Michael90 hat geschrieben:
Ne hypothetische Antwort.
Es handelt sich bei Deinem Sachverhalt um ein privatrechtliche Forderung, soweit es sich um die Rechnung direkt vom Abschleppunternehmen handelt. Ob sich über den Umweg der Rechnungsstellung durch das Busunternehmen eine öffentlich-rechtiche Forderung begründen läßt ist schwierig zu erkennen, hierzu müßte in jedem Fall das ÖPNV-Unternehmen ein kommunaler Betrieb in "Eigenbetriebsrechtsform" sein. Das der Verkehrsraum "Bushaltestelle" nicht der Stadt gehören soll und somit kein öffentlicher Verkehrsraum ist, scheint sonderbar. Kein Bussgeld kann nur bedeuten, daß man einfach ohne Umweg über die Polizei ein Abschleppunternehmen beauftragt hat. Hätte man die Polizei hin zu genommen, gäb´s unter u.U. ein Knöllchen.
Die Verfolgung und Beitreibung von Forderungen in dieser Höhe ist sehr kostenintensiv und wird daher u.U. nicht gemacht. Es ist jedoch z.Zt. (seit 2006) der europäische Mahnbescheid in der Mache (siehe hierzu: Weitere Informationen auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz unter
http://www.bmj.de http://www.bmj.bund.de/enid/0,d9ee25706 ... 2333833093
a0979656172092d0932303036093a096d6f6e7468092d093032093a095f747
2636964092d0932333833/Pressemitteilungen_und_Reden/Pressemitteilungen_58.html.) In spätestens 1-2 Jahren wird es dann auch für Schuldner im europäischen Ausland ernster.
Zu bemerken ist jedoch, daß es auch Unternehmen gibt, die im Ausland mit Hilfe von Korrespondenzanwälten vollstrecken lassen, egal was es kostet. Dies trifft insbesondere bei Unternehmen in den alten Zollgrenzbezirken zu, da dort viele Grenzgänger oder "Umzügler" vorkommen. Richtig teuer kann es werden, wenn der Gläubiger über gewerbliche Dienstleister geht, d.h. Inkassounternehmen. Diese unterhalten mittlerweile europaweit Niederlassungen. Die langen mal kräftig zu. Da können die 130 Euronen mal schnell auf 700 Euronen anwachsen.
Also wenn Forderung richtig und begründet, dann sollte man zahlen, auch wenn es einem schmerzt und man sich in den Ar... beißen könnt.