die die veränderte Übersetzung (und sie werden sie finden), werden sie sich darauf stürzen und zumindest einen ellenlangen Rechtsstreit anzetteln (ungesunde Sache für Leute ohne Verkehrsrechtschutz).

Fazit: Die Versicherungen sind das eigentliche Problem. Kann durchaus sein, daß die entweder sehr spät oder weniger oder auch gar nicht zahlen. Wenn man auf Nummer Sicher gehen will, scheint es also tatsächlich angebracht zu sein, sich eine veränderte Übersetzung eintragen zu lassen!!! :idee04:

Ganz interessant fand ich auch den Brief von Berthold in einem TDM-Forum:

" Hallo Ihr alle auf dieser Seite,
solche Änderungen bringen die Betriebserlaubnis zum Erlöschen. Man fährt ohne
Versicherungsschutz und macht sich Strafbar. (Hohe Geldstrafe und Führerscheinentzug) Die Versicherung nimmt die Person mit 5000 Euro in Regress!!!
Da ich für eine Versicherung arbeite, kenne ich solche Fälle leider zur genüge.
Gruß Berthold"

Gruss Nils

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 Betreff des Beitrags: Re: Übersetzungsänderung = Betriebserlaubnis erloschen?
BeitragVerfasst: 16.03.2009, 20:02 
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Nils hat geschrieben:
... Wenn man auf Nummer Sicher gehen will, scheint es also tatsächlich angebracht zu sein, sich eine veränderte Übersetzung eintragen zu lassen!!! :idee04:


Langsam glaubst Du mir! :D :D
Na klar müsste ich -in einer perfekten Welt- mein Übermaß eintragen lassen.
Die Serienstreuung bezieht sich natürlich nicht auf den Hubraum..:D das wäre ja lustig :)
Geht doch nur um die Haftungsfrage und wie es gerade gesagt wurde, wenn sich da einer
vor Schadenersatzansprüchen drücken kann wird er es tun.

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 Betreff des Beitrags: Re: Übersetzungsänderung = Betriebserlaubnis erloschen?
BeitragVerfasst: 16.03.2009, 20:11 
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Ich glaub doch fast alles, was man mir sagt... :mrgreen:

Schönen Abend!

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 Betreff des Beitrags: Re: Übersetzungsänderung = Betriebserlaubnis erloschen?
BeitragVerfasst: 16.03.2009, 20:33 
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Wir Deutschen sind schon ein lustiges Volk. Alles soll schön geregelt sein, jemand für alles haftbar gemacht werden können :daumen02:
Wenn Jemand etwas abgenommen bekommen hat, dann zweifelt der Nächste die Grundlage der Annahme an ;)

Ich dachte lange Zeit wie viele XJR Treiben auch das die Änderung der Überstzung nicht ohne Weiteres abnahmefähig wäre, bis auch einer meinte das 8% ohne Aufwand einzutragen wäre :applaus01:

Ich will auch wieder legal unterwegs sein, und werde beim Ingeneur vorsprechen :lol05: Ich werde berichten wie das ausging :devil:

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 Betreff des Beitrags: Re: Übersetzungsänderung = Betriebserlaubnis erloschen?
BeitragVerfasst: 10.06.2009, 15:18 
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Hallo

Es kann ja sein das ich falsch liege, aber nach meinem Wissensstand ist es so, das die Leistung +/- 5% betragen darf, was die hier angesrochenen 10% wären.
Bedeutet aber das ein 100PS Motor ebend von 95 bis 105 PS haben darf und keine 110PS. Grund ist die hier angespochene Serienstreuung.


Gruß Holgi


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 Betreff des Beitrags: Re: Übersetzungsänderung = Betriebserlaubnis erloschen?
BeitragVerfasst: 10.06.2009, 15:55 
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Moin...

Übersetzungsänderungen am besten eintragen lassen. Laut meinem TÜV Mensch ist +/- 10% Endgeschwindigkeit alles im grünen Bereich. Darüber hinaus wird es teuer, weil Endgeschwindigkeit getestet werden muss u.U. eine Emmisionsmessung ansteht. Wenn du innerhalb der 10% bleibst passt dat schon.
Ich habe bei mir 3 Übersetzungen eingetragen......damit bist du auf der sicheren Seite.

MfG Alex

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 Betreff des Beitrags: Re: Übersetzungsänderung = Betriebserlaubnis erloschen?
BeitragVerfasst: 10.06.2009, 17:41 
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Brad67 hat geschrieben:
Wir Deutschen sind schon ein lustiges Volk. Alles soll schön geregelt sein, jemand für alles haftbar gemacht werden können :daumen02:
Wenn Jemand etwas abgenommen bekommen hat, dann zweifelt der Nächste die Grundlage der Annahme an ;)

Ich dachte lange Zeit wie viele XJR Treiben auch das die Änderung der Überstzung nicht ohne Weiteres abnahmefähig wäre, bis auch einer meinte das 8% ohne Aufwand einzutragen wäre :applaus01:

Ich will auch wieder legal unterwegs sein, und werde beim Ingeneur vorsprechen :lol05: Ich werde berichten wie das ausging :devil:


Ich habe gestern mit dem eintragungswilligen Ingeneur gesprochen, der meinte:

Das volle Programm bei Übersetzungsänderung. TÜV Essen mit Leistungsmessung, Schadstoffausstoß, Geräuschmessung,...... :cry:

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