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 Betreff des Beitrags: Blinker hinten ersatzlos streichen? Recht und Technik-Frage!
BeitragVerfasst: 20.11.2013, 22:32 
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DesÖfterenMalWasTipper

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Beiträge: 23
Moin,

Ja, ich weiss - Langsam flute ich das Forum mit meinem Scheiß - Aber ich bin in Bastelwut und brauche Rat und Hilfe!

Mein Bock ist ja nun ein original 81er - Also nun schon etwas betagter... Soweit ich sagen kann, sind beim Einsatz von Ochsenaugen hinten keine Blinker vorgeschrieben gewesen - Bis (Achtung, noch mehr gefährliches Halbwissen:) 1985 - Danach nur noch mit Blitzdingens vorn UND Hinten...

Nun stolpere ich über folgendes:
Zitat:
Lenkerendenblinker machen an Fahrzeugen ab Bj. 1985 die Heckblinker
nicht überflüssig. E-geprüfte Lenkerendenblinker sind nur für die Wirkung
nach vorn geprüft (Kennzeichnung 11 auf dem Glas, s.o.) und müssen
daher immer durch Heckblinker ergänzt werden, auch an älteren Modellen.


Welche Blinker kommen denn dann noch für mich in Frage? Ich hab da jetzt so geile Kellermänner, die sollten eigentlich... Och verdammt!

Wie bekomme ich eigentlich den vorderen Blinker in den richtigen Blinktakt, wenn hinten doch gar keiner angeklemmt ist? der blinkt dann ja wegen des Relais erst mal schneller...

_________________
Kawasaki Z750 (KZ750E)BLACK EDITION
Baujahr "Original 81"

Features:
    Tarozzi Fußrastenanlage
    Marving Brülltüte
    Custom Heck
    Koni Federbeine
    Koni GSX1100 Schwinge


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 Betreff des Beitrags: Re: Blinker hinten ersatzlos streichen? Recht und Technik-Frage!
BeitragVerfasst: 20.11.2013, 22:49 
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ZwischendurchTipper
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Hi !
Den Blinktakt bekommst du mit einem lastunabhängigen Relais in den Griff, gibts bei Prolo, Luise etc oder dem B..ch-dienst ...

Bei dem Baujahr brauchst du hinten keine Blinker, wenn der Tüvi sich quer stellt einfach nochmal woanders versuchen.
Obwohl es mittlerweile echt unauffällige Miniblinker gibt . Der durchschnittlich dämliche Autofahrer gibt hinteren Blinkern wirklich einen Sinn ;)


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 Betreff des Beitrags: Re: Blinker hinten ersatzlos streichen? Recht und Technik-Frage!
BeitragVerfasst: 21.11.2013, 11:17 
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ZwischendurchTipper
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Das ist alles richtig, was stonarocka schreibt.
Ich hatte sogar an meiner - leider geklauten - 1100er Zephyr Ochsenaugen mit ohne
Blinker hinten und habe das problemlos eingetragen bekommen.
Den TÜV oder die Rennleitung hat das danach nie interessiert.
Lastenunabhängiges Relais ist die beste Lösung, damit die "Taktung" wieder stimmt.


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 Betreff des Beitrags: Re: Blinker hinten ersatzlos streichen? Recht und Technik-Frage!
BeitragVerfasst: 21.11.2013, 11:35 
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Moderator
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Bei Ochsenaugen in Verbindung mit der ausreichdnden Lenkerbreite sollte das so stimmen.
Bei den Kellermaennern steht dabei ob sie alleine ausrdichen.
Da gibt es ja zig verschiedene aber bei den ersten mussten zusaetzlich auch hinten welche dran.
Wenn euch ein Graukittel nur vorne Eintraegt koennt ihr das andere Geschreibsel vergessen.

_________________
Grüße
Jörg



Manche Menschen sind der lebende Beweis dafür, dass Gehirnversagen nicht zwangsläufig zum Tod führt.

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 Betreff des Beitrags: Re: Blinker hinten ersatzlos streichen? Recht und Technik-Frage!
BeitragVerfasst: 21.11.2013, 11:47 
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RundUmDieUhrPoster
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@kogafreund: kann man aber nicht verallgemeinern.
Blinker hinten sind ab 87 vorgeschrieben, selbst in Verbindung mit Ochsenaugen.
http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer

Klar gibt es immer wieder Prüfer, die einem die Dinger auch noch ohne hintere Blinker eintragen.
Aber ein Kumpel hatte das bei seinem Zephyrumbau, nach der dritten Mängelkarte durch die Grün-Weißen hat er dann kapituliert.
Was in die Papiere eingetragen ist hat für die Grün-Weißen wenig Relevanz, wenn es eindeutig nicht zulässig ist.
Z.B. auch Einzelluffi nach Bj. 89, etc.

_________________
Gruß Werner
Der schlimmste Feind des Motorrads ist der Vorbesitzer.


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 Betreff des Beitrags: Re: Blinker hinten ersatzlos streichen? Recht und Technik-Frage!
BeitragVerfasst: 21.11.2013, 13:07 
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JahrhundertPoster
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wernerz hat geschrieben:
@kogafreund: kann man aber nicht verallgemeinern.
Blinker hinten sind ab 87 vorgeschrieben, selbst in Verbindung mit Ochsenaugen.
http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer

Klar gibt es immer wieder Prüfer, die einem die Dinger auch noch ohne hintere Blinker eintragen.
Aber ein Kumpel hatte das bei seinem Zephyrumbau, nach der dritten Mängelkarte durch die Grün-Weißen hat er dann kapituliert.
Was in die Papiere eingetragen ist hat für die Grün-Weißen wenig Relevanz, wenn es eindeutig nicht zulässig ist.
Z.B. auch Einzelluffi nach Bj. 89, etc.


Leider wissen auch die grün weißen nicht immer korrekt, was zulässig ist und was nicht. Auch der Tüv nicht. Meine weißen Blinkerkappen wollten mir die ersten drei prüfstellen nicht eintragen da kein E Zeichen. Dann hat der vierte Graukittel sich der Ausnahmeregelung für Importfahrzeuge erinnert. Da ich einen US Rahmen habe sind die nun legal eingetragen. Ich möchte wetten das mir in jeder zweiten Kontrolle oder fast jeder Kontrolle die Teile beanstandet werden.
Leider kennt sich kaum einer richtig aus. Mängelrügen ausstellen können aber alle.
Gruß OS

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Z-Stammtisch Bremen, jeden 1. Sonntag im Monat Gasthof zur Linde in Stuhr Fahrenhorst and der B51 um 10:30.


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 Betreff des Beitrags: Re: Blinker hinten ersatzlos streichen? Recht und Technik-Frage!
BeitragVerfasst: 21.11.2013, 17:39 
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RundUmDieUhrPoster
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Ein Blinker ist nunmal ein sicherheitstechnischen hochrelevantes Teil, da würde ich im eigenen Interesse kein Risiko eingehen. Die gesundheitlichen Folgen beim übersehen werden wären mir einfach zu groß. Dann doch lieber zusätzlich hinten hochwertige Miniblinker montieren, auch wenn es nicht so klasse aussieht. ;)

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 Betreff des Beitrags: Re: Blinker hinten ersatzlos streichen? Recht und Technik-Frage!
BeitragVerfasst: 21.11.2013, 18:23 
sorry aber die kellermänner sind nur nach vorne hin zugelassen,d.h.die brauchen immer hintere blinker.es sind auch keine ochsenaugenblinker,sondern lenkerendenblinker.die einzigen die für v u h zugelassen sind,sind die guten alten hella ochsenaugen.in der fighter stand dieses jahr mal was darüber.wenn ich zeit habe schaue ich mal.aber nichtsdestotrotz habe ich an meinem moped,obwohl ich hinten keine bräuchte blinker dran.weil in meinem bekanntenkreis sage und schreibe 5 kumpels von hinten abgeräumt wurden.da ist mir mit blinker hinten einfach wohler.
gadw


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 Betreff des Beitrags: Re: Blinker hinten ersatzlos streichen? Recht und Technik-Frage!
BeitragVerfasst: 21.11.2013, 18:32 
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ZwischendurchTipper
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Auf der Kellermann Seite selbst werden die meisten Fragen ganz gut beantwortet:

http://www.kellermann-online.com/de/faq


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 Betreff des Beitrags: Re: Blinker hinten ersatzlos streichen? Recht und Technik-Frage!
BeitragVerfasst: 21.11.2013, 18:54 
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TopPosterAspirant
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ich habe nur am Lenker die Ochsenaugen. Diese kann man bei LOUISe kaufen, allerdings haben die einen Haken. Das Glas hat keine Homologation für den reinen O-Augen-Betrieb. Die spezielle Nr. der Hella-Gläser lässt es zu - die kann man separat kaufen, kosten aber mehr als der Blinker- ein Schelm der Böses dabei denkt.
Zudem ist die Lenkerkröpfung und der Abstand Mindestanforderungen unterlegen.

Kellermann Website hat geschrieben:
Kellermann BL 1000 Blinker sind nach EG-Richtlinien homologiert worden und nicht wie die „Ochsenaugen“ von Hella nach der StVZO, die auch ohne hintere Blinker gefahren werden dürfen, wenn das Fahrzeug vor 1987 zugelassen wurde.

_________________
Gruß
Olli


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 Betreff des Beitrags: Re: Blinker hinten ersatzlos streichen? Recht und Technik-Frage!
BeitragVerfasst: 21.11.2013, 21:48 
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ZwischendurchTipper
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Registriert: 17.02.2007, 17:09
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wernerz hat geschrieben:
@kogafreund: kann man aber nicht verallgemeinern.
Blinker hinten sind ab 87 vorgeschrieben, selbst in Verbindung mit Ochsenaugen.
http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer
....
Was in die Papiere eingetragen ist hat für die Grün-Weißen wenig Relevanz, wenn es eindeutig nicht zulässig ist.
Z.B. auch Einzelluffi nach Bj. 89, etc.


Ja, Du hast hier sicher Recht. Ein möglichst frühes Baujahr hilft.
Bei der Zephyr waren die Ochsenaugen bei mir so eingetragen. UND SOGAR MIKUNI RS VERGASER
MIT OFFENEN TRICHTERN. Das hat hier im Norden keinen interessiert. Weder die Rennleitung noch
den TÜV, der allerdings ansonsten immer sehr genau hingeguckt hat.
Leider wurde mir das Motorrad aus der Garage gestohlen. Die beste Karre, die ich je hatte. :heulen01: :heulen01: :heulen01:


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 Betreff des Beitrags: Re: Blinker hinten ersatzlos streichen? Recht und Technik-Frage!
BeitragVerfasst: 22.11.2013, 12:10 
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ZwischendurchTipper
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Registriert: 17.02.2007, 17:09
Beiträge: 172
Wohnort: Hamburg
Hier mal ein Bild der geklauten Karre mit Ochsenaugen.
Die offenen Trichter hatte ich da wieder zurückgebaut.
Irgendwann - so habe ich es mir gedacht - baue ich mir die Karre nochmal.
Aber die ganzen Eintragungen bekomme ich sicher so nicht wieder.
Wer die Kiste irgendwo rumfahren sieht...aber naja...dafür ist es jetzt viel zu spät.


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