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BeitragVerfasst: 20.08.2008, 17:48 
Hi Zauerkraut.
Nur mal so nebenbei...
Nicht nur das 15 Euro fällig werden bei Fahren ohne Helm...,
Du kannst dann auch noch das Motorrad stehen lassen und mit dem Bus nach hause fahren.
Es sei denn,du hast noch einen Helm unter der Sitzbank angeschnallt.
Das allerdings sieht dann echt doof aus.
Fahren ohne Helm,und den dann unter der Sitzbank dabei haben....nee...

Du bist noch recht Jung und wir,die alten Säcke hier im Forum,setzen auf den Z-NACHWUCHS...also....schön mit geschützter "BIRNE" Motorrad fahren..gelle.....

Gruss ****


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BeitragVerfasst: 20.08.2008, 18:05 
**** hat geschrieben:
...also....schön mit geschützter "BIRNE" Motorrad fahren..gelle.....

Gruss ****




......**** ???.......bist Du das??????


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BeitragVerfasst: 20.08.2008, 19:02 
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ZwischendurchTipper
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@ legov

Da liegst du aber nur fast richtig,..aber knapp daneben ist eben auch vorbei..

Die Verwaltungsvorschrift zu § 21 a StVO:

Amtlich genehmigte sind Schutzhelme, die entsprechend der ECE Regelung Nr. 22 ( Bundesgesetzblatt 1984 II Seite 746..usw..

Aber jetzt kommt folgendes als Ergänzung:

Abweichend von § 21 a Absatz 2 und § 54 Abs. 6.... blablabla..dürfen Kraftradschutzhelme, die nicht in amtlicher Bauart ausgeführt sind, bis zum 31.12.1992 verwendet werden.

Also eine Übergangsregelung oder Schutzfrist.

Aber Deutschland wäre nicht Deutschland, würde es nicht noch besser kommen, und zwar kurz vor Ablauf dieser Ausnahmeregelung:

Die erste Verordnung zur Änderung der Ausnahmeverordnung..blablabla... vom 22.12.1992 besagt,..das die Worte bis zum 31.12.1992 gestrichen werden,..

ALSO!!

Man kann bis zum heutigen Tage Helme mit und ohne ECE Norm fahren..

So einfach und klar ist die Rechtssprechung.. :lol:

Gruss Ralf


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BeitragVerfasst: 20.08.2008, 19:27 
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mit meiner frage bin ich hier wirklich RICHTIG gelandet.

diese ganzen paragraphen muss ich auswendig lernen und bei einer kontrolle alle fachlich und korrekt runter rattern, dann haben die aber was zum gucken.

@*Ex-User*: ich pass auf mich auf, will ja schließlich mein aller ersten 18. geburstag nicht verpassen und das Z fahren möchte ich mir auch nicht entgehen lassen.

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Immer noch besser als ein Kolbenfresser!!!


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BeitragVerfasst: 20.08.2008, 19:39 
Na prima Zauerkraut.
Dann werden wir uns zur Tonne wiedersehen.... :lol:
Gruss ****


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BeitragVerfasst: 20.08.2008, 20:44 
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hoffentlich und dann mit Z!!!!

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BeitragVerfasst: 20.08.2008, 22:31 
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Oh man habt ihr Problemme :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:

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Gruß Schibi
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BeitragVerfasst: 21.08.2008, 06:34 
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Das denk ich mir Auch gerade....wem Interessiert die Blöde Strafe wenn man mit Seine Birne aufn Teer breitgematscht hat???

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BeitragVerfasst: 21.08.2008, 14:04 
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@ Hänsele:

Kannste mal sehen, wer lesen kann ist klar im Vorteil! Da hatte ich doch echt etwas überlesen, aber bei dem Text!!!! :oops:

Ich weiß, dass die Formulierung mal geändert wurde. Früher hieß es in der STVO mal, dass der Helm "mitzführen" ist, kann aber auch sein, dass es so im "Ost"-Gesetz bzw. Übergangs-STVO stand.

Aber DANKE für den Hinweis! :D

Schönen Tag noch!

legov

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Wer bremst, macht nur die Felgen schmutzig! ;)


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BeitragVerfasst: 21.08.2008, 14:30 
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ZwischendurchTipper
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Wusste ich auch nich,..aber ich bin da auch beruflich vorbelastet..

Muß mich oft mit Gesetzestexten auseinandersetzen :wink:

Gruß Ralf


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