pitkawa hat geschrieben:
@Christian da Du aber nicht die maßgebnde Behörde bist
schützt Unwissenheit nicht vor Strafe
Pitkawa, das hat mir zu Denken gegeben.
So bin ich also beim TÜV vorstellig geworden und habe ihm die Situation geschildert.
2 Bänke wechselweise, ohne bauliche Veränderungen.
Seine Aussage: "Wenn 2 Personen eingetragen sind und eine Sitzbank verbaut ist, welche nur für den 1-Mann-Betrieb zugelassen ist, fahren Sie im Zweifelsfall ohne Betriebserlaubnis und somit zwangsläufig ohne Versicherungsschutz"
Er hat mir die Bank "wahlweise" eingetragen (s. Anlage) jedoch mit dem Zusatz "ohne hintere Fussrasten".
Ich überlege noch, ob das so in den Schein eintragen lasse oder es woanders nochmal ohne diesen dämliche Zusatz mit den Fussrasten versuche.
Gruß,
christian