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 Betreff des Beitrags: Thema Reifen
BeitragVerfasst: 07.05.2010, 06:26 
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Gerade im FJ-Forum gelesen...

Schlommsky hat geschrieben:
Das Umrüsten z.B. auf Gummis einer anderen Dimension oder eines anderen Herstellers als in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist, erfordert das Einhalten gewisser Regularien. Bei anderen Reifendimensionen muss der Nachweis vorliegen, dass sie für das betreffende Kraftrad geeignet sind. Zudem ist es bei Motorrädern – anders als bei Personenkraftwagen – noch zulässig, die Reifenwahl an festgelegte Reifengrößen eines ganz bestimmten Herstellers zu binden.

Nicht selten kommt es vor, dass Prüf- und Überwachungsorganisationen bei der Hauptuntersuchung von Krafträdern, die anders bereift sind als in den Fahrzeugpapieren angegeben, deshalb die Prüfplakette verweigern, aber das nicht immer zu Recht. Damit Motorradfahrer unbehelligt durch die Saison kommen, weist der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV e.V., Bonn) darauf hin, was bei der Reifenumrüstung von Motorrädern zu beachten ist:

Für Motorräder ohne Fabrikatsbindung gilt:

Sowohl bei Umrüstung auf ein anderes Fabrikat gleicher Größe als auch bei Umrüstung auf eine andere Reifengröße muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers vorliegen und mit den Fahrzeugpapieren mitgeführt werden. Ein Änderungsabnahme sowie der Eintrag in die Fahrzeugpapiere sind nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.

In allen Fällen müssen die Reifen eine Typgenehmigung nach der Richtlinie 97/24/EG oder der UNECE Regelung Nr. 75 aufweisen. Zu erkennen ist dies anhand der Kennzeichnung mit einem »e« bzw. einem »E« auf der Reifenseitenwand.

»Diese Informationen hat das Bundesverkehrsministerium erst im vergangenen Sommer in einem Schreiben an das Kraftfahrt-Bundesamt, den Wirtschaftsverband der Deutschen Kautschukindustrie wdk und uns offiziell bekannt gegeben«, betont Hans-Jürgen Drechsler, Geschäftsführer des Bonner Reifenfachverbandes BRV. »Sie sind somit verbindliche Rechtsgrundlage, auch wenn die Prüforganisationen vor Ort bisweilen noch eine andere Auffassung vertreten und mit Hinweis auf falsche Bereifung zunächst die Plakette verweigern!«

Der wdk als Interessenvertretung der Reifenhersteller in Deutschland (http://www.wdk.de) hat rechtzeitig zur beginnenden Motorradsaison vereinheitlichte Formulare für die besagten Service-Informationen und Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Reifenumrüstungen an Krafträdern heraus gegeben. Deren Verwendung wird Reifenherstellern und Reifenfachhändlern dringend empfohlen. Die Formulare sind unter anderem abgestimmt mit Bundesverkehrsministerium und BRV und sollen dazu beitragen, die Zahl der Beanstandungen bei der Hauptuntersuchung von Motorrädern weiter zu minimieren.


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 Betreff des Beitrags: Re: Thema Reifen
BeitragVerfasst: 07.05.2010, 06:51 
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.....na geht doch....

Den Graukitteln wieder ein Stück vorraus :daumen02:

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- Floyd -

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Allzeit die Linke zum Gruß


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 Betreff des Beitrags: Re: Thema Reifen
BeitragVerfasst: 07.05.2010, 08:19 
Gismo hat geschrieben:

Für Motorräder ohne Fabrikatsbindung gilt:

Sowohl bei Umrüstung auf ein anderes Fabrikat gleicher Größe als auch bei Umrüstung auf eine andere Reifengröße muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers vorliegen und mit den Fahrzeugpapieren mitgeführt werden. Ein Änderungsabnahme sowie der Eintrag in die Fahrzeugpapiere sind nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.



Stimmt das so wirklich?
Woher will der TÜV denn wissen welche Reifenmarke serienmäßig z.b. bei einer Maschine aus den Fünfzigern montiert ist? War es bisher nicht immer so daß man ohne Fabrikatsbindung den Hersteller frei aussuchen konnte solange die Größe richtig ist?

Gruß,Arthur


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