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 Betreff des Beitrags: Motorrad ummelden
BeitragVerfasst: 19.07.2009, 09:33 
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ZwischendurchTipper
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Moin,


da ich mir noch nie ein Fahrzeug selber gekauft habe und deswegen auch noch nie eins ab oder an oder umgemeldet habe, hab ich da ein paar fragen zu.

Also grundsätzlich habe ich mir herausgedacht werde ich wohl erst zur versicherung gehen müssen um mir eine Doppelkarte zu besorgen, dann muss ich wohl zum TÜV um erstmal ne HU zu bekommen (Richtig? oder reicht eine alte TÜV Bescheinigung auch, bei abgelaufener HU?), so und dann gehts zum Anmelden...

Jetzt frag ich mich, was es mit dieser Einzugsermächtigung auf sich hat ?!

Naja und wenn ich dann Kennzeichen hab muss ich wohl nochmal zur Versicherung und endgültig den Vertrag abschließen (oder wird das bei der Doppelkarte schon endgültig gemacht?). Aber da ich meine Kennzeichen ja erst neu bekommen habe, müsste ich ja eigentlich NOCHMAL zum TÜV um da die Plakette drauf zu kriegen.... ?! :idee04:


Ich bin ein wenig verwirrt, ich hoffe ihr könnt mir da ein wenig helfen...

MfG Moritz

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 Betreff des Beitrags: Re: Motorrad ummelden
BeitragVerfasst: 19.07.2009, 09:47 
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JahrhundertPoster
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:winken01: IOch klär dich mal auf!

1) Du hast einen bestehenden Vertrag auf den du das Motorrad anmelden möchtest, dann läßt du dir nur die Nummer der Doppelkarte geben, ist nicht mehr wie früher, gibt ne PIN wenn man so will. Du hast keinen Vertrag, dann neuen abschließen, anschließend gibts die PIN. Die gibst du beim anmelden an und das StVA ruft die bei der Versicherung ab.

2) Motorrad hat keinen TÜV, dann neuen TÜV machen, kommste nicht drumrum, muß midestens einen Monat haben, gegebenenfalls, falls neueres Moped, ne AU.

3) Du hast alles zusammen, kannste anmelden. Die Einzugsermächtigung soll das Finanzamt vor den Nichtzahlern schützen, sie haben dich ja auch in der Hand, du möchtest ja anmelden und ohne diese Unterschrift läuft nichts. Kennzeichen und TÜV sowie Zulassungsaufkleber gibts beim StVA bei der Zulassung, mußte nix machen außer die Unterlagen haben. Du benötigst Perso, PIn der Doppelkarte, Brief/TÜV-Bescheinigung, das wars.

4) Sollte deine Versicherung für den Vertrag die erforderlichen Unterlagen noch nciht haben (Hersteller/KW pp) mußte denen das nach Zulassung noch mitteilen wenn du es vorher noch nicht gemacht hast und den Tag der Zulassung wegen der Rechnung, das wars, keine Zauberei!

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Gruß Schnippel


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 Betreff des Beitrags: Re: Motorrad ummelden
BeitragVerfasst: 19.07.2009, 09:48 
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RundUmDieUhrPoster

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Hi Moritz
1. TÜV ( wenn du die Plakette bekommst )
2. Doppelkarte
3. Zulassungsstelle ( du brauchst den Fahrzeugbrief, den alten Fahrzeugschein,TÜV Bestätigung und deine Bankverbindung für die Steuern das wird nach ein paar Wochen von deinem Konto abgebucht.

Ich hoffe ich habe nichts vergessen

Gruß Olaf

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Gruß Olaf

Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Plastik-Motorräder :bike02:


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 Betreff des Beitrags: Re: Motorrad ummelden
BeitragVerfasst: 19.07.2009, 10:53 
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ZwischendurchTipper
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Schnippel hat geschrieben:
2) Motorrad hat keinen TÜV, dann neuen TÜV machen, kommste nicht drumrum, muß midestens einen Monat haben, gegebenenfalls, falls neueres Moped, ne AU.




Damit ist aber nicht gemeint dass das Motorrad bei der Anmeldung bereits einen Monat TÜV haben muss oder?



Danke für die schnellen Antworten!

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 Betreff des Beitrags: Re: Motorrad ummelden
BeitragVerfasst: 19.07.2009, 11:41 
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SuperPowerPoster
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Doch, das Fahrzeug muss bei der Anmeldung TÜV haben. Ohne TÜV bekommst du die Zulassung nicht.Bin aber nciht auf dem laufenden, da kann sich auch was geändert haben :
entweder musst du dann vorher ein Kurzzeitkennzeichen für 5 Tage beantragen - vorher abklären, ob die Versicherung das extra bezahlt haben möchte oder auf deinen neunen Vertrag anrechnet - manche sindso kullant. Dannzu TÜV,dann wieder zur Zulassungsstelle Zulassungsantag mit TÜv stellen.

aber kannst auch vorher beim Starßenverkehrsamt fragen, ob du zulassen kannst und dann die Möglichkeit hast ohne gültigen TÜV auf dem kürzesten Weg vomStandort dsFahrzeuges zum TÜV zu fahren.

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Gruß
ZGisi
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 Betreff des Beitrags: Re: Motorrad ummelden
BeitragVerfasst: 19.07.2009, 11:46 
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MeisterSchreiber
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bei uns nimmt der TÜV auch abgemeldete Fahrzeuge ab! Ist ja auf Privatgelände - des TÜV. Dazu haben die um aus dem Gelände ggf rauszufahren auch eine eigene rote Nummer die sie in Rechnung stellen. Haben sie bei mir letztes Mal vergessen. Wenn Hängertransport dorthin möglich also durchaus überlegenswert.

Manne

ALSO einfach fragen. Kurzzeitzulassung ist nicht ganz günstig

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 Betreff des Beitrags: Re: Motorrad ummelden
BeitragVerfasst: 19.07.2009, 11:49 
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ZwischendurchTipper
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Gut das mit dem TÜV kriegt man ja hin, aber der Zeitraum, wie lange das Motorrad vor der Anmeldung TÜV haben muss ist egal oder muss das ein Monat sein`?

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 Betreff des Beitrags: Re: Motorrad ummelden
BeitragVerfasst: 19.07.2009, 11:51 
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MeisterSchreiber
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VOR der Anmeldung bei der Zulassung zum TÜV - dann hast bei Anmeldung die vollen 2 Jahre.

Manne

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 Betreff des Beitrags: Re: Motorrad ummelden
BeitragVerfasst: 19.07.2009, 14:09 
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Heißt Heute nicht mehr Doppelkarte,sondern Versicherungsbestätigung zur Zulassung Ihres Kraftfahrzeuges .
Anmeldung:Wenn der Tüv noch gültig ist ,erst zur Zulassungsstelle.
Wenn mehr als 2 Jahre Tüv rum ,erst zum Tüv, dann zur Zulassungsstelle.
Wenn du erst zum Tüv mußt ,so die Aussage SVA Rote Nummer holen ist neu !
Die Versicherungen sagen du darfst zur Zulassungsstelle ohne Nummernschild fahren,unsere Polizeidiensstelle sag auch Direckter weg dahin ERLAUBT,die kennen diese Änderung womöglich auch noch nicht.

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 Betreff des Beitrags: Re: Motorrad ummelden
BeitragVerfasst: 19.07.2009, 21:17 
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Zur Zulassung mußt du das Moped ja nicht mehr mitbringen, die Fahrt ist ohne Kennzeichen also bei über, ohne darf man sowieso nicht!

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Gruß Schnippel


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 Betreff des Beitrags: Re: Motorrad ummelden
BeitragVerfasst: 19.07.2009, 21:41 
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@Schnippel
Vorrausgesetzt du hast ein 2tes Fahrzeug :applaus01: sonst kannste ja laufen oder Taxi

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 Betreff des Beitrags: Re: Motorrad ummelden
BeitragVerfasst: 19.07.2009, 22:08 
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ZwischendurchTipper
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Ich dachte aber eig auch das ich zum TÜV direkt noch ohne gültiger neuer Plakette fahren darf ?!

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 Betreff des Beitrags: Re: Motorrad ummelden
BeitragVerfasst: 19.07.2009, 22:51 
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Laut neuem Gesetz nicht mehr,mußt Rote Nummer haben,aber ich sag ja ,wenn die Grünen dich anhalten sag du fährst zum anmelden,ich denke mal es wissen die meißten nicht ,so die Aussage unserer Polizei :mrgreen:

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 Betreff des Beitrags: Re: Motorrad ummelden
BeitragVerfasst: 20.07.2009, 08:39 
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ZwischendurchTipper
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ich brauch zum tüv eh nur ca 10 - 15 min, und n teil davon ist autobahn...

außerdem müssten die ja schon das nummernschild genauer überprüfen :roll:

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 Betreff des Beitrags: Re: Motorrad ummelden
BeitragVerfasst: 20.07.2009, 08:45 
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Hab dir geschrieben was ich weiß ,den rest mußt du selber entscheiden. :daumen02:

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 Betreff des Beitrags: Re: Motorrad ummelden
BeitragVerfasst: 21.07.2009, 18:15 
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GelegenheitsPoster

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Bei uns in Hessen ist es so, das wenn du ein Gebrauchtes Motorrad aus einem Anderen Landkreis anmelden willst, die Leute von der Zulassungsstelle das Fahrzeug sehen wollen und die Fahrgestellnummer abgleichen. Erklärung von denen: "Könnte ja geklaut sein".
So war es jedenfals bei mir vor 3 Monaten.


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 Betreff des Beitrags: Re: Motorrad ummelden
BeitragVerfasst: 22.07.2009, 08:09 
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Steffen-W hat geschrieben:
Bei uns in Hessen ist es so, das wenn du ein Gebrauchtes Motorrad aus einem Anderen Landkreis anmelden willst, die Leute von der Zulassungsstelle das Fahrzeug sehen wollen und die Fahrgestellnummer abgleichen. Erklärung von denen: "Könnte ja geklaut sein".
So war es jedenfals bei mir vor 3 Monaten.



so kenne ich das auch.

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Das Blöde am Leben ist, das auch Arschlöcher mitmachen dürfen !!
@NSA: nix für euch!!

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 Betreff des Beitrags: Re: Motorrad ummelden
BeitragVerfasst: 22.07.2009, 21:58 
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ZwischendurchTipper
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Naja dafür hab ich ja den Kaufvertrag, sollte dene ja als Beweis reichen ?! :idee04:

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