Das Thema ist schon älter, im Prinzip wurde schon alles oben gesagt, aber hier nochmal eine Warnung vor Behörden und vor der TÜV Service Hotline.
Ich habe Online einen Termin beim TÜV gemacht.
Dort musste man sein Kennzeichen eintragen. Das hatte ich ja nicht, da abgemeldet seit 1994. Also mal vorsichtshalber angerufen, da ich sicher
gehen wollte, dass man mich nicht deshalb in eine Vollabnahme hineinbucht.
Die Dame sagte, dass es eine 7 Jahres Frist gäbe und deshalb eine Vollabnahme notwendig ist. Dann habe ich gesagt, dass das meines Wissens nach nicht stimmt.
Daraufhin meinte die, dass ich dann bei der Zulassungsstelle nachfragen soll.
Habe dann bei der Zulassungsstelle Lippstadt angerufen. Der Mann sagte, dass ich tatsächlich eine Vollabnahme benötige, da die Maschine über 10 Jahre abgemeldet war.
Jetzt auch noch 10 Jahre. Kam mir alles komisch vor.
Dann wurde es mir zu blöd und ich habe beim Strassenverkehrsamt/Zulassungsstelle Gütersloh angerufen, die sind mir kompetent in Erinnerung.
Die Fraue meinte nein, ich brauche nur HU und Punkt.
Das "
und" ist hier entscheidend.
Zitat:
Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können oder bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden. Ausgenommen sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer so genannten EG-Übereinstimmungserklärung, die Fahrzeug-Identifikations-Nummern-bezogen vom Hersteller/Importeur ausgestellt wurde. Für einzeln importierte Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum (z.B. USA/Kanada) ist immer ein Vollgutachten erforderlich!
Habe die Maschine problemlos zugelassen. Ich musste lediglich einen Wisch unterschreiben, dass die Maschien wieder in ein Register eingetragen wird, da es dort herausgelöscht war. Kostet aber nichts extra.