ksaki hat geschrieben:
Zinamia hat geschrieben:
Z1_Z1 hat geschrieben:
und wie schreibe ich die Kosten für meine Z kpl. ab????????????????????
....na so wie Deine Frau,...als außergewöhnliche Belastung
...die Frau als außergewöhnliche Belastung...hmm...da könnte so viel Rückerstattung rüberkommen das es für die Z1 reicht.
...es gibt im Steuerrecht vor der Berücksichtiung der außergewöhnlichen Belastung auch die Berechnung der zumutbaren Belastung.... und seien wir mal ehrlich, die ist für unsere Frauen und für die Z (jeder möge die Reihenfolge selbst wählen
) doch ziemlich hoch.
....aber mal wieder ernsthaft: Das angesprochene Thema geht an vielen, sogar bei Leuten, die mit der Materie arbeiten etwas vorbei. Insbesondere ergeben sich doch Handlungsspielräume. Ich mach mal ein Beispiel:
Ich musste bei meinem Einfamilienhaus die Fenster zum Jahresende renovieren. Leider sind im EFH nach alter Rechtlage die Rep. nicht abzugsfähig gewesen. Jetzt ist es möglich, mit der Begrenzung 20 % höchstens 600,00 €. Die Fenster haben über 10.000 € gekostet. Bezahle ich den Gesamtbetrag im alten Jahr voll, bekomme ich nur die 600,00 €, bezahle ich nur einen Teil im alten Jahr und den Rest im neuen Jahr, bekomme ich nochmals 600,00 € im neuen Jahr.
Bitte beachten, daß das Beispiel vereinfacht ist.
....da kann man auch mal wieder etwas für seine Frau kaufen und die vielen Louis oder Polo-Rechnungen werden wieder friedvoller kommentiert