Er muss zum TÜV und den Brief ändern lassen. Es kann sein, dass der Vorbesitzer die Eintragung -da ja eine Rechnung vorliegt - schon vom Sachverständigen begutachten hat lassen . Dann hat er einen TÜVBericht bekommen und ist evtl. zumStraßenverkehrsamt gegangen. Die haben vielleicht dort ihre Papiere und den Kfz Schein berichtigt, aber evtl. vergessen, den Kfz Brief zu ändern. Das ist aber nicht der Normalfall. Normal werden diese Änderungen vom SV immer im Kfz Brief eingetragen. Im Zuge der Zulassung I und II kann sich das dann geändert haben. Erst einmal beim Stra0ßenverkehrsamt nachfragen, was die da für Angaben gespeichert haben. Wenn dort die offene Leistung eingetgragenist, müssten sie den Brief ()nchträglich )ändern. Wenn nicht die offene Leistung drin sthet. zum TÜV.
_________________ Gruß
ZGisi
Schrottfreies Basteln, Schreibfehler sind nur meines Fingers Schuld
|