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 Betreff des Beitrags: Doppelscheinwerfer - was darf brennen?
BeitragVerfasst: 24.03.2010, 16:24 
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RundUmDieUhrPoster
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hi, ich habe etwas kabelsalat an der front. frage: was darf bei einem doppelscheinwerfer an sein. 2 x abblendlicht, 2 x fernlicht, 1x standlicht??? oder nur ein fernlicht? danke jochen

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Dieser Beitrag ist über etwa sieben Jahre neben meiner Berufs- und Schraubertätigkeit als junger Familienvater in mühevoller Kleinstarbeit entstanden.


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 Betreff des Beitrags: Re: Doppelscheinwerfer - was darf brennen?
BeitragVerfasst: 24.03.2010, 16:52 
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JahrhundertPoster
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Hi Jochen
Nur wenn das Doppellicht auch dafür ausgelegt ist darf auf beiden das Abblendlicht eingebaut sein , meißt ist es so das eins für das Abblend und eins für das Fernlicht ausgelegt ist, aber hört sich so an als wenn du zwei gleiche Lampen neben oder übernander machen willst. :idee05:

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Hier geht es zum Fotoalbum Z-Treffen. ! ! !
http://norbertherten.magix.net/


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 Betreff des Beitrags: Re: Doppelscheinwerfer - was darf brennen?
BeitragVerfasst: 24.03.2010, 18:26 
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Ich habe in einer Verkleidung Doppellicht und es ist auch alles doppelt, sprich Stand-Ablend- und Fernlicht, das hat den TÜV bei der Abnahme überhaupt nicht interessiert und lediglich die Verkleidung so eingetragen!

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Gruß Schnippel


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 Betreff des Beitrags: Re: Doppelscheinwerfer - was darf brennen?
BeitragVerfasst: 24.03.2010, 19:24 
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RundUmDieUhrPoster
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Hi,

hier sind einige Doppelscheinwerfer und die möglichen Freigaben erklärt
http://www.motorradscheinwerfer.de/fragen.htm

In der Regel ist es bei fast keinem Nachrüßtscheinwerfer zulässig.
Einzige der erste im obigen Link ist dafür zugelassen.
Das Teil ist aber billiger Plastikkrempel. Hatte ich schon mal testweise am Moped, würde ich nie kaufen.

Aber ich hatte auch jahrelang Doppelscheinwerfer am Moped, die Grün-Weißen hat es nie gestört, aber beim TÜV kann es schon mal Mecker geben.

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Gruß Werner
Der schlimmste Feind des Motorrads ist der Vorbesitzer.


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 Betreff des Beitrags: Re: Doppelscheinwerfer - was darf brennen?
BeitragVerfasst: 24.03.2010, 19:26 
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hi (nobby) genau: 2 gleiche lampen nebeneinander - war so verbaut. bin nun nicht schlauer geworden. :D ;) frage lieber den herrn von abnahmestelle... :warten05:
gruß jochen

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 Betreff des Beitrags: Re: Doppelscheinwerfer - was darf brennen?
BeitragVerfasst: 24.03.2010, 20:07 
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MeisterSchreiber
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Also bei meiner sind zwei Scheinwerfer eingetragen...beide haben Abblendlicht und Fernlicht.....

gruss Gerd


Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.

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Gruss Gerd...................

Treiber von 1100 UTe`s


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 Betreff des Beitrags: Re: Doppelscheinwerfer - was darf brennen?
BeitragVerfasst: 24.03.2010, 20:12 
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MeisterSchreiber
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in Deutschland alles schön geregelt....

wenn ein Scheinwerfer vorhanden musser auch verwendet werden. d.h. jeder Scheinwerfer muss eine Funktion erfüllen. Daher bei vielen Maschinen mit 2 solchen einer für Abblend - der andere für Fernlicht. Gerne wird dann auch der 2 jeweils dazugenommen. Nun kommt die Tücke im Detail. Die Streuscheiben des Fernscheinwerfer sind manchmal nicht für Abblendlicht tauglich. Dann darf der auch nicht entsprechend eingesetzt sein.
Glücklicherweise merkt das nicht jeder Prüfer..
Ein 2. Scheinwerfer sofern gewisse Maximalabstände (erkennen als Einspurfahrzeug..) nicht überschritten werden ist meines Wissens nicht verboten.. Nachfragen beim TÜV hilft sicher..

Manne

Beschriftung auf der Streuscheibe: R für Road.. C für City zumindest bei meinem Engländer.. ob international? weiss ich nicht..

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hier fühlen wir uns wohl..http://www.wilder-zueden.de


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 Betreff des Beitrags: Re: Doppelscheinwerfer - was darf brennen?
BeitragVerfasst: 24.03.2010, 20:36 
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ZwischendurchTipper

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Moin,

an meiner Speedy sind 2 Scheinwerfer, beide sind bei Abblendlicht und Fernlicht aktiv.
Standlicht ist auch in beiden.
Daher kann es keine m. E. keine Probleme mit TÜV etc. geben.

Wichtiger ist die Frage nach der Lichtmaschinenleistung.

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Gruß vom westlichen Pottrand

Horst

Bremsen erzeugt Feinstaub und trägt zur globalen Erderwärmung bei...
...aber wer zu spät bremst, hat´s länger dunkel


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 Betreff des Beitrags: Re: Doppelscheinwerfer - was darf brennen?
BeitragVerfasst: 25.03.2010, 10:18 
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ZwischendurchTipper
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Mein Tüv Onkel hat damals nur auf Abstände der beiden Scheinwerfer zu einander gemessen!
Ich weiß aber nicht mehr welches Maß es war! :idee04: Paßte und er hat eingetragen!

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Gruß Klaus



Man müßte genauso viel Zeit zum schrauben haben, wie zum arbeiten!!!


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 Betreff des Beitrags: Re: Doppelscheinwerfer - was darf brennen?
BeitragVerfasst: 25.03.2010, 10:30 
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MittagspausenTipper

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Hallo,

da ich auch schon mal vor änlichen Problemen stand, kann ich euch sagen wie es denn nun rein rechtlich aussieht. Erstens kommt es darauf an nach welchem Recht das Fahrzeug zugelassen ist, STVZO oder EG. Abblendlicht nach STVZO, eines zulässig, nach EG sind 2 zulässig. Genauso verhält es sich mit den Nebelleuchten.
Da unsere alten Mopeten nach STVZO zugelessen sind, ist also nur ein Abblendlicht zulässig. Eine Leuchte für Abblendlicht, und eine für Fernlicht wäre auch zulässig.
Wer nun meint, na dann lass ich meine Leuchten nach EG Recht eintragen der irrt.
Ist ein Fahrzeug nach STVZO zugelassen, müssen alle Änderungen der STVZO entsprechen. Oder aber das ganze Fahrzeug nach EG Recht zulassen. Aber wer will das schon.
Dies ist lediglich die Rechtliche Seite, wie das ganze beim Tüv gehandhabt wird, ist eine ganz andere. Die meisten Prüfer sind froh wenn der angebaute Scheinwerfer auch funktioniert.
Also, alles ein bisschen locker sehen.


Gruß Holger


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 Betreff des Beitrags: Re: Doppelscheinwerfer - was darf brennen?
BeitragVerfasst: 26.03.2010, 21:13 
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Moin,

zulässig bei unseren Möps: StVZO...1 Abblendscheinwerfer/ Fernlicht(z.B. H4) und ein Zusatzfernscheinwerfer...also 1 mal Abblend-, 2 Fernlicht... :daumen02:

So wie bei meiner Z1000 A1 mit ES-Verkleidung

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Grüße aus dem Vorharz

- Floyd -

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 Betreff des Beitrags: Re: Doppelscheinwerfer - was darf brennen?
BeitragVerfasst: 26.03.2010, 21:29 
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hi floyd,
so, ich verdrahte mal entsprechend deiner anlage.... werde berichten :!: :winken01:
gruß jochen

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 Betreff des Beitrags: Re: Doppelscheinwerfer - was darf brennen?
BeitragVerfasst: 26.03.2010, 22:13 
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Moin Jochen, ich habe H4 und H1 Scheinwerfer verbaut, solltest du 2 H4 Scheinwerfer verbauen könntest du eventuell trotzdem bzw. deswegen Probleme beim Graukittel bekommen. :idee04:

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 Betreff des Beitrags: Re: Doppelscheinwerfer - was darf brennen?
BeitragVerfasst: 27.03.2010, 07:30 
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Wie es rein rechtlich aussieht interessiert die jungs nunmal nicht immer :aerger02: :aerger02: :aerger02:
Du kannst Dich 10x da hinstellen und denen erzählen das etwas eintragbar sein soll, wenn die es nicht wollen haben die immer irgendeinen Schwachsinn parat warum es denn nicht geht. Zwei Scheinwerfer paralell sollte kein Problem sein

ich versteh die ganze Diskussion nicht. Was geht oder was nicht bestimmt nicht ihr sondern der Suppenkasper mit drei Buchstaben. Die jungs haben selten Plan und jeder entsacheidet anders. Frag die jungs und der, der dir die passende Antwort gibt ist der jenige, zu dem du dann auch färst. So einfach ist das.

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 Betreff des Beitrags: Re: Doppelscheinwerfer - was darf brennen?
BeitragVerfasst: 27.03.2010, 11:06 
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Onkel Steven hat geschrieben:
@GF1000K
Wie es rein rechtlich aussieht interessiert die jungs nunmal nicht immer :aerger02: :aerger02: :aerger02:
Du kannst Dich 10x da hinstellen und denen erzählen das etwas eintragbar sein soll, wenn die es nicht wollen haben die immer irgendeinen Schwachsinn parat warum es denn nicht geht. Zwei Scheinwerfer paralell sollte kein Problem sein

ich versteh die ganze Diskussion nicht. Was geht oder was nicht bestimmt nicht ihr sondern der Suppenkasper mit drei Buchstaben. Die jungs haben selten Plan und jeder entsacheidet anders. Frag die jungs und der, der dir die passende Antwort gibt ist der jenige, zu dem du dann auch färst. So einfach ist das.


Moin,

hier ein Link zur offiziellen Angabe der Graukittel aus dem Land der "Weißwurst"

Ziemlich weit hinten die Vorschrift wegen Zusatz Fernscheinwerfer....kann ja nicht jeder Graukittel entscheiden wie er möchte... :mrgreen:

Dafür gibt´s halt Gesetze, Verordnungen , Vorschriften.....muß sich jeder dran halten. wir wie die :twisted: :devil:

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 Betreff des Beitrags: Re: Doppelscheinwerfer - was darf brennen?
BeitragVerfasst: 27.03.2010, 11:49 
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Z1000-Floyd hat geschrieben:
.kann ja nicht jeder Graukittel entscheiden wie er möchte... :mrgreen:

Dafür gibt´s halt Gesetze, Verordnungen , Vorschriften.....muß sich jeder dran halten. wir wie die :twisted: :devil:


die Praxis zeigt aber was anderes. Ist ja schön das DU die Gesetze kennst. Nur mit Gesetzeszitaten wirste bei den Ischinööören auf Granit beissen. Außerdem gibt es auch Ausnahmeregelungen die nicht jeder Tüvie bereit ist anzuwenden.

Meine weißen Blinkerkappen ohne Prüfzeichen sind eingetragen. Kannst DU jetzt 10 Tüvies fragen ob das geht. In deinen Gesetzestexten findest DU warscheinlich nix. Mit Glück findest DU einen Ischinöööör der weiß das es Außnahmeregelungen für Importfahrzeuge gibt unter deren Anwendung diese Blinkerkappen eintragungsfähig sind......... Das soll nur mal ein Beispiel sein. Vielleicht weist DU, das es bei uns im Stammtisch diverse Umbauten, und zwar umfangreiche, gibt. Wir haben da schon einiges an Erfahrung gesammelt. Sicher soll das kein Maßstab sein aber unsere Erfahrung geht doch etwas über den Durchschnitt der meißten User hier hinaus.

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 Betreff des Beitrags: Re: Doppelscheinwerfer - was darf brennen?
BeitragVerfasst: 27.03.2010, 11:54 
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habe mir mal deinen Link durchgelesen.

"Und,
mehr noch: Paragraph 22 a der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung
(StVZO) verlangt, dass Leuchten und
Rückstrahler für Fahrzeuge geprüft und amtlich "abgesegnet"
sein müssen. Nur Such- und Arbeitsscheinwerfer
sind von dieser Vorschrift ausgenommen. Alle
anderen müssen über eine "Bauartgenehmigung für
Fahrzeugteile" nach deutschem oder europäischem
Recht verfügen."

Komisch das ich legal mit Weißen Blinkerkappen rumfahre, die kein Prüfzeichen haben. Ausnahmeregelungen werden hier nämlich nicht erwähnt und da kommen wir nämlich in den Bereich wo wirkliches Fachwissen gefordert ist.

Geh mal in die Zulassungsstellen unseres Landes und frag mal nach nem 16er oder 18er Euronummernschild. 98% werden dir sagen, das es das nicht gibt. In den Verwaltungsvorschriften und Richtlinien werden diese Kennzeichengrößen auch nicht gelistet............heißt alles nix

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 Betreff des Beitrags: Re: Doppelscheinwerfer - was darf brennen?
BeitragVerfasst: 28.03.2010, 18:38 
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Moin,

von Ausnahmen weiß ich auch.... 8)
Aber, sicherer ist es immer wenn man sich auf irgendwelche Gesetze berufen kann :daumen02:

das die Ingenieure das eine oder andere eintragen oder auch nicht, ist klar.
Davon wollte ich aber gar nicht erst anfangen...... :warten05:

Die Frage von Jochen war nämlich folgende: "....was darf bei einem Doppelscheinwerfer an sein...." :idee05:

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