Habe mich jetzt mal ein wenig unter "Übersetzungsveränderung Betriebserlaubnis" durchgegoogelt und dabei festgestellt, daß dieses Thema ja schon seit Jahren heiss in den verschiedensten Foren diskutiert wird. Ganz zweifelsfrei wird die Frage nie beantwortet, aber habe dort folgende Aussagen gefunden:
"EU-Norm über Landesnorm" (die EU-Bestimmungen würden bzgl. dieser Problematik gewisse Vorteile bringen)
"+/- 8%/10%/13%" würde man recht problemlos eingetragen bekommen
"bis 10% gar nicht eintragungspflichtig" (u. a. auch begründet mit Serienstreuung)
Durchzug/Endgeschwindigkeit interessieren weniger, vielmehr die Emissionswerte...
Zum einen müsse die (Haftpflicht-!) Versicherung wohl nachweisen, daß tatsächlich diese Veränderung zum Schaden geführt hat, was denen meist schwer fallen dürfte. Andererseits aber: Hat ein Unfall zu einem hohen Schaden oder (eventuell sogar tödlichen) Personenschaden geführt, wird die Versicherung natürlich alles in Bewegung setzen, um sich zu drücken. Finden die die veränderte Übersetzung (und sie werden sie finden), werden sie sich darauf stürzen und zumindest einen ellenlangen Rechtsstreit anzetteln (ungesunde Sache für Leute ohne Verkehrsrechtschutz).
Fazit: Die Versicherungen sind das eigentliche Problem. Kann durchaus sein, daß die entweder sehr spät oder weniger oder auch gar nicht zahlen.
Wenn man auf Nummer Sicher gehen will, scheint es also tatsächlich angebracht zu sein, sich eine veränderte Übersetzung eintragen zu lassen!!!
Ganz interessant fand ich auch den Brief von Berthold in einem TDM-Forum:
" Hallo Ihr alle auf dieser Seite,
solche Änderungen bringen die Betriebserlaubnis zum Erlöschen. Man fährt ohne
Versicherungsschutz und macht sich Strafbar. (Hohe Geldstrafe und Führerscheinentzug) Die Versicherung nimmt die Person mit 5000 Euro in Regress!!!
Da ich für eine Versicherung arbeite, kenne ich solche Fälle leider zur genüge.
Gruß Berthold"
Gruss Nils