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 Betreff des Beitrags: Neues Bußgeldrecht ab 28.04.2020
BeitragVerfasst: 27.04.2020, 10:40 
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MeisterSchreiber
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Guten Morgen Z-Gemeinde,

ich habe mal auf meiner Homerpage ein wenig zur Änderung der StVO, bzw des Bußgeldkataloges erklärt.
Dabei habe ich die Änderungen der bisherigen Regelung gegenübergestellt.
Wen es interessiert:

https://www.rechtsanwalt-reitz-rheinbach.de/

Jeder, der sich nicht völlig davon freisprechen kann, auch mal zu schnell zu fahren, sollte sich mit dem Thema befassen. Und das schnellstens, denn morgen tritt das bereits in Kraft...

Wie immer ohne Gewähr, da die herangezogenen Quellen noch eine gewisse Uneinheitlichkeit aufweisen. So habe ich auch die Behauptung gefunden, dass bereits eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 km/h einen Punkt nach sich ziehen soll, während andere meinen, das sei erst ab 21 km/h der Fall (dann abere schon zusammen mit einem Fahrverbot).

Gruß an alle...

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KERKER kicks ass!

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Der Hektiker rast noch bei Gelb über die Ampel;
der Besonnene wartet, bis endlich Rot ist!

Es gibt Leute, die fahren so langsam....die werden nicht geblitzt, die werden gemalt..


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 Betreff des Beitrags: Re: Neues Bußgeldrecht ab 28.04.2020
BeitragVerfasst: 28.04.2020, 12:47 
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Hier ist der neue ===> Bußgeldkatalog <===

Da steht alles drin - schön übersichtlich. :winken01:

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Gruß aus Hamburg


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 Betreff des Beitrags: Re: Neues Bußgeldrecht ab 28.04.2020
BeitragVerfasst: 28.04.2020, 16:24 
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MeisterSchreiber
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Mir ging es um das Sensibilieren der potentiellen Opfer des modernen Wegelagerertums.
Den Bußgeldkataog kann man ja überall einsehen...

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Der Hektiker rast noch bei Gelb über die Ampel;
der Besonnene wartet, bis endlich Rot ist!

Es gibt Leute, die fahren so langsam....die werden nicht geblitzt, die werden gemalt..


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 Betreff des Beitrags: Re: Neues Bußgeldrecht ab 28.04.2020
BeitragVerfasst: 29.04.2020, 09:45 
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elr-21 hat geschrieben:
Mir ging es um das Sensibilieren...

Prima. :daumen02:
Mir gings um Übersichtlichkeit.

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Gruß aus Hamburg


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 Betreff des Beitrags: Re: Neues Bußgeldrecht ab 28.04.2020
BeitragVerfasst: 29.04.2020, 10:42 
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...und ich finde es blanke Abzockerei... :roll: :( :? :| :lol07: :aerger03: :hurt: :wohow: :furz01: :kampf07: :lol04: :tschuess01:

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Wilder Züden Stammtisch, zwanglos, freundlich, unerschrocken... Ich zähl auf Sie !!


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GSX 1400 Hubraum und nichts als Hubraum :-)


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 Betreff des Beitrags: Re: Neues Bußgeldrecht ab 28.04.2020
BeitragVerfasst: 29.04.2020, 15:59 
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Beiträge: 7591
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Hilft halt nichts. Die magische Zahl ist 20......
Bis 20 km zu schnell ist ok. kostet "nur" Geld. Darüber wirst du zum Fußgänger.

_________________
Gruß
ZGisi
Schrottfreies Basteln, Schreibfehler sind nur meines Fingers Schuld


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 Betreff des Beitrags: Re: Neues Bußgeldrecht ab 28.04.2020
BeitragVerfasst: 01.05.2020, 12:34 
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Beiträge: 242
Wohnort: Krefeld
Scenario:
Du biegst in einer fremden Stadt rechts ab und übersiehst die 30er Zone fährst gemütlich mit 50 km/h oder besser mir knappen 51 Km/h weiter...

"Blitz"

Die Folge, Geldstrafe, Führerscheinsenzug, eventuell, was Möglich ist, Job weg.

Ich finde das unverhältnismaßig! :censored:


Habe gerade den Fall, das die Richterin mir nur Geldstrafe (doppelte) aufgebrummt hat ( 31 km/h zu schnell innerhalb ) und die Staatsanwltschaft fordert trotzdem meine Lappen!
Neue Verhandlung, was für ein Irsinn!

_________________
Gruß
Longrider
http://www.z1000st.com


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