Peressigsäure - effektiv und ökologisch unbedenklich, aber auch brandfördernd und stark ätzend
Peressigsäure ist ein hochwirksames und zugleich ökologisch unbedenkliches Desinfektionsmittel, das in vielen Betrieben der Nahrungsmittelbearbeitung eingesetzt wird. Peressigsäure birgt aber auch eine Reihe von Gefahren, wenn man nicht richtig damit umgeht.
Peressigsäure, oder kurz PES, tötet Bakterien, Viren und Pilze sicher ab - und das bereits bei niedriger Konzentration und niedrigen Temperaturen. Ein weiterer Vorteil: Peressigsäure ist ein Aktivsauerstoff abspaltendes Oxidationsmittel und sie ist halogenfrei, wodurch es auch nicht zu einer AOX-Belastung (= absorbierbare organische Halogenverbindungen) im Abwasser kommt. Bereits in einem Temperaturbereich zwischen 4 und 20 °C ist Peressigsäure schnell wirksam, wobei sie bei niedrigen Temperaturen die gleiche Wirksamkeit wie bei höheren Temperaturen entfaltet.
Häufig unterschätzt: die möglichen Gefahren
Vertrieben wird der Wirkstoff pes als Konzentrat, das neben Peressigsäure (Üblicherweise 5-15 %) Wasserstoffperoxid, Essigsäure, Wasser und Schwefelsäure enthält. Typisch ist der stechende Geruch, der auf PES, aber auch auf die Essigsäure zurückzuführen ist. Die handelsüblichen Konzentrate sind stark ätzend und brandfördernd.
Für Essigsäure und Wasserstoffperoxid existieren maximale Arbeitsplatzkonzentrationen (mak-Werte). Der mak-Wert für Essigsäure beträgt 10 ml/m³ (ppm) oder 25 mg/m³ und für Wasserstoffperoxid
1 ml/m³ (ppm) oder 1,4 mg/m³. Üblicherweise kann man davon ausgehen, dass die Luftgrenzwerte eingehalten sind, wenn kein Essigsäuregeruch wahrnehmbar ist.
Peressigsäure ist instabil und zerfällt unter Freisetzung von Sauerstoffgas und Wärme in Essigsäure. Bereits bei Zimmertemperatur kommt es zu dieser Zerfallsreaktion - allerdings ohne wahrnehmbare Begleiterscheinungen. Doch Vorsicht: Das beim Zerfall frei werdende Sauerstoffgas baut in fest verschlossenen Gebinden ein Druckpolster auf, das zum Bersten der Gebinde führen kann. Deshalb werden die Konzentrat-Gebinde mit gasdurchlässigen Verschlüssen ausgestattet.
Wärmeeinwirkung, Schwermetalle oder organische Substanzen können die Selbstzersetzung der Peressigsäure beschleunigen. Kleinste Mengen Zigarettenasche, Rost, Metallspäne, Münzen oder Schmutzlappen reichen aus, um eine spontane Erhitzung mit anschließender Selbstzersetzung einzuleiten. Die Wucht solcher Selbstzersetzungen nimmt mit der dritten Potenz der Gebindegröße zu.
Trotzdem möglich: ein sicherer Umgang mit PES
Der Industrieverband Hygiene und Oberflächenschutz für industrielle und institutionelle Anwendung e.V. (IHO), zu dessen Mitgliedern zahlreiche namhafte Desinfektionsmittelhersteller und -vertreiber zählen, hat sich im Rahmen einer Selbstverpflichtung darauf beschränkt, PES-Konzentrate nur in Gebinden bis maximal 220 Liter anzubieten. Darüber hinaus hat der Verband die Broschüre "Sicherer Umgang mit Peressigsäure" herausgegeben.
Um Selbstzersetzungsreaktionen zu vermeiden, müssen ferner mehrere Punkte in Umgang und Lagerung beachtet werden:
Aufgrund der stark ätzenden Wirkung der PES-Konzentrate sind automatische Dosieranlagen wünschenswert. Auf manuelles Gebindehandling sowie auf Umfüllen und Herstellen der Gebrauchslösungen von Hand sollte verzichtet werden.
Kann dies nicht vollständig ausgeschlossen werden, müssen geeignete persönliche Schutzausrüstungen benutzt werden. Hinweise enthält das Sicherheitsdatenblatt des Herstellers. Gebrauchsverdünnungen sind dagegen unbedenklich.
Für den Umgang mit PES-Konzentraten müssen arbeitsplatzbezogene Betriebsanweisungen in der Sprache der Beschäftigten erstellt werden. Vor Beginn der Tätigkeit und danach mindestens jährlich sind die Beschäftigten anhand der Betriebsanweisung zu unterweisen, die Unterweisung muss dokumentiert werden.
Nahezu unbekannt: die UVV "Organische Peroxide"
Diese Unfallverhütungsvorschrift (BGV B4) fasst die Anforderungen an die Einstufung, Lagerung und den Umgang u. a. mit Peressigsäure zusammen. Die BGN hat diese UVV zwar nicht erlassen, sie hat aber den Status einer Regel der Technik. In Abhängigkeit vom Brandverhalten und vom Peroxidgehalt werden organische Peroxide in verschiedene Gefahrgruppen eingestuft. (siehe Kasten)
Nach Anhang 2 der UVV müssen alle Peressigsäurezubereitungen mitweniger oder maximal 17 Gew.-% Peressigsäure so lange in Gefahrgruppe OP IV eingestuft werden, bis ein Abbrandtest nach Anhang 4 der Vorschrift die Zuordnung zur Gefahrgruppe OP IV zweifelsfrei ermöglicht. Für eine große Zahl der eingesetzten PES-Konzentrate kann nach einem Abbrandversuch die Zuordnung zur Gefahrgruppe OP IV erreicht werden.
Bevorzugt einsetzen: Gefahrgruppe OP IV
Die Gefahrstoffverordnung verpflichtet den Arbeitgeber im Rahmen der Ermittlungspflicht (§ 16), Zubereitungen mit dem geringsten gesundheitlichen Risiko einzusetzen. PES-Konzentrate der Gefahrgruppe OP IV stellen die geringsten sicherheitstechnischen Anforderungen. Deshalb sollten auch nur solche eingesetzt werden. Schon mit den Sicherheitsanforderungen für Zubereitungen nach OP III wären Betriebe im Zuständigkeitsbereich der BGN überfordert. Ist im Sicherheitsdatenblatt die Gefahrgruppe nicht angegeben, dann sollte der Betrieb sie unbedingt beim Hersteller erfragen
_________________ Moin-moin ULF
Ich habe mit Frankensteins Tochter getanzt! http://www.z-stammtisch-hannover.de
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